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KW 47 Donnerstag, 25. November 2021
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Ist Microlax bei Opiattherapie erstattungsfähig?
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Wir haben ein GKV-Rezept für einen Erwachsenen über „Microlax 4 x 5 ml N1 (PZN 09651609)“ erhalten. Krankenkasse ist die Knappschaft (103505006).
Auf dem Rezept steht explizit, dass es sich um eine Medikation begleitend zu einer BtM-Medikation handelt.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, oder muss der Patient die Kosten komplett selbst tragen?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Iraidka – stock.adobe.com
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Tilray®-Webcast am 01.12.2021, 18:30–19:15 Uhr
Qualitätsunterschiede bei Cannabisblüten & Patientensicherheit – Warum Bestrahlung unerlässlich sein sollte
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Für die teils schwerkranken Patienten ist eine bestmögliche mikrobiologische Qualität der Cannabisblüten von besonders großer Bedeutung. Einheitliche Standards an die mikrobiellen Anforderungen gibt es bislang jedoch nicht. Durch eine Bestrahlung der Cannabisblüten kann die Keimbelastung auf produktschonende Weise um ein Vielfaches reduziert werden. Das Thema löst jedoch noch immer Unsicherheiten unter Patienten aus und wird dort teilweise kontrovers diskutiert. Im Tilray®-Webcast erklärt Apotheker Markus Hanl (Apotheke LUX 99), warum eine Bestrahlung von Cannabisblüten zur Keimzahlreduktion und einheitliche Qualitätsstandards wichtig sind und aus seiner Sicht unerlässlich sein sollten.
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© Tilray
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COOP-STUDY 2022
Letzte Chance: Jetzt an der Coop-Study 2022 teilnehmen und 150 DAPs sammeln!
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Die Coop-Study, eine Expertenbefragung für Apothekeninhaber und Filialleiter zu Apothekenkooperationen, wird in diesem Jahr wieder von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA durchgeführt. Für die Teilnahme an der Studie erhalten Sie 150 DAPs (kostenlose Registrierung erforderlich).
Wir freuen uns auf Ihre Meinung!
» Hier geht es zur Coop-Study 2022
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arquedesprit – stock.adobe.com
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Dokumentations- und Kontrollpflichten
FAQ: Was bedeutet 3G am Arbeitsplatz für die Apotheken?
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Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat dem Corona-Gesetzespaket der zukünftigen Ampelkoalition zugestimmt. Der Bundestag hatte es am Vortag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP verabschiedet. Es wird im Laufe dieser Woche in Kraft treten. Das neue Gesetz sieht unter anderem eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz vor – sie gilt auch in Apotheken. Konkret bedeutet das neue Dokumentations- und Kontrollpflichten für die Apothekenleitung. Angestellten, die sich verweigern, kann schlimmstenfalls sogar die Kündigung drohen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online
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Bihlmayerfotografie – stock.adobe.com
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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