Sollte dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.

KW 17
Donnerstag, 27. April 2017

Bildquelle: Shutterstock; Stokkete

Aktueller Retaxfall

Drei Packungen genehmigt, aber nur eine bezahlt!

Sicher erinnern Sie sich an das komplizierte Procedere bei Fycompa®-Verordnungen (Wirkstoff: Perampanel). Da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) keinen Zusatznutzen erkennen konnte, der die Kostenübernahme durch GKV-Kassen rechtfertigen würde und eine für den Hersteller kostendeckende Preisvereinbarung nicht erreicht werden konnte, hat der Hersteller …

» Lesen Sie weiter

ZENTIVA INFORMIERT

Über 13 Millionen Euro* sind Apotheken 2016 durch Retaxationen verloren gegangen!

Damit die Rezeptabgabe kein Glückspiel ist, hat Zentiva in Zusammenarbeit mit DAP eine Fortbildung über „Die 5 wichtigsten Regeln zur Retaxvermeidung“ konzipiert.

Die erfolgreiche Teilnahme wird mit 2 BAK-Fortbildungspunkten und einem Zertifikat honoriert.

Teilnahmeschluss: 30.09.2017 (Versand der Zertifikate im Anschluss)

» Hier geht’s zur Fortbildung

* Laut Hochrechnungen der Rechenzentren VSA und ALG, Datenstand 2016.

SADE.ZTV.17.02.0237

BERATUNGSKARTE LYMPHDIARAL®

PFIZER INFORMIERT

Hohe Rabattvertragsabdeckung für Inflectra™

Über 90 % der gesetzlich Versicherten erfasst

Pfizer hat für sein Infliximab-Biosimilar Inflectra™ zahlreiche Rabattverträge abschlossen: Aktuell sind ca. 90 % aller GKV-Versicherten erfasst.1

Seit dem 1. April 2017 setzt Pfizer zudem als einziger Originalhersteller (in Bezug auf die zu Inflectra™ „aut idem“-konformen Präparate) die Rabattverträge mit GWQ ServicePlus und spectrumK fort. Diese beiden Organisationen schließen Rabattverträge für

  • zahlreiche Betriebskrankenkassen,
  • die Handelskrankenkasse,
  • IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund plus, IKK Nord, IKK Südwest,
  • BIG direkt gesund und
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft und Gartenbau.1,2

Das entspricht einem Versichertenanteil von ca. 17 %.1

Dürfen Infliximab-Präparate in der Apotheke ausgetauscht werden?

Eine Liste der gegeneinander austauschbaren Bioidenticals findet sich in Anlage 1 des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung. Demnach dürfen in Hinblick auf den Wirkstoff Infliximab die Präparate Inflectra™ und Remsima® gegeneinander ausgetauscht werden.3

Rezeptbeispiel: hkk

Bei Eingabe eines solchen Rezeptes in die Apothekensoftware werden mitunter mehrere Rabattarzneimittel zur Auswahl angezeigt:

Abb.: Ausschnitt aus der Lauer-Taxe online, % = Rabattarzneimittel der hkk, Stand: 01.04.2017

Da Inflectra™ ein Bioidentical zum verordneten Präparat ist und die Apotheke unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln frei wählen darf, ist die Abgabe von Inflectra™ ausgehend von der obigen Beispielverordnung möglich.3

Hinweis: Es sind mehrere Inflectra™-Packungsgrößen mit N1-Kennzeichen im Handel. Deshalb sollte bei der Auswahl eines Rabattarzneimittels die verordnete Stückzahl beachtet werden (in diesem Fall 3 Stück).

Mit der Abgabe einer Inflectra™-Originalpackung ist sichergestellt, dass der Packung die passenden Infusionsfilter beiliegen.

Weitere Informationen:

» Abgabehilfe Inflectra™
» Fachinformation Inflectra™

1 DAP Retaxierungs-Checkplus, PZN 10315727, Stand: 01.04.2017.
2 Lauer-Taxe online, Stand: 01.04.2017.
3 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 30.09.2016.

DAP ÜBERSICHTSPOSTER „AOK RABATTVERTRÄGE UND ZUSCHLÄGE“

AKTUELLE UMFRAGE

Umfrage zur Nutzung von Benchmark-Systemen in der Apotheke

QuintilesIMS ist einer der weltweit führenden Anbieter von Informationen und Dienstleistungen für die Pharma- und Gesundheitsbranche – und damit auch für Apotheken. Um das Angebot bestmöglich an den Bedarf anzupassen, möchte QuintilesIMS mehr über den Stellenwert und die Nutzung von sog. Benchmark-Systemen zur Steuerung des strategischen und operativen Geschäfts in der Apotheke erfahren.

Wir freuen uns daher, wenn Sie ein paar Fragen zu dem Thema beantworten. Die Umfrage dauert nur wenige Minuten.

Als Dankeschön erhalten Sie ein PDF der aktuellen „Coop-Study 2017“, die erstmals von QuintilesIMS in Zusammenarbeit mit dem DeutschenApothekenPortal durchgeführt wurde.

Unter allen Teilnehmern wird außerdem ein Apple iPad pro verlost.

» Zur Umfrage

RETAXFALL-ARCHIV

Aktuell

DAP Dialog 38 – das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Themen der aktuellen Ausgabe:

  • Rx-Schwerpunkt: Update BtM
  • OTC-Schwerpunkt: Schleimhautschäden unter Chemo-/Strahlentherapie
  • Rezept & Retax: Rx-Abgabeprobleme – Das DAP-Team antwortet
  • Aktuelles: Der Retax-Experte im Gespräch – Interview mit Dieter Drinhaus
  • Apothekenportrait: Medikationsplan in der Apotheke – Was gut ist und was verbessert werden kann

Poster der Ausgabe:

  • Inhalationssysteme & zugehörige Produkte
  • Orale Kontrazeptiva – Übersicht & Services
  • Rabattvertragsposter AOK


» Zum Download des DAP Dialogs

» Zum Download der Übersichtsposter

DAP LEXIKON

DAP INFORMIERT

DAP-Buch „Pharmazeutische Bedenken“

Wenden Sie Pharmazeutische Bedenken in der Apotheke fundiert und sicher an – wie es geht, zeigen die beiden Autorinnen Dr. Dagmar Engels und Christina Dunkel (beide DeutschesApothekenPortal) in ihrem im Deutschen Apotheker Verlag erschienenen Buch „Pharmazeutische Bedenken“.

Inhalte des Buches:

  • Gründe für die Anwendung Pharmazeutischer Bedenken
  • Die korrekte Umsetzung auf dem Rezept
  • Fallbeispiele aus 15 verschiedenen Indikationen

» Weitere Infos & bestellen

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Abmeldung: Wenn Sie unsere Newsletter abbestellen möchten, dann klicken Sie bitte auf diesen Link: https://www.deutschesapothekenportal.de/fileadmin/nl/newsletter-apo.php?Action=unsubscribe&EMail=[EMail]