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KW 46 Donnerstag, 18. November 2021
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AKTUELLE RETAXFALLE
Ist die Abgabe des Rabattarzneimittels immer die richtige Wahl?
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Nach § 11 des Rahmenvertrags müssen Apotheken vorrangig rabattierte Arzneimittel abgeben. Daher ist es richtig und wichtig, immer auf mögliche Rabattarzneimittel der entsprechenden Krankenkasse zu achten, da es bei Nichtabgabe des Rabattarzneimittels in der Regel zu einer Retaxation kommt.
» Lesen Sie hier weiter
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Therapieoption bei Morbus Gaucher Typ 1 – einer
seltenen Stoffwechselerkrankung
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Morbus Gaucher Typ 1 ist eine seltene
Stoffwechselerkrankung, zu deren Behandlung unterschiedliche Therapieansätze zur Verfügung stehen. Die Abgabehilfe stellt nicht nur das Krankheitsbild vor, sondern gibt auch Informationen zum Arzneimittelprofil von Cerdelga®, einer oralen Therapieoption zur Langzeitbehandlung bei Morbus Gaucher Typ 1. Außerdem erfahren Sie, was bei der Rezeptabrechnung und -kontrolle von Cerdelga® zu beachten ist.
» Zur Abgabehilfe
» Pflichttext Cerdelga® (PDF)
MAT-DE-2103954/08.2021
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Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
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Webinar: Moderne Impfstoffe – Inhaltsstoffe
Lernen Sie am Donnerstag, den 25.11.2021 von 18:45 Uhr bis 20:10 Uhr in einem kostenlosen Webinar, welche Wirkstoffe, Hilfsstoffe und Nebenbestandteile in einem Impfstoff vorkommen und warum diese Bestandteile benötigt werden.
» Jetzt anmelden
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© GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG
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Die DAP Derma-News informieren Sie als interessierte Apothekenmitarbeiter kontinuierlich zum Themenschwerpunkt Dermopharmazie und -kosmetik über Neuheiten auf dem Markt, beleuchten Probleme bei der Abgabe und erweitern so Ihre Kompetenz. Neben Produktinformationen, Beratungstipps, Hinweisen auf weiterführende Arbeitsmaterialien und Aktionen wie Produkttests und Gewinnspiele runden regelmäßige Markt- und Meinungsumfragen die Derma-News ab.
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Galaxy_love_design – stock.adobe.com
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Corona-Warn-App
Eine Fälschung – alle Impfzertifikate einer Apotheke ungültig
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Gut möglich, dass in Zukunft Kunden in Ihre Apotheke kommen, deren digitales Impfzertifikat von der Corona-Warn-App (CWA) für ungültig erklärt wurde. Der Hintergrund ist, dass die neueste Version der CWA erkennt, ob das Zertifikat von einer Apotheke ausgestellt wurde, die ein gefälschtes Impfzertifikat ausgegeben hat. War das der Fall, werden alle Zertifikate, die diese Apotheke ausgestellt hat, für ungültig erklärt – auch wenn sie echt sind.
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online
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Screenshot: coronawarn.app / DAZ
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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