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KW 40 Donnerstag, 7. Oktober 2021
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Muss jeder Einzelimport genehmigt werden?
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Wir haben eine Frage zu Einzelimporten nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz.
Wir bekommen für einen Patienten in Dauertherapie regelmäßig Verordnungen über ein Arzneimittel, das wir importieren müssen. Müssen wir zu jeder einzelnen Verordnung für den immer selben Patienten jeweils eine Genehmigung durch die entsprechende Krankenkasse beantragen?
Dem Gesetz kann ich diese Information nicht entnehmen. Zu Beginn der Therapie wurde die Genehmigung zur Versorgung und die Kostenübernahme von der Krankenkasse erteilt. Dieses Schreiben liegt uns in Kopie vor.
» Lesen Sie hier die Antwort
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nmann77 – stock.adobe.com
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AKTUELLES
eHBA: auch für angestellte Apotheker ein Muss
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Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) binden sich Apotheken sicher und rechtskonform an die Telematikinfrastruktur (TI) an. So ermöglicht der eHBA das sichere Ver- und Entschlüsseln vertraulicher Daten, beispielsweise auf der elektronischen Gesundheitskarte und in der elektronischen Patientenakte. Zwar müssen angestellte Apotheker rein rechtlich keinen eHBA besitzen. Dennoch benötigen sie ihn zwingend, um wichtige Anwendungen in der TI zu bearbeiten – allen voran das E-Rezept, das schon ab 2022 verpflichtend wird. Auch für den eMedikationsplan, über den Ärzte und Apotheker schon bald wichtige Daten zur Arzneimitteltherapie von Patienten digital austauschen sollen, brauchen Apotheker einen elektronischen Heilberufsausweis. Darüber hinaus ist er nötig, um im Austausch mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens Dokumente rechtssicher elektronisch zu signieren.
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Luis Alvarez – gettyimages.de
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Refinanzierung des eHBA: So gibt es Geld zurück
Da der eHBA personalisiert ist, müssen auch angestellte Mitarbeiter den Ausweis bei der zuständigen Landesapothekerkammer beantragen. Nachdem die Kammer den Antrag auf den eHBA freigegeben hat, kann die Karte bei einem dafür zugelassenen Anbieter bestellt werden – zum Beispiel bei D-TRUST, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe. Übrigens: Die Kosten für die Anschaffung des eHBA können über eine Pauschale bei den gesetzlichen Krankenkassen zurückgeholt werden. Dabei zu beachten ist, dass pro Apotheke nur ein Antrag auf Kostenerstattung für alle förderfähigen Angestellten gestellt werden kann, die zum 1. Juli 2021 im Betrieb beschäftigt waren.
» Alle Informationen und ausführliche Anleitungen zur Antragsstellung finden Sie hier
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Grippeimpfstoff Xanaflu® Tetra – JETZT kurzfristige Belieferung möglich!
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Die Auslieferung mit Grippeimpfstoff für die Saison 2021/22 ist in vollem Gange! Für Apothekerinnen und Apotheker, die aktuell noch zusätzliche Impfdosen benötigen, besteht JETZT die Möglichkeit, Xanaflu® Tetra mit Kanüle bei der Mylan Healthcare GmbH zu bestellen und kurzfristig innerhalb von
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© Evgeny Atamanenko/Shutterstock.com
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 64
Was tun bei Besenreiser und Co.?
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Leitliniengerechte Behandlung von Venenleiden
Sie sehen nicht nur unschön aus, sondern können auch starke Schmerzen verursachen und im schlimmsten Fall sogar lebensbedrohlich werden: Krampfadern. Regelmäßig kommen auch Kunden auf der Suche nach Linderung in die Apotheke. Was bei der Beratung zu beachten ist und welche Optionen die Selbstmedikation bietet, erfahren Sie im folgenden OTC-Hauptbeitrag aus dem aktuellen DAP Dialog.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 64 (PDF)
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dream@do – stock.adobe.com
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Offizin, Backoffice, Herstellung, Heimversorgung, Versand
Benötigen Apotheken mehr als eine SMC-B-Karte?
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Pro Apothekenbetriebserlaubnis gibt es eine SMC-B-Karte. Höchstens im Falle eines technischen Defekts haben Inhaberinnen und Inhaber Anspruch auf die Erstattung einer weiteren SMC-B-Karte. Doch manche Apotheken, die neben ihrer Offizintätigkeit auch Sterilherstellung, Heimversorgung oder Versandhandel betreiben, äußern gegenüber den Kammern den Wunsch, mit mehr als einer SMC-B-Karte gleichzeitig arbeiten zu dürfen. Gegenüber der DAZ spricht die gematik nun explizit die Empfehlung aus, dass die Kammern ihren Mitgliedern mehrere SMC-B-Karten ausgeben.
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online
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Foto: Schelbert
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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