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KW 34 Donnerstag, 26. August 2021
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AKTUELLE RETAXFALLE
Mehrkosten: Wer zahlt wann was?
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Immer wieder erreichen das DeutscheApothekenPortal Anfragen, die sich mit der Abrechnung von Mehrkosten beschäftigen. Auch über die Retaxierung von Mehrkosten wird berichtet, wenn diese der GKV in Rechnung gestellt werden.
Mehrkosten für Patienten werden fällig, wenn ein Arzneimittel-VK oberhalb des Festbetrags liegt. Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Liegt der Preis eines vom Arzt verordneten Arzneimittels über dem Festbetrag, so muss der Patient diesen Differenzbetrag – die Mehrkosten – zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung entrichten. Dies gilt sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen, die ja prinzipiell von der Zuzahlung befreit sind. Ebenso müssen auch Erwachsene, die eine Zuzahlungsbefreiung vorweisen können, Mehrkosten bezahlen.
» Lesen Sie hier weiter
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Verordnung mit Aut-idem-Kreuz
Sind Rabattverträge zu beachten?
Mittlerweile verfügen viele Originalpräparate über Rabattverträge – so auch das Original ABILIFY Maintena®, das für mehr als 70 Millionen GKV-Versicherte rabattiert ist (Quelle: DeutschesArztPortal; Stand 20.05.2021).
Gelten Rabattverträge auch bei Verordnungen mit Aut-idem-Kreuz?
Liegt eine Verordnung mit Aut-idem-Kreuz vor, so hat die Apotheke nach § 9 Abs. 1 die Wahl zwischen Original und Importen. Auch hier muss zunächst auf Rabattverträge geprüft werden. Da das Aut-idem-Kreuz alleine nicht den Austausch zwischen Original ABILIFY Maintena® und Import verhindert, sind auch in solch einem Fall Rabattverträge zu beachten und umzusetzen.
Rabattiertes Original abgabefähig
Ist das Original ABILIFY Maintena® bei einer Krankenkasse rabattiert, so kann es auch abgegeben werden – unabhängig davon, ob das Original oder ein Import verordnet ist. Sind bei einer Krankenkasse sowohl Original als auch Importe rabattiert, so kann die Apotheke frei unter diesen wählen.
Unterstützung für die Rezeptbelieferung
Anhand der neuen Abgabehilfe zu ABILIFY Maintena® „Abgabe nach der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags“ werden Apotheken auf dem Weg zur rahmenvertragskonformen Rezeptbelieferung begleitet.
» Zur Abgabehilfe zu ABILIFY Maintena®
» Pflichttext (PDF)
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Therapieoption bei Morbus Gaucher Typ 1 – einer
seltenen Stoffwechselerkrankung
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Morbus Gaucher Typ 1 ist eine seltene
Stoffwechselerkrankung, zu deren Behandlung unterschiedliche Therapieansätze zur Verfügung stehen. Die Abgabehilfe stellt nicht nur das Krankheitsbild vor, sondern gibt auch Informationen zum Arzneimittelprofil von Cerdelga®, einer oralen Therapieoption zur Langzeitbehandlung bei Morbus Gaucher Typ 1. Außerdem erfahren Sie, was bei der Rezeptabrechnung und -kontrolle von Cerdelga® zu beachten ist.
» Zur Abgabehilfe
» Pflichttext Cerdelga® (PDF)
MAT-DE-2103954/08.2021
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Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Nachgefragt bei einem HNO-Arzt
Wunde Nasen durch Coronatests – was hilft?
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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