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KW 34
Donnerstag, 26. August 2021

AKTUELLE RETAXFALLE

Mehrkosten: Wer zahlt wann was?

Immer wieder erreichen das DeutscheApothekenPortal Anfragen, die sich mit der Abrechnung von Mehr­kosten beschäftigen. Auch über die Retaxierung von Mehr­kosten wird berichtet, wenn diese der GKV in Rechnung gestellt werden.

Mehrkosten für Patienten werden fällig, wenn ein Arznei­mittel-VK oberhalb des Fest­betrags liegt. Festbeträge sind Höchst­beträge für die Erstattung von Arznei­mittel­preisen durch die gesetzlichen Kranken­kassen. Liegt der Preis eines vom Arzt verordneten Arznei­mittels über dem Fest­betrag, so muss der Patient diesen Differenz­betrag – die Mehr­kosten – zusätzlich zur gesetzlichen Zu­zahlung entrichten. Dies gilt sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen, die ja prinzipiell von der Zu­zahlung befreit sind. Ebenso müssen auch Erwachsene, die eine Zuzahlungs­be­freiung vor­weisen können, Mehr­kosten bezahlen.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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Verordnung mit Aut-idem-Kreuz

Sind Rabattverträge zu beachten?

Mittlerweile verfügen viele Originalpräparate über Rabattverträge – so auch das Original ABILIFY Maintena®, das für mehr als 70 Millionen GKV-Versicherte rabattiert ist (Quelle: DeutschesArztPortal; Stand 20.05.2021).

Gelten Rabattverträge auch bei Verordnungen mit Aut-idem-Kreuz?

Liegt eine Verordnung mit Aut-idem-Kreuz vor, so hat die Apotheke nach § 9 Abs. 1 die Wahl zwischen Original und Importen. Auch hier muss zunächst auf Rabattverträge geprüft werden. Da das Aut-idem-Kreuz alleine nicht den Austausch zwischen Original ABILIFY Maintena® und Import verhindert, sind auch in solch einem Fall Rabattverträge zu beachten und umzusetzen.

Rabattiertes Original abgabefähig

Ist das Original ABILIFY Maintena® bei einer Krankenkasse rabattiert, so kann es auch abgegeben werden – unabhängig davon, ob das Original oder ein Import verordnet ist. Sind bei einer Krankenkasse sowohl Original als auch Importe rabattiert, so kann die Apotheke frei unter diesen wählen.

Unterstützung für die Rezeptbelieferung

Anhand der neuen Abgabehilfe zu ABILIFY Maintena® „Abgabe nach der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags“ werden Apotheken auf dem Weg zur rahmenvertragskonformen Rezeptbelieferung begleitet.

» Zur Abgabehilfe zu ABILIFY Maintena®

» Pflichttext (PDF)

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Therapieoption bei Morbus Gaucher Typ 1 – einer seltenen Stoffwechselerkrankung

Morbus Gaucher Typ 1 ist eine seltene Stoffwechsel­erkrankung, zu deren Behandlung unterschiedliche Therapie­ansätze zur Verfügung stehen. Die Abgabehilfe stellt nicht nur das Krankheits­bild vor, sondern gibt auch Informationen zum Arznei­mittel­profil von Cerdelga®, einer oralen Therapie­option zur Lang­zeit­behandlung bei Morbus Gaucher Typ 1. Außerdem erfahren Sie, was bei der Rezept­abrechnung und -kontrolle von Cerdelga® zu beachten ist.

» Zur Abgabehilfe

» Pflichttext Cerdelga® (PDF)

MAT-DE-2103954/08.2021

Sanofi-Aventis Deutschland GmbH

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Nachgefragt bei einem HNO-Arzt

Wunde Nasen durch Coronatests – was hilft?

Spüren HNO-Ärzte in ihrer Praxis tatsächlich einen „Ansturm“ von Menschen, die über wunde Nasen aufgrund regelmäßiger Coronatests klagen? Und was hilft, wenn die Nasenschleimhaut durchs Testen verletzt ist, brennt und schmerzt? Die DAZ hat mit Dr. Bernhard Junge-Hülsing, Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde gesprochen und sich Tipps geholt, was hilft – und welche Nasencreme Apotheker besser nicht empfehlen sollten.

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online

Makuba / AdobeStock

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