KW 31
Donnerstag, 5. August 2021

AKTUELLER RETAXFALL

Retax Rezeptur-Verwurf

Das DAP erreichte die Retaxation einer Apotheke, die eine Verordnung über zwei Rezepturen mit demselben Wirkstoff in zwei Stärken auf Rezept hergestellt und abgerechnet hatte. Eine Folgeverordnung über eine Rezeptur mit diesem Wirkstoff wurde nie vorgelegt. Der Apotheke entstand ein Verwurf, den die zuständige Krankenkasse jedoch nicht anerkannte.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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Original vs. Import bei Biologika

Rabattvertrag für das Original Pelgraz® (Pegfilgrastim)

Auch bei Biologika müssen Apotheken bei der Rezeptbelieferung vorrangig ein Rabattarzneimittel abgeben. Liegen mehrere Rabattverträge vor, so kann die Apotheke frei zwischen diesen auswählen.

Das Original Pelgraz® der Accord Healthcare GmbH mit dem Wirkstoff Pegfilgrastim verfügt über Rabattverträge für mehr als 65 Mio. GKV-Versicherte (Quelle: DeutschesArztPortal; Stand 1. Juli 2021). Eine neue DAP Arbeitshilfe unterstützt Apotheken am Beispiel von Pelgraz® bei der Rezeptbelieferung und zeigt, dass die Originalabgabe in den meisten Fällen möglich ist und so die Compliance der Patienten unterstützt werden kann.

» DAP Arbeitshilfe „Original vs. Import bei Biologika“

» Fachinformation Pelgraz®

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 63

Neue Beratungsleitfäden

Möchten Sie Ihre Beratungskompetenz zu bestimmten Indikationsgebieten und Wirkstoffen erweitern? Dann schauen Sie in unsere Rubrik Beratungsleitfäden hinein. Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungsgespräch unterstützen.

Neu erschienen im DAP Dialog 63:

» Beratungsleitfaden „Mundgesundheit“

» Beratungsleitfaden „Blutdruckmessung in der Apotheke“

» Beratungsleitfaden „Wundversorgung“

AKTUELLES

Erstes Video-Tutorial zu DAP Arbeitshilfe

Eigentlich waren Video-Tutorials zu den DAP Arbeits­hilfen schon längst über­fällig. DAP hat nun das erste Video zu einer Arbeits­hilfe veröffentlicht, und zwar zur Arbeits­hilfe „Überschreitung des Preis­ankers“. Schritt für Schritt wird in der kurzen Video­animation die Vorgehens­weise bei einer Preis­anker­über­schreitung erklärt.

Überschreitung des Preisankers

Verordnet ein Arzt ein Arznei­mittel namentlich, so legt er durch diese Art der Verordnung eine Preis­grenze, den sogenannten Preis­anker, fest. Da bei Abgabe von Arznei­mitteln zulasten der GKV in Apotheken zunehmend Probleme wegen des vom Arzt gesetzten Preis­ankers zu beobachten sind, wird im Video die genaue Vorgehens­weise bei der Überschreitung eines solchen Preis­ankers erklärt. Das Video wurde in Zusammen­arbeit mit der mmp moving media production GmbH in Köln erstellt.

» Hier geht es zum Video

Song_about_summer – stock.adobe.com

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Neue Formalität

Was steckt im Hash-Code und wozu braucht man ihn?

Seit 1. Juli 2021 müssen Rezepte über Cannabis, parenterale Zubereitungen und Substitutions-Fertigarzneimittel mit dem sogenannten Hash-Code bedruckt werden. Ab kommendem Jahr gilt das auch für „normale“ Rezepturen und Abfüllungen sowie Substitutions-Rezepturen. Doch was ist das eigentlich für eine Zahlenfolge und wozu braucht man sie?

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online

Dmitry – stock.adobe.com

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APOFRAGE DES TAGES

Wissen Sie die Antwort?

Jeder Teilnehmer erhält – bei richtiger Antwort – 5 DAPs-Punkte und hat heute zusätzlich die Chance, 1.000 DAPs zu gewinnen!

Dies ist die heutige Apofrage:

Wie viel Melatonin ist in Seripnol® Einschlaf-Spray pro Sprühstoß enthalten?

» Hier geht's zur Apofrage des Tages

© neuraxpharm Arzneimittel GmbH

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels