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KW 29
Donnerstag, 22. Juli 2021

AKTUELLER RETAXFALL

Rezept falsch bedruckt – lohnt ein Einspruch?

Jumbo­packungen können nicht zulasten einer GKV abge­geben werden. Dies ist u. a. in § 8 Abs. 2 Rahmen­vertrag festgelegt:

„Ein Fertig­arznei­mittel, dessen Packungs­größe die größte der auf Grund der Verordnung nach § 31 Absatz 4 Satz 1 SGB V bestim­mte Packungs­größe übersteigt, ist nicht Gegen­stand der Versorgung nach § 31 Absatz 1 SGB V und darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Kranken­versicherung abge­geben werden.“

Dies ist Apotheken auch bekannt und in der Regel warnt auch die EDV, wenn man solch eine Packung zulasten einer GKV abrechnen möchte.

» Lesen Sie hier weiter

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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DAP-SPENDENAKTION HOCHWASSER

Helfen Sie Opfern der Flutkatastrophe!

Die Hochwasserkatastrophe hinterließ in Teilen Deutschlands ein Bild der Zerstörung. Viele verloren in den Fluten von einem auf den anderen Moment ihr Zuhause. Uns als Kölner Unternehmen ist es aufgrund unserer räumlichen Nähe zu den Geschehnissen ein besonderes Anliegen, nicht tatenlos zuzusehen.

Und auch Sie können ganz unkompliziert einen Beitrag leisten, Betroffenen zu helfen – spenden Sie einfach Ihre DAPs und nutzen Sie unser Forum, um Kollegen aus den Flutgebieten konkrete Unterstützung anzubieten.

» Lesen Sie hier mehr!

DAZ.ONLINE-PODCAST

„Die Apotheke gibt es nicht mehr“

Die Unwetter-Katastrophe hat uns alle erschüttert. Die Zahl der Verletzten und Toten geht in die Hunderte. Und unzählige Menschen haben ihr gesamtes Hab und Gut, ihre Existenz verloren. Unter ihnen auch einige Apothekerinnen und Apotheker, deren Apotheken durch die Überschwemmungen stark beschädigt oder sogar vernichtet wurden. In meinem Podcast konnte ich kurz mit Apothekerin Linda Wnendt von der Ahrtor-Apotheke in Bad Neuenahr-Ahrweiler sprechen – ihre Apotheke gibt es jetzt nicht mehr …

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online

Hermann – pixabay.com (Symbolbild)

APOTHEKEN-FAVORITEN­STUDIE 2021

Mitmachen, 100 DAPs sammeln und Wellness­wochen­ende gewinnen!

Die Apotheken-Favoriten­studie, eine Experten­befragung zu den beliebtesten Apotheken­partnern, wird in diesem Jahr von DAP in Zusammen­arbeit mit IQVIA durchgeführt.

Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Apotheken­inhaber(in) oder Leiter(in) einer Apotheke oder Filiale sein. Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Die Beantwortung der Fragen sollte etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

Unter allen Teilnehmern verlosen wir als Hauptgewinn 2 Übernachtungen im Doppelzimmer inkl. Halbpension für 2 Personen im Hotel Hubertus in Lech am Arlberg.

Außerdem bekommen alle Teilnehmer, die über „Mein DAP“ oder „DAP Premium“ angemeldet sind, am Ende der Befragung 100 DAPs von DAP gutgeschrieben.

Bildquelle: Hubertus Hotel Lech am Arlberg

» Hier geht es zur Favoritenstudie 2021

APOFRAGE DES TAGES

Wissen Sie die Antwort?

Jeder Teilnehmer erhält – bei richtiger Antwort – 5 DAPs-Punkte und hat heute zusätzlich die Chance, 1.000 DAPs zu gewinnen!

Dies ist die heutige Apofrage:

Welche Aussage zu PHGG von OptiFibre® stimmt?

» Hier geht's zur Apofrage des Tages

© Nestlé Health Science (Germany) GmbH

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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