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KW 28
Donnerstag, 15. Juli 2021

AKTUELLER RETAXFALL

Fehlender Apothekenstempel führt zu Retax

Wenn Formalien Probleme machen

Das DeutscheApothekenPortal erreichen täglich vielerlei Anfragen zu Abgabesituationen und Vertragsklauseln, oft aber auch zu Retaxierungen. Eine solche Retaxierung drehte sich kürzlich um den Zuzahlungsstatus und daran vorgenommene Änderungen.

» Lesen Sie hier weiter

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Letzte Chance!

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NEUE ABGABEHILFE

Abgabe von Enoxaparin-Fertigspritzen am Beispiel von Clexane® von Sanofi

Bei der Abgabe von Enoxaparin-Fertig­spritzen auf ein GKV-Rezept ist die Abgabe­rang­folge des Rahmen­vertrags zu berück­sichtigen: Ist ein Aut-idem-Kreuz gesetzt? Wie ist die Rabatt­vertrags­lage? Die neue Abgabe­hilfe führt am Beispiel von Clexane® von Sanofi-Aventis Schritt für Schritt zur vertrags­konformen Abgabe­entscheidung.

» Zur Abgabe­hilfe „Abgabe von Enoxaparin-Fertig­spritzen nach der Abgabe­rang­folge des Rahmen­vertrags am Beispiel des Clexane®-Originals“

» Pflichttext Clexane® (PDF)

MAT-DE-2006633-1.0-11/2020

Bildquelle: © Sanofi

APOTHEKEN-FAVORITEN­STUDIE 2021

Mitmachen, 100 DAPs sammeln und Wellness­wochen­ende gewinnen!

Die Apotheken-Favoriten­studie, eine Experten­befragung zu den beliebtesten Apotheken­partnern, wird in diesem Jahr von DAP in Zusammen­arbeit mit IQVIA durchgeführt.

Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Apotheken­inhaber(in) oder Leiter(in) einer Apotheke oder Filiale sein. Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Die Beantwortung der Fragen sollte etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

Unter allen Teilnehmern verlosen wir als Hauptgewinn 2 Übernachtungen im Doppelzimmer inkl. Halbpension für 2 Personen im Hotel Hubertus in Lech am Arlberg.

Außerdem bekommen alle Teilnehmer, die über „Mein DAP“ oder „DAP Premium“ angemeldet sind, am Ende der Befragung 100 DAPs von DAP gutgeschrieben.

Bildquelle: Hubertus Hotel Lech am Arlberg

» Hier geht es zur Favoritenstudie 2021

AKTUELLES

Erstes Video-Tutorial zu DAP Arbeitshilfe

Eigentlich waren Video-Tutorials zu den DAP Arbeits­hilfen schon längst über­fällig. DAP hat nun das erste Video zu einer Arbeits­hilfe veröffentlicht, und zwar zur Arbeits­hilfe „Überschreitung des Preis­ankers“. Schritt für Schritt wird in der kurzen Video­animation die Vorgehens­weise bei einer Preis­anker­über­schreitung erklärt.

Überschreitung des Preisankers

Verordnet ein Arzt ein Arznei­mittel namentlich, so legt er durch diese Art der Verordnung eine Preis­grenze, den sogenannten Preis­anker, fest. Da bei Abgabe von Arznei­mitteln zulasten der GKV in Apotheken zunehmend Probleme wegen des vom Arzt gesetzten Preis­ankers zu beobachten sind, wird im Video die genaue Vorgehens­weise bei der Überschreitung eines solchen Preis­ankers erklärt. Das Video wurde in Zusammen­arbeit mit der mmp moving media production GmbH in Köln erstellt.

» Hier geht es zum Video

Song_about_summer – stock.adobe.com

DAP PREMIUM

Retaxierungs-Checkplus

Ist Ihre Retaxierung gerechtfertigt?

Wer kennt das nicht: Wenn die Retaxierung die Apo­theke erreicht, ist die Belieferung des Kassen­rezeptes in der Regel schon einige Monate her. Ob die Absetzung berechtigt ist, können Sie mithilfe des Retaxierungs-Checkplus überprüfen. Nach Eingabe der PZN, des Datums der Rezept­belieferung und der Krankenkasse bzw. des IK beantwortet der Service, ob für die eingegebene PZN ein Rabatt­vertrag bestand und ob es rabat­tierte Alternativen gab. Zusätzlich werden sowohl die Zuzahlung als auch Mehr­kosten zum Zeit­punkt der Abgabe angezeigt (Archiv ab April 2016). Der Rabatt­vertrags-Checkplus ist ein kosten­pflichtiger Service für Abonnenten von DAP Pre­mium.

» Hier geht es zur Registrierung*

* Für die Nutzung von DAP Premium fällt eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder monatlich bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Mitarbeiter reicht ein Zugang pro Apotheke.

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Unbemerkt infiziert ohne PCR-Nachweis

Warum ein Antikörpertest als Genesenennachweis nicht genügt

Corona-infiziert und nicht bemerkt: Was erstmals gut klingt – hat man COIVD-19 doch unversehrt überstanden und nun einen Immunschutz –, entpuppt sich zum kleinen Hindernis. Die vormals Infizierten gelten ohne PCR-Nachweis formal als nie an COVID-19 erkrankt, erklärt das Bundesgesundheitsministerium. Denn ein Antikörpertest genügt aktuell nicht als Genesenennachweis. Bessert das Ministerium hier nach?

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online

Parilov – stock.adobe.com

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