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KW 03 Donnerstag, 21. Januar 2021
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AKTUELLER RETAXFALL
SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
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Um die Patienten während der Corona-Pandemie unbürokratisch mit Arzneimitteln versorgen zu können, hat das Bundesministerium für Gesundheit die SARS-CoV-2-AMVersVO erlassen. Diese Verordnung erlaubt während der Corona-Pandemie zahlreiche Ausnahmen von gesetzlichen und vertraglichen Versorgungsvorschriften:
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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AKTUELLES
Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz in Kraft
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Mehr als vier Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Rx-Preisbindung und dem seither bestehenden Wettbewerbsvorteil ausländischer Versandapotheken hat das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) seinen Abschluss gefunden. Es ist am 14. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und zu großen Teilen am 15. Dezember 2020 in Kraft getreten. Neben den Regelungen zur Preisbindung sind auch die Botendienstvergütung und pharmazeutische Dienstleistungen im Paket enthalten. Es folgt ein Überblick.
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vegefox.com – stock.adobe.com
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AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS
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Thema: Masken
Nachdem die erste Runde der Maskenverteilung seit dem 6. Januar abgeschlossen ist, startet nun die zweite. Dabei erhalten Anspruchsberechtigte von ihrer Krankenkasse zunächst zwei Coupons (für Januar und Februar). Diese können in der Apotheke gegen je 6 FFP2-Masken eingelöst werden, wobei dieses Mal eine Eigenbeteiligung von 2 Euro je 6 Masken fällig wird.
Vor diesem Hintergrund interessierte uns Folgendes:
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momius – adobe.stock
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7 Tage trocknen oder 80 °C trockene Hitze
Wenn FFP2-Masken privat wiederverwendet werden – dann so
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Dieser Tage ist in der Apotheke kaum etwas so schwer wie Kunden davon zu überzeugen, dass FFP2-Masken wirklich Einmalprodukte sind. Die neue offizielle Handlungsempfehlung zur „Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch“ der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster dürften die meisten Apotheker deshalb äußerst willkommen heißen. Sie bietet eigenverantwortliche Möglichkeiten, benennt Grenzen und zeigt, wo noch Unsicherheit besteht.
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Yuliya Gusyeva – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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