Bezugnehmend auf das Biosimilar Inflectra™ (Wirkstoff: Infliximab) sind Importarzneimittel zugelassen, die definitionsgemäß als identisch (zu ihrem Bezugsarzneimittel) gelten. Importarzneimittel werden meist abgegeben, um die vertraglich geforderte Importquote von 5 % zu erfüllen (§ 5 Abs. 3 Rahmenvertrag). Immer häufiger kommt es jedoch vor, dass Bezugsarzneimittel und/oder bezugnehmende Importe rabattiert sind. In diesem Fall hat gemäß § 5 Abs. 1 Rahmenvertrag immer die Abgabe eines Rabattarzneimittels Vorrang vor der Abgabe eines preisgünstigen Imports.1
Abgabe des rabattierten Originals möglich
Inflectra™ der Firma Pfizer (= Bezugsarzneimittel/Original)* ist derzeit für ca. 65 Mio. gesetzlich Versicherte rabattiert und demnach in vielen Fällen vorrangig abzugeben.2 Da zusätzlich einige bezugnehmende Importe rabattiert sind, stellt sich die Frage, ob die Apotheke rabattbegünstigte Importe vorrangig vor dem rabattbegünstigten Original abgeben muss.
Rezeptbeispiel:
Ist beispielsweise ein Inflectra™-Import verordnet, kann es mitunter vorkommen, dass die Apotheke eine Auswahl zwischen rabattbegünstigtem Original (Pfizer) und ebenfalls rabattbegünstigten Importen treffen muss (siehe Abb.).
Abb.: Ausschnitt aus der Lauer-Taxe online, % = beispielhafte Rabattartikel
Laut § 4 Abs. 2 Satz 5 Rahmenvertrag kann die Apotheke unter den verfügbaren Rabattarzneimitteln frei wählen. Somit kann das rabattierte Original abgegeben werden.
Dies gilt unabhängig von der Art der Verordnung (Original-/Importverordnung), auch wenn ein Import mit Aut-idem-Kreuz verordnet wurde.1
Die Abgabe eines rabattbegünstigten Importes wird nicht der Importquote angerechnet, da Rabattarzneimittel generell nicht in die Quotenberechnung einbezogen werden.
Hinweis: Jeder Inflectra™-Packung von Pfizer liegen kostenfrei die passenden Infusionsfilter bei.
Service: Abgabehilfe zu Inflectra™
Die wichtigsten Fragen zur Abgabe von Inflectra™ werden auf einer aktuellen Abgabehilfe beantwortet. Darüber hinaus ist ein Arzneimittelprofil mit weiteren Informationen zu Inflectra™ enthalten.
» Abgabehilfe Inflectra™
» Basisinformation Inflectra™
» Inflectra™ Fachinformation
* Der Begriff Original bezieht sich in diesem Zusammenhang und im Folgenden ausschließlich auf das Verhältnis von Bezugs- und Importarzneimittel.
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, Stand: September 2016.
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: Januar 2017.