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KW 32
Donnerstag, 6. August 2020

AKTUELLER RETAXFALL

Retaxfalle: Fehlendes „A“ auf BtM-Rezept?

Rund um das „A“ auf dem BtM-Rezept gehen zahlreiche Fragen beim DeutschenApothekenPortal ein. Da ein fehlendes „A“ nach wie vor eine häufige Ursache für Retaxationen ist, sollten allen Apothekenmitarbeitern die korrekte Vorgehensweise und die zugrunde liegenden Gesetzmäßigkeiten bekannt sein.

Anfrage aus einer Apotheke:
„Wir wissen, dass immer wieder BtM-Rezepte retaxiert werden, auf denen das ‚A‘ fehlte. Dazu haben wir noch ein paar Fragen.
Wie sieht es aus, wenn ein Arzt zwei verschiedene BtM-Wirkstoffe auf einem BtM-Rezept verordnet?
Muss der Arzt dann auf dem BtM das ‚A‘ auftragen, auch wenn die Höchstmengen pro 30 Tage noch nicht überschritten werden?
Muss ein ‚A‘ auf das Rezept, wenn ein Wirkstoff in zwei verschiedenen Wirkstärken auf einem Rezept verordnet wird?
Und gibt es bezüglich der Höchstmengen Unterschiede zwischen Rezepten für Kinder und für Erwachsene?“

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com


DAP PREMIUM

Beratungs-Center

Haben Sie eine Frage an das DAP-Team?

Das Beratungs-Center bietet eine besonders schnelle und unkomplizierte Hilfe bei konkreten Anfragen rund um die Arzneimittelabgabe. Wenn Sie eine Frage zur vertragskonformen, retaxsicheren oder wirtschaftlichen Belieferung einer Verordnung haben, dann können Sie diese ganz einfach über ein vorgefertigtes Online-Formular, per E-Mail oder ausgedruckt per Fax an uns senden. Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt zeitnah, meist noch am selben Tag, durch das erfahrene DAP-Team. Das Beratungs-Center ist ein kosten­pflichtiger Service für Abonnenten von DAP Premium.

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 57

Telematikinfrastruktur

Fristen, Kosten, Hintergründe – sind Sie vorbe­reitet?

Bis zum 30.09.2020 müssen sich alle Apotheken an die Telematikinfrastruktur angeschlossen haben. Welche Komponenten braucht man? Welche Kosten werden erstattet? Lesen Sie mehr dazu im entsprechenden Beitrag des DAP Dialogs.

» Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier (PDF)

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 57

Festbetragszuzahlung

Wenn Mehrkosten nicht mehr kosten

Die Differenz zwischen Apotheken­verkaufs­preis und Fest­betrag, der Erstat­tungs­grenze der gesetzlichen Kranken­kassen, bezeichnet man als Fest­betrags-Mehr­kosten. Ein Patient muss diese Mehr­kosten in der Regel zusätz­lich zur gesetz­lichen Zuzahlung leisten, wenn der Preis eines fest­betrags­gebundenen Arznei­mittels oberhalb der Fest­betrags­grenze liegt. Eine Übersicht über die Fest­betrags­regelungen und darüber, in welchen Fällen diese nicht gezahlt werden müssen, gibt der entsprechende Artikel des aktuellen DAP Dialogs.

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DAZ.ONLINE INFORMIERT

Friedemann Schmidt im Deutschlandfunk

„Apotheken in der Krise“

In den chaotischen Anfängen der Corona-Pandemie waren die meisten Bürger froh über eine Apotheke vor Ort. Deutschlandfunk beleuchtet in einem Beitrag nun den Druck, der durch Onlinehandel, Landflucht und Nachwuchssorgen auf den Apothekern lastet. Auch Friedemann Schmidt wurde in „Zwischen Corona-Management und Nachwuchssorgen“ befragt. Gut ist, dass der „unfaire Wettbewerb“ zwischen außereuropäischen Versendern und Vor-Ort-Apotheken so auch die Bürger erreicht – zumindest die DLF-Hörer unter ihnen. Aber: Hilft eine gesonderte Vergütung der Versandapotheken, oder könnte der Schuss erst recht nach hinten losgehen?

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david debray – stock.adobe.com

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