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KW 32 Donnerstag, 6. August 2020
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AKTUELLER RETAXFALL
Retaxfalle: Fehlendes „A“ auf BtM-Rezept?
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Rund um das „A“ auf dem BtM-Rezept gehen zahlreiche Fragen beim DeutschenApothekenPortal ein. Da ein fehlendes „A“ nach wie vor eine häufige Ursache für Retaxationen ist, sollten allen Apothekenmitarbeitern die korrekte Vorgehensweise und die zugrunde liegenden Gesetzmäßigkeiten bekannt sein.
Anfrage aus einer Apotheke: „Wir wissen, dass immer wieder BtM-Rezepte retaxiert werden, auf denen das ‚A‘ fehlte. Dazu haben wir noch ein paar Fragen. Wie sieht es aus, wenn ein Arzt zwei verschiedene BtM-Wirkstoffe auf einem BtM-Rezept verordnet? Muss der Arzt dann auf dem BtM das ‚A‘ auftragen, auch wenn die Höchstmengen pro 30 Tage noch nicht überschritten werden? Muss ein ‚A‘ auf das Rezept, wenn ein Wirkstoff in zwei verschiedenen Wirkstärken auf einem Rezept verordnet wird? Und gibt es bezüglich der Höchstmengen Unterschiede zwischen Rezepten für Kinder und für Erwachsene?“
» Lesen Sie hier die Antwort
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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DAP PREMIUM
Beratungs-Center
Haben Sie eine Frage an das DAP-Team?
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Das Beratungs-Center bietet eine besonders schnelle und unkomplizierte Hilfe bei konkreten Anfragen rund um die Arzneimittelabgabe. Wenn Sie eine Frage zur vertragskonformen, retaxsicheren oder wirtschaftlichen Belieferung einer Verordnung haben, dann können Sie diese ganz einfach über ein vorgefertigtes Online-Formular, per E-Mail oder ausgedruckt per Fax an uns senden. Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt zeitnah, meist noch am selben Tag, durch das erfahrene DAP-Team. Das Beratungs-Center ist ein kostenpflichtiger Service für Abonnenten von DAP Premium.
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Letzte Chance!
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 57
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Telematikinfrastruktur
Fristen, Kosten, Hintergründe – sind Sie vorbereitet?
Bis zum 30.09.2020 müssen sich alle Apotheken an die Telematikinfrastruktur angeschlossen haben. Welche Komponenten braucht man? Welche Kosten werden erstattet? Lesen Sie mehr dazu im entsprechenden Beitrag des DAP Dialogs.
» Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier (PDF)
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 57
Festbetragszuzahlung
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Wenn Mehrkosten nicht mehr kosten
Die Differenz zwischen Apothekenverkaufspreis und Festbetrag, der Erstattungsgrenze der gesetzlichen Krankenkassen, bezeichnet man als Festbetrags-Mehrkosten. Ein Patient muss diese Mehrkosten in der Regel zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung leisten, wenn der Preis eines festbetragsgebundenen Arzneimittels oberhalb der Festbetragsgrenze liegt. Eine Übersicht über die Festbetragsregelungen und darüber, in welchen Fällen diese nicht gezahlt werden müssen, gibt der entsprechende Artikel des aktuellen DAP Dialogs.
» Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier (PDF)
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Friedemann Schmidt im Deutschlandfunk
„Apotheken in der Krise“
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In den chaotischen Anfängen der Corona-Pandemie waren die meisten Bürger froh über eine Apotheke vor Ort. Deutschlandfunk beleuchtet in einem Beitrag nun den Druck, der durch Onlinehandel, Landflucht und Nachwuchssorgen auf den Apothekern lastet. Auch Friedemann Schmidt wurde in „Zwischen Corona-Management und Nachwuchssorgen“ befragt. Gut ist, dass der „unfaire Wettbewerb“ zwischen außereuropäischen Versendern und Vor-Ort-Apotheken so auch die Bürger erreicht – zumindest die DLF-Hörer unter ihnen. Aber: Hilft eine gesonderte Vergütung der Versandapotheken, oder könnte der Schuss erst recht nach hinten losgehen?
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online
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david debray – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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