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KW 31
Donnerstag, 30. Juli 2020

AKTUELLER RETAXFALL

SSB-Nullretax wegen Nichtabgabe eines Importarzneimittels

Die Kolleginnen und Kollegen, die schon länger unseren Beruf ausüben, werden sich sicher noch erinnern, dass in früheren Rahmenverträgen die Importabgabe abschließend geregelt und eine abweichende Regelung in den ergänzenden Regionalverträgen ausdrücklich ausgeschlossen war:

„Die Regelungen nach den Absätzen 1 bis 6 [Anm. d. Red.: Regelungen zur Importabgabe] sind von ergänzenden Verträgen nach § 2 Absatz 4 dieses Rahmenvertrages ausgenommen.“
(§ 5 Abs. 7 alter Rahmenvertrag 2016)

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Dieser eindeutige Passus ist leider im aktuellen Rahmenvertrag vom 01.01.2019 (gültig seit 01.07.2019) im § 13 nicht mehr enthalten:

» Lesen Sie hier weiter

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„TI kompakt für die Apotheke“ geht online weiter

Die Veranstaltungsreihe „TI kompakt für die Apotheke“ klärt kostenlos über die TI-Anbindung von Apotheken auf – diesmal in Online-Seminaren. Themen sind die Mehrwertanwendungen der TI, die notwendigen Komponenten und die Vorteile für Ihren Apothekenalltag.

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Polisorb® – ideal für die Beratung in der Selbstmedikation

Polisorb® besteht aus reinem Silizium­dioxid, an dessen großer Ober­fläche im Magen-Darm-Trakt schädliche Stoffe wie Bakterien, Viren, Toxine und Allergene gebunden werden können. Polisorb® hilft so bei der Behandlung unspezifischer Darm­beschwerden wie akutem Durch­fall sowie bei Übel­keit, Erbrechen, Blähungen und Bauch­schmerzen aufgrund von Gluten-Unverträglichkeiten oder Darm­infektionen.

Einfache Anwendung

Das geruchs- und geschmacks­neutrale Polisorb® Pulver lässt sich einfach und rückstands­frei in Wasser oder das Lieblings­getränk einrühren und trinken.

© Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH

Polisorb® lässt sich individuell nach Körper­gewicht dosieren und wird dreimal täglich angewendet. Polisorb® kann bereits bei Kindern ab einem Jahr (ab ca. 11 kg) angewendet werden.

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» Weitere Informationen auf www.polisorb.de

SERVICE

Arzneimittel vs. Nahrungsergänzungsmittel

Arzneimittel und Nahrungs­ergänzungs­mittel sehen sich häufig ähnlich, doch gelten für sie ganz unter­schiedliche Regeln und Gesetze. Deshalb ist es wichtig, sich mit den gesetz­lichen Grund­lagen, den Unterschieden und der Ab­grenzung zu Arznei­mitteln vertraut zu machen. Hierbei unterstützt eine DAP Arbeits­hilfe, die Arznei­mittel und Nahrungs­ergänzungs­mittel gegen­über­stellt.

» Zur DAP Arbeitshilfe „Arzneimittel vs. Nahrungs­ergänzungs­mittel“

DAZ.ONLINE INFORMIERT

EDQM-Untersuchungen zu 4-Chloranilin

Karzinogene Verunreinigung in Paracetamol gefunden

Das EDQM (Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln) hat am 10. Juli bekannt gegeben, dass es Untersuchungen zu einer Verunreinigung im Wirkstoff Paracetamol eingeleitet hat. Konkret geht es um das aromatische Amin 4-Chloranilin. Vorausgegangen war ein Medienbericht in der niederländischen Zeitung „Nieuwe Rotterdamsche Courant Handelsblad“ (NRC). Ein entsprechendes Zertifikat (CEP) des betroffenen chinesischen Wirkstoffherstellers scheint bislang aber noch gültig zu sein. Ist die gefundene Verunreinigung überhaupt bedenklich?

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online

Foto: Schelbert

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