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KW 30
Donnerstag, 23. Juli 2020

AKTUELLER RETAXFALL

Entlassverordnungen – ein ständiges Ärgernis

Der heutige Retax-Newsletter beschäftigt sich mit der Frage, weshalb Entlass­ver­ordnungen – unabhängig von der SARS-CoV-2-AMVersVO – ein ständiges Ärgernis bezüglich der Retax­häufigkeit bestimmter Kranken­kassen sind und offen­bar auch bleiben, da es hierzu bisher keine neuen Regelungen zur Retax­sicherheit gibt.

Die im Kranken­haus ausgestellten, zum Übergang eines stationären Kranken­haus­auf­enthalts in die Weiter­betreuung durch den Haus­arzt und die Apotheke gedachten Entlass­ver­ordnungen werden leider häufig nicht entsprechend den Vor­schriften erstellt. Die Verpflichtung zur Überprüfung dieser Entlass­verordnungen wurde, wie so oft, vertraglich der Apothekerschaft auferlegt.

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Damit wurde für einige Rezept­prüf­stellen ein weiterer Ansatzpunkt für Retaxierungen geschaffen, bei denen jeder noch so kleine Form­fehler finanziell den Apotheken via Null­retax ange­lastet werden kann, obwohl ihnen keine der apotheken­rechtlichen Vorschriften dies aus­drücklich erlaubt.

Erneut erreichte das DeutscheApothekenPortal eine Anfrage einer retaxierten Apotheke. Dabei ging es um die folgende Verordnung:

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DAP DIALOG

Neue Beratungsleitfäden

Möchten Sie Ihre Beratung zu bestimmten Indikations­gebieten und Wirkstoffen überprüfen? Dann schauen Sie in unsere Rubrik „Beratungs­leitfäden“ hinein. Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungs­gespräch unterstützen.

Neu erschienen im DAP Dialog 57:

» Beratungsleitfaden „Durchfall“

» Beratungsleitfaden „Nagelpilz“

AKTUELLES

Fehlendes „A“ auf dem BtM-Rezept

Retaxationen von Formfehlern sind ärgerlich für Apotheken, vor allem wenn der Fehler, wie z. B. ein fehlendes „A“ auf dem BtM-Rezept, nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Das fehlende „A“ sehen viele Krankenkassen zudem nicht als unbedeutenden Formfehler, sondern als einen Fehler, der die gesamte Verordnung ungültig macht – und damit eine Null-retaxation rechtfertigt. Das Sozialgericht Nordhausen bestätigte dies kürzlich mit einem Urteil. Die klagende Apothekerin hatte aber zumindest mit einem Hilfsantrag Erfolg: Sie hat Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Einzelfallentscheidung der Kasse, wenn sie sich auf § 6 Abs. 1c Rahmenvertrag beruft.

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schemev – stock.adobe.com

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 57

Abrechnung von Impfstoffen

Was besagt die Schutzimpfungs-Richtlinie?

Die ganze Welt wartet auf einen Impfstoff gegen Covid-19, um die Bevölkerung vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen. Generell stellen Schutzimpfungen die wichtigste Maßnahme dar, um Infektionskrankheiten und deren Ausbreitung zu verhindern. Glücklicherweise sind Krankheiten wie Röteln, Diphtherie und Mumps in Deutschland aufgrund der möglichen Impfungen sehr selten. Doch wann übernimmt die Krankenversicherung eigentlich die Kosten für die Impfung bzw. wann muss der Patient den Impfstoff selbst bezahlen? In diesem Beitrag des DAP Dialogs erfahren Sie mehr.

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DAZ.ONLINE INFORMIERT

Noch in diesem Jahr

Noweda will Botendienste für Apotheken übernehmen

Während der Corona­krise gewannen die Boten­dienste der Apotheke an Aufmerk­samkeit. Die Noweda will die Offizinen künftig bei deren Touren unterstützen: Geplant ist, noch in diesem Jahr ein Angebot vorzulegen, um den Apotheken die Organisation des Boten­dienstes abzu­nehmen.

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Foto: NOWEDA

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