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KW 30 Donnerstag, 23. Juli 2020
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AKTUELLER RETAXFALL
Entlassverordnungen – ein ständiges Ärgernis
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Der heutige Retax-Newsletter beschäftigt sich mit der Frage, weshalb Entlassverordnungen – unabhängig von der SARS-CoV-2-AMVersVO – ein ständiges Ärgernis bezüglich der Retaxhäufigkeit bestimmter Krankenkassen sind und offenbar auch bleiben, da es hierzu bisher keine neuen Regelungen zur Retaxsicherheit gibt.
Die im Krankenhaus ausgestellten, zum Übergang eines stationären Krankenhausaufenthalts in die Weiterbetreuung durch den Hausarzt und die Apotheke gedachten Entlassverordnungen werden leider häufig nicht entsprechend den Vorschriften erstellt. Die Verpflichtung zur Überprüfung dieser Entlassverordnungen wurde, wie so oft, vertraglich der Apothekerschaft auferlegt.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Damit wurde für einige Rezeptprüfstellen ein weiterer Ansatzpunkt für Retaxierungen geschaffen, bei denen jeder noch so kleine Formfehler finanziell den Apotheken via Nullretax angelastet werden kann, obwohl ihnen keine der apothekenrechtlichen Vorschriften dies ausdrücklich erlaubt.
Erneut erreichte das DeutscheApothekenPortal eine Anfrage einer retaxierten Apotheke. Dabei ging es um die folgende Verordnung:
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DAP DIALOG
Neue Beratungsleitfäden
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AKTUELLES
Fehlendes „A“ auf dem BtM-Rezept
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Retaxationen von Formfehlern sind ärgerlich für Apotheken, vor allem wenn der Fehler, wie z. B. ein fehlendes „A“ auf dem BtM-Rezept, nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Das fehlende „A“ sehen viele Krankenkassen zudem nicht als unbedeutenden Formfehler, sondern als einen Fehler, der die gesamte Verordnung ungültig macht – und damit eine Null-retaxation rechtfertigt. Das Sozialgericht Nordhausen bestätigte dies kürzlich mit einem Urteil. Die klagende Apothekerin hatte aber zumindest mit einem Hilfsantrag Erfolg: Sie hat Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Einzelfallentscheidung der Kasse, wenn sie sich auf § 6 Abs. 1c Rahmenvertrag beruft.
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schemev – stock.adobe.com
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 57
Abrechnung von Impfstoffen
Was besagt die Schutzimpfungs-Richtlinie?
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Die ganze Welt wartet auf einen Impfstoff gegen Covid-19, um die Bevölkerung vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen. Generell stellen Schutzimpfungen die wichtigste Maßnahme dar, um Infektionskrankheiten und deren Ausbreitung zu verhindern. Glücklicherweise sind Krankheiten wie Röteln, Diphtherie und Mumps in Deutschland aufgrund der möglichen Impfungen sehr selten. Doch wann übernimmt die Krankenversicherung eigentlich die Kosten für die Impfung bzw. wann muss der Patient den Impfstoff selbst bezahlen? In diesem Beitrag des DAP Dialogs erfahren Sie mehr.
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Noch in diesem Jahr
Noweda will Botendienste für Apotheken übernehmen
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Während der Coronakrise gewannen die Botendienste der Apotheke an Aufmerksamkeit. Die Noweda will die Offizinen künftig bei deren Touren unterstützen: Geplant ist, noch in diesem Jahr ein Angebot vorzulegen, um den Apotheken die Organisation des Botendienstes abzunehmen.
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online
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Foto: NOWEDA
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Nützliche Links
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