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KW 28 Donnerstag, 9. Juli 2020
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AKTUELLER RETAXFALL
„Rezeptgebühr“: Probleme bei Corona-Stückelung und Teilmengenabgabe (Teil 2: Teilmengenabgabe)
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Da ich mit der Wortwahl „Rezeptgebühr“ in Teil 1 wohl eine Kollegin verärgert habe, bitte ich um Nachsicht, dass ich bei zwei zusammenhängenden Beiträgen nicht in Teil 2 der Überschrift das Wort „Rezeptgebühr“ gegen „Zuzahlung“ austauschen möchte. Zumal der Begriff „Rezeptgebühr“ bei unseren Kunden (oder Patienten?) gebräuchlicher und verständlicher ist als der Begriff „Zuzahlung“, der ja auch andere Mehrkosten – für die es leider keine generelle einkommensabhängige Befreiungsmöglichkeit gibt – beinhalten kann. Dass unsere Kunden sehr wohl zwischen Rezeptgebühr und Zuzahlung unterscheiden und auch wissen, dass die Apotheke hier lediglich als Inkassostelle der Krankenkassen fungiert, ist vorrangig der Aufklärungsarbeit in den öffentlichen Apotheken zu verdanken.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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MEDIEN
Jetzt in der Apotheke:
DAP Dialog 57 – das Magazin des DeutschenApothekenPortals
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Themen der aktuellen Ausgabe:
- Rx-Schwerpunkt: T-Rezepte – Sonderrezepte mit Stolperfallen
- OTC-Schwerpunkt: Der wachsende Markt der Migränetherapeutika
- Rezept & Retax: Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Ärzten, Abrechnung von Impfstoffen
- Aktuelles: Cannabisarzneimittel, Telematikinfrastruktur, SARS-CoV-2-AMVersVO
- Service: DAP Defektbörse, Tutorials DAP Datenbanken
- Beratung: Corona-Risikogruppen, Hausapotheke, Sicca-Syndrom
- Übersichtsposter: Trockenes Auge
- Weitere Beilagen: Opioide in der Schmerztherapie – galenische Fortschritte bis hin zur MUPS-Technologie
» Zum Download des DAP Dialogs
» Zum Download der Übersichtsposter
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DAP DIALOG
Neue Beratungsleitfäden
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DAP PREMIUM
Retaxierungs-Checkplus
Ist Ihre Retaxierung gerechtfertigt?
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Wer kennt das nicht: Wenn die Retaxierung die Apotheke erreicht, ist die Belieferung des Kassenrezeptes in der Regel schon einige Monate her. Ob die Absetzung berechtigt ist, können Sie mithilfe des Retaxierungs-Checkplus überprüfen. Nach Eingabe der PZN, des Datums der Rezeptbelieferung und der Krankenkasse bzw. des IK beantwortet der Service, ob für die eingegebene PZN ein Rabattvertrag bestand und ob es rabattierte Alternativen gab. Zusätzlich werden sowohl die Zuzahlung als auch Mehrkosten zum Zeitpunkt der Abgabe angezeigt (Archiv ab April 2016). Der Rabattvertrags-Checkplus ist ein kostenpflichtiger Service für Abonnenten von DAP Premium.
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» Hier geht es zur Registrierung*
* Für die Nutzung von DAP Premium fällt eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder monatlich bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Mitarbeiter reicht ein Zugang pro Apotheke.
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Missglückte IT-Migration
Apobank und Avaloq – zum Scheitern verurteilt?
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Die IT-Migration der Apobank mit Avaloq glückte nicht. Der Unmut der Apotheker trifft vor allem die Apobank, weniger Avaloq. Was lief dermaßen schief, dass auch Wochen später EC-Buchungen „anonym“ sind, vieles nicht funktioniert und die Apobank sich zu mehrfachen Entschuldigungen genötigt sieht? Die Apobank nimmt Stellung, jedoch nicht zu den Gründen des missglückten Umzugs, die Bankenaufsicht BaFin will sich nicht äußern und Avaloq Deutschland ist nicht erreichbar. Wer ein bisschen in der Historie von Avaloq stöbert, könnte allerdings durchaus hinterfragen, ob die Zusammenarbeit mit dem Schweizer Software-Unternehmen wirklich eine gute Idee war.
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online
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Foto: Screenshots Apobank | Avaloq
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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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