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KW 28
Donnerstag, 9. Juli 2020

AKTUELLER RETAXFALL

„Rezeptgebühr“: Probleme bei Corona-Stückelung und Teilmengenabgabe (Teil 2: Teilmengenabgabe)

Da ich mit der Wortwahl „Rezeptgebühr“ in Teil 1 wohl eine Kollegin verärgert habe, bitte ich um Nach­sicht, dass ich bei zwei zusam­men­hängenden Beiträgen nicht in Teil 2 der Überschrift das Wort „Rezept­gebühr“ gegen „Zuzahlung“ aus­tauschen möchte. Zumal der Begriff „Rezept­gebühr“ bei unseren Kunden (oder Patienten?) gebräuchlicher und verständlicher ist als der Begriff „Zuzahlung“, der ja auch andere Mehr­kosten – für die es leider keine generelle einkommens­abhängige Befreiungs­möglichkeit gibt – beinhalten kann. Dass unsere Kunden sehr wohl zwischen Rezept­gebühr und Zuzahlung unter­scheiden und auch wissen, dass die Apotheke hier lediglich als Inkasso­stelle der Kranken­kassen fungiert, ist vorrangig der Auf­klärungs­arbeit in den öffentlichen Apotheken zu verdanken.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

MEDIEN

Jetzt in der Apotheke:

DAP Dialog 57 – das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Themen der aktuellen Ausgabe:

  • Rx-Schwerpunkt: T-Rezepte – Sonder­rezepte mit Stolper­fallen
  • OTC-Schwerpunkt: Der wachsende Markt der Migräne­therapeutika
  • Rezept & Retax: Wirtschaftlichkeits­prüfung bei Ärzten, Abrechnung von Impf­stoffen
  • Aktuelles: Cannabis­arznei­mittel, Telematik­infrastruktur, SARS-CoV-2-AMVersVO
  • Service: DAP Defektbörse, Tutorials DAP Datenbanken
  • Beratung: Corona-Risikogruppen, Hausapotheke, Sicca-Syndrom
  • Übersichtsposter: Trockenes Auge
  • Weitere Beilagen: Opioide in der Schmerz­therapie – galenische Fortschritte bis hin zur MUPS-Technologie

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DAP DIALOG

Neue Beratungsleitfäden

Möchten Sie Ihre Beratung zu bestimmten Indikations­gebieten und Wirkstoffen überprüfen? Dann schauen Sie in unsere Rubrik „Beratungs­leitfäden“ hinein. Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungs­gespräch unterstützen.

Neu erschienen im DAP Dialog 57:

» Beratungsleitfaden „Durchfall“

» Beratungsleitfaden „Nagelpilz“

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DAP PREMIUM

Retaxierungs-Checkplus

Ist Ihre Retaxierung gerechtfertigt?

Wer kennt das nicht: Wenn die Retaxierung die Apo­theke erreicht, ist die Belieferung des Kassen­rezeptes in der Regel schon einige Monate her. Ob die Absetzung berechtigt ist, können Sie mithilfe des Retaxierungs-Checkplus überprüfen. Nach Eingabe der PZN, des Datums der Rezept­belieferung und der Krankenkasse bzw. des IK beantwortet der Service, ob für die eingegebene PZN ein Rabatt­vertrag bestand und ob es rabat­tierte Alternativen gab. Zusätzlich werden sowohl die Zuzahlung als auch Mehr­kosten zum Zeit­punkt der Abgabe angezeigt (Archiv ab April 2016). Der Rabatt­vertrags-Checkplus ist ein kosten­pflichtiger Service für Abonnenten von DAP Pre­mium.

» Hier geht es zur Registrierung*

* Für die Nutzung von DAP Premium fällt eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder monatlich bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Mitarbeiter reicht ein Zugang pro Apotheke.

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Missglückte IT-Migration

Apobank und Avaloq – zum Scheitern verurteilt?

Die IT-Migration der Apobank mit Avaloq glückte nicht. Der Unmut der Apotheker trifft vor allem die Apobank, weniger Avaloq. Was lief dermaßen schief, dass auch Wochen später EC-Buchungen „anonym“ sind, vieles nicht funktioniert und die Apobank sich zu mehrfachen Entschuldigungen genötigt sieht? Die Apobank nimmt Stellung, jedoch nicht zu den Gründen des missglückten Umzugs, die Bankenaufsicht BaFin will sich nicht äußern und Avaloq Deutschland ist nicht erreichbar. Wer ein bisschen in der Historie von Avaloq stöbert, könnte allerdings durchaus hinterfragen, ob die Zusam­men­arbeit mit dem Schweizer Software-Unternehmen wirklich eine gute Idee war.

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online

Foto: Screenshots Apobank | Avaloq

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