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KW 22 Donnerstag, 28. Mai 2020
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AKTUELLER RETAXFALL
BtM-Retaxationen: Für das fehlende „A“ soll die Apotheke zahlen
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Ein Thema, das sich offenbar zunehmend zu einer verlässlichen Retax-Einnahmequelle bei manchen Krankenkassen entwickelt, ist das fehlende „A“ auf BtM-Verordnungen.
Obwohl sich die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) vorranging an den verordnenden Arzt wendet, sind an einigen Stellen zusätzlich auch die Apotheker als Kontrollinstanz eingebunden.
§ 2 der BtMVV nennt ganz klar den Arzt als Adressaten dieser Verordnung.
» Lesen Sie hier weiter
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 56
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Intimgesundheit der Frau
Genau nachfragen und Symptome erkennen
Vaginale Erkrankungen sind anhand ihrer Symptome nur schwer voneinander zu unterscheiden – fast alle sind beispielsweise von Ausfluss begleitet. Die Art des Ausflusses und eventuelle zusätzliche Beschwerden (z. B. Juckreiz) grenzen die Diagnose jedoch ein. Daher ist eine genaue Anamnese unerlässlich. Das Wichtigste zu diesem Thema finden Sie in diesem Beitrag des DAP Dialogs.
» Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier (PDF)
» Beratungswissen „Intimgesundheit der Frau“
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Boehringer Ingelheim informiert zu SPIRIVA® RESPIMAT®:
Rabattverträge bleiben erhalten
Derzeit ist SPIRIVA® RESPIMAT® für 60 Mio. GKV-Versicherte rabattiert erhältlich. Liegt eine Verordnung für SPIRIVA® RESPIMAT® vor und es sind mehrere Rabattartikel vorhanden, unter anderem das Original von Boehringer Ingelheim, kann unter den rabattierten Präparaten frei gewählt werden. Es gibt keinen Preisanker zu beachten und das Original darf abgegeben werden.
Einsparziel: Original oder Import?
In den Fällen, in denen das Original verordnet und kein Rabattvertrag zu beachten ist oder das Original selbst rabattiert ist, kann dieses auch retaxsicher abgegeben werden. Derzeit sind keine preisgünstigen Importe zu SPIOLTO® RESPIMAT® im Handel. Die Abgabe eines Imports ausgehend von einer Originalverordnung trägt demnach nicht zur Erfüllung des Einsparziels bei.
Wie Sie das Einsparziel richtig berechnen, zeigt folgende DAP Arbeitshilfe:
» Zur DAP Arbeitshilfe „Import-Einsparziel nach § 13 Rahmenvertrag“ (PDF)
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AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS
Thema: Botendienst
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Patientendaten-Schutzgesetz
ABDA wünscht sich Verfügbarkeitsabfrage per E-Rezept-App
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Am Mittwoch stand die öffentliche Anhörung zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) an. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) fordert eine rasche Einführung des E-Rezepts. Die Hoheit über die Entwicklung der App sieht der Verband bei der gematik – anders als die ABDA, die diese Aufgabe gern beim DAV hätte. Auch was die Bestandsabfrage in den Warenwirtschaftssystemen der Apotheken betrifft, hat die ABDA eine Position.
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online
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Evgeniy Trofimenko – stock.adobe.com
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REZEPT & RETAX
Arbeitshilfe SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
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Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ermöglicht es Apotheken, von den Rahmenvertragsvorgaben abzuweichen, wenn das verordnete Arzneimittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar ist. Die neue DAP Arbeitshilfe zeigt in einem Fließschema, wie Apotheken bei der Rezeptbelieferung vorgehen können und was beim Bedrucken der Rezepte zu beachten ist.
» Zur Arbeitshilfe
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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