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KW 22
Donnerstag, 28. Mai 2020

AKTUELLER RETAXFALL

BtM-Retaxationen: Für das fehlende „A“ soll die Apotheke zahlen

Ein Thema, das sich offenbar zunehmend zu einer verlässlichen Retax-Einnahme­quelle bei manchen Kranken­kassen entwickelt, ist das fehlende „A“ auf BtM-Verordnungen.

Obwohl sich die Betäubungs­mittel-Verschreibungs­verordnung (BtMVV) vorranging an den verordnenden Arzt wendet, sind an einigen Stellen zusätzlich auch die Apotheker als Kontroll­instanz eingebunden.

§ 2 der BtMVV nennt ganz klar den Arzt als Adressaten dieser Verordnung.

» Lesen Sie hier weiter

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 56

Intimgesundheit der Frau

Genau nachfragen und Symptome erkennen

Vaginale Erkrankungen sind anhand ihrer Symptome nur schwer voneinander zu unter­scheiden – fast alle sind beispiels­weise von Ausfluss begleitet. Die Art des Ausflusses und eventuelle zusätzliche Beschwerden (z. B. Juckreiz) grenzen die Diagnose jedoch ein. Daher ist eine genaue Anamnese unerlässlich. Das Wichtigste zu diesem Thema finden Sie in diesem Beitrag des DAP Dialogs.

» Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier (PDF)

» Beratungswissen „Intimgesundheit der Frau“

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Boehringer Ingelheim informiert zu SPIRIVA® RESPIMAT®:

Rabattverträge bleiben erhalten

Derzeit ist SPIRIVA® RESPIMAT® für 60 Mio. GKV-Versicherte rabattiert erhältlich. Liegt eine Verordnung für SPIRIVA® RESPIMAT® vor und es sind mehrere Rabattartikel vorhanden, unter anderem das Original von Boehringer Ingelheim, kann unter den rabattierten Präparaten frei gewählt werden. Es gibt keinen Preisanker zu beachten und das Original darf abgegeben werden.

Einsparziel: Original oder Import?

In den Fällen, in denen das Original verordnet und kein Rabattvertrag zu beachten ist oder das Original selbst rabattiert ist, kann dieses auch retaxsicher abgegeben werden. Derzeit sind keine preisgünstigen Importe zu SPIOLTO® RESPIMAT® im Handel. Die Abgabe eines Imports ausgehend von einer Original­verordnung trägt demnach nicht zur Erfüllung des Einsparziels bei.

Wie Sie das Einsparziel richtig berechnen, zeigt folgende DAP Arbeitshilfe:

» Zur DAP Arbeitshilfe „Import-Einsparziel nach § 13 Rahmenvertrag“ (PDF)

AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Botendienst

Seit Beginn der Coronakrise gewinnt der Botendienst durch Apotheken immer größere Bedeutung. Durch den Lieferdienst können Kontakte in der Apotheke effektiv reduziert werden. Seit 22. April 2020 erhalten Apotheken einen gesetzlich verankerten, zeitlich begrenzten Botendienstzuschlag von 5 Euro zzgl. MwSt. je Lieferort und Tag.

Wie hat sich die Situation im Hinblick auf Boten­dienste bei Ihnen in der Apotheke durch die Pandemie verändert?

» Lesen Sie hier die Ergebnisse

momius – adobe.stock

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Patientendaten-Schutzgesetz

ABDA wünscht sich Verfügbarkeitsabfrage per E-Rezept-App

Am Mittwoch stand die öffentliche Anhörung zum Patienten­daten-Schutz­gesetz (PDSG) an. Der Bundes­verband Deutscher Versand­apotheken (BVDVA) fordert eine rasche Einführung des E-Rezepts. Die Hoheit über die Entwicklung der App sieht der Verband bei der gematik – anders als die ABDA, die diese Aufgabe gern beim DAV hätte. Auch was die Bestands­abfrage in den Waren­wirtschafts­systemen der Apotheken betrifft, hat die ABDA eine Position.

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online

Evgeniy Trofimenko – stock.adobe.com

REZEPT & RETAX

Arbeitshilfe SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Die SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung ermöglicht es Apotheken, von den Rahmen­vertrags­vorgaben abzu­weichen, wenn das verordnete Arznei­mittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar ist. Die neue DAP Arbeits­hilfe zeigt in einem Fließ­schema, wie Apotheken bei der Rezept­belieferung vorgehen können und was beim Bedrucken der Rezepte zu beachten ist.

» Zur Arbeitshilfe

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