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KW 14 Donnerstag, 2. April 2020
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AKTUELL
Wie entlastend sind die neuen Corona-Versorgungsregelungen für uns Apotheken?
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Nahezu täglich gibt es auch für Apotheken neue regionale und bundesweite Verordnungen, Regelungen und Empfehlungen zur Bewältigung der Corona-Krise.
Zunehmend freut es uns Apotheken, dass nun auch wir in den regional durchgeführten Dankesaktivitäten neben anderen versorgungsrelevanten Einrichtungen genannt werden.
Dennoch werden Apotheken nicht überall berücksichtigt. Jüngstes Beispiel sind die vom Bundeskabinett beschlossenen Soforthilfen für Krankenhäuser, Ärzte und Pflegekräfte.
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iXimus – pixabay.com
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Diese Soforthilfen sind für die hier genannten Einrichtungen nach deren eigenem Bekunden leider meist bei weitem nicht ausreichend. Dennoch ist hier wenigstens ein hilfreicher Anfang gemacht, der diesen Berufsgruppen auch von Herzen gegönnt sei.
Wenig Verständnis gibt es seitens der Apotheken allerdings, wenn man uns einerseits zu den versorgungsrelevanten Gruppen zählt, aber andererseits zunehmend Berichte von Apotheken veröffentlicht werden, dass ihre versorgungsrelevanten Bestellungen beschlagnahmt wurden. Wir legen keinen Wert darauf, als „Helden“ bezeichnet zu werden, denn wir erfüllen auch unter den erschwerten Bedingungen gern unsere Aufgaben, so wie wir es stets als unsere Aufgabe betrachtet haben.
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Abgabehilfe Elpenhaler®
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Der Elpenhaler® ist ein Inhalationssystem, das zur Therapie von Asthma und COPD bei erwachsenen Patienten eingesetzt wird. Seit Januar 2020 steht zusätzlich das Glucocorticoid Fluticasonpropionat im Elpenhaler® zur Verfügung. Unterstützung bei der Abgabe dieser beratungsbedürftigen Darreichungsform bietet die Abgabehilfe zum Elpenhaler®. Neben allen relevanten Informationen finden Sie auch eine Anleitung zur richtigen Anwendung.
» Zur Abgabehilfe Elpenhaler® (PDF)
» Mehr Informationen unter www.elpenhaler.de
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© ELPEN Pharma GmbH
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AKTUELLES
Covid-19: Sonderregelungen zum Entlassmanagement
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Aufgrund der aktuellen Pandemie ist das Entlassmanagement übergangsweise vereinfacht worden. Das gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 27. März 2020 in einer Pressemitteilung bekannt. Demnach dürfen Klinikärzte Entlassrezepte nun grundsätzlich ausstellen, wenn dem Patienten dadurch ein zusätzlicher Arztbesuch erspart bleibt, und auch größere Packungen als N1 verordnen. Zudem wurden die Rezeptgültigkeit und erlaubte Reichdauer bei Hilfsmitteln erweitert.
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deagreez – stock.adobe.com
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DOC-CHAT: Vernetzung in der Corona-Krise
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Das Webportal von PULSE Team-Software und die App DOC-CHAT wollen Dienstleister im Gesundheitswesen miteinander vernetzen und eine gemeinsame Plattform für den Austausch zwischen Ärzten, Apothekern und kommunalen Verwaltungen schaffen. Die Registrierung ist für Apotheken ab sofort kostenfrei.
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Bildquelle: © PULSE Innovations
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