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KW 04 Donnerstag, 23. Januar 2020
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AKTUELLER RETAXFALL
Erlaubt „Massenverwaltung“ keine Abrechnungskorrekturen?
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Schon mit den Vereinbarungen des letzten Rahmenvertrags Mitte 2016 hatten Apotheken, Ärzte und die zu versorgenden GKV-Versicherten gehofft, dass sich die Arzneimittelversorgung künftig unbürokratischer gestalten würde. Zumindest wenn weder der Krankenkasse ein finanzieller Schaden noch dem Patienten ein therapeutischer Nachteil entstand, hofften die versorgenden Apotheken auf ein praxisadäquates Vorgehen. Leider hat sich diese Erwartung bei einigen Kassen nicht erfüllt. Im Gegenteil: Offenbar fühlen sich manche Rezeptprüfstellen sogar berufen, Retaxationen auch dann auszusprechen, wenn ihnen selbst kein Nachteil entstanden ist.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Einsparziel: Das muss die Apotheke beachten
Das Import-Einsparziel, das seit dem 1. Juli 2019 die alte Importquote ersetzt, ist immer noch Neuland. Apotheken müssen zwar weiterhin einen bestimmten Anteil an preisgünstigen Importen abgeben, die zugrundeliegende Berechnung ist aber eine ganz andere. Neu ist außerdem, dass preisgünstige Importe nur in das Einsparziel eingehen, wenn es sich um den „importrelevanten Markt“ handelt. Nicht preisgünstige Importe gehen nicht in das Einsparziel ein.
Relevant ist nur der importrelevante Markt
Der importrelevante Markt setzt sich aus solitärem Markt und Mehrfachvertrieb zusammen. Im solitären Markt ist nur die Auswahl zwischen Original und Importen bzw. Importen untereinander möglich. Das ist der Fall, wenn
- der Arzt ein Aut-idem-Kreuz gesetzt hat,
- zu einem Arzneimittel nur Importe im Handel sind (z. B. bei Patentschutz),
- es sich um ein Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste handelt.
Bei patentgeschützten Arzneimitteln, die sich im Mehrfachvertrieb befinden (= Parallelarzneimittel), kann die Apotheke zwischen den Parallelarzneimitteln und den jeweils zugehörigen Importen wählen.
Die Apotheke entscheidet selbst, mit welchen Verordnungen sie das Einsparziel erfüllt – nur der vom Arzt gesetzte Preisanker ist zu beachten. Für die Berechnung des Einsparziels nicht berücksichtigt werden abgegebene Rabattarzneimittel, Arzneimittel, zu denen es keine preisgünstigen Importe gibt, Biologika und parenteral anzuwendende Zytostatika sowie andere Sonderfälle (Nichtverfügbarkeit, Pharm. Bedenken, Akutversorgung/Notdienst).
In Kürze: Einsparziel = 2 % des theoretischen Umsatzes*
Beispiel:
Theoretischer Umsatz mit einer Krankenkasse innerhalb eines Quartals: 6.000 Euro
Einsparziel = 2 % = 120 € ➔ Apotheke muss ca. 40 Euro pro Monat durch Abgabe preisgünstiger Importe einsparen
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NEU: Arbeitshilfe zum Einsparziel
Viele weitere Informationen zum Einsparziel und ein praktisches Beispiel finden Sie in der neuen Arbeitshilfe zum Einsparziel, die DAP in Kooperation mit Pfizer zur Verfügung stellt.
» Zur DAP Arbeitshilfe „Einsparziel“
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*Alle Abgaben im importrelevanten Markt werden monetär so bewertet, als wäre immer das Original abgegeben worden.
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NEU: DAP ÜBERSICHTSPOSTER
Supportive Therapie von Krebspatienten unter Strahlen- und/oder Chemotherapie
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Eine Strahlen- bzw. Chemotherapie kann zu diversen Nebenwirkungen führen und damit die Lebensqualität der Patienten stark beeinträchtigen. An dieser Stelle kann die Apotheke mit gezielten Produktempfehlungen unterstützen. Eine Auswahl geeigneter Präparate finden Sie auf diesem neuen DAP Übersichtsposter – es fasst nicht nur Produktwissen zusammen, sondern gibt auch wichtige Hinweise zum Thema Erstattungsfähigkeit.
» Zum Poster
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SERVICE
Neue Beratungsleitfäden
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Pharmacon Schladming
Grippeimpfung ist so effektiv wie Rauchstopp
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Die Influenzaimpfung schützt nicht nur vor Influenza, sondern auch vor sekundären Pneumonien sowie systemischen Inflammationen, die die kardiovaskuläre Morbidität steigern. Das machte Professor Dr. Thomas Weinke bei seinem Vortrag beim Pharmacon in Schladming deutlich. Der Mediziner warb daher nachdrücklich für eine Erhöhung der Impfquoten bei Influenza und befürwortet vor diesem Hintergrund auch Grippeimpfungen in Apotheken.
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online
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REDPIXEL – stock.adobe.com
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