Was macht eine Apotheke, wenn ihr ein Arzt trotz mehrmaliger Bitte die erforderliche namentliche Verordnung eines Biologikums verweigert?
Der Patientin die Versorgung verweigern?
Ihr raten, sich eine andere Arztpraxis zu suchen?
Das Problem der nächsten Apotheke überlassen?
Diese „Lösungen“ schienen der betroffenen Apotheke nicht zu verantworten zu sein und da die Patientin zuvor bereits achtmal von der Apotheke mit dem Präparat Humira® des Erstanbieters – bei bis dato namentlicher Verordnung – versorgt wurde, nahm sie das Risiko auf sich, die Patientin auch in diesem Fall mit dem rabattierten Referenzarzneimittel Humira® zu versorgen.