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KW 02
Donnerstag, 9. Januar 2020

AKTUELLER RETAXFALL

Nullretax! Grund: Arzt verweigerte die namentliche Verordnung eines Biologicals

Was macht eine Apotheke, wenn ihr ein Arzt trotz mehrmaliger Bitte die erforderliche namentliche Verordnung eines Biologikums verweigert?

Der Patientin die Versorgung verweigern?
Ihr raten, sich eine andere Arztpraxis zu suchen?
Das Problem der nächsten Apotheke überlassen?

Diese „Lösungen“ schienen der betroffenen Apotheke nicht zu verantworten zu sein und da die Patientin zuvor bereits achtmal von der Apotheke mit dem Präparat Humira® des Erstanbieters – bei bis dato namentlicher Verordnung – versorgt wurde, nahm sie das Risiko auf sich, die Patientin auch in diesem Fall mit dem rabattierten Referenzarzneimittel Humira® zu versorgen.

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Es kam, wie es zu befürchten war: Der versorgenden Apotheke wurde die Erstattung ihrer Versorgung verweigert.

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 54

Ist Vorsorge besser als Nachsorge?

Immunstimulanzien bei Erkältungskrankheiten

Immunstimulanzien sollen das Immunsystem unterstützen und so das Ausbrechen von kleineren Infekten verhindern. Besonders Menschen, die in den kalten Wintermonaten häufig unter Erkältungen leiden, versprechen sich von Echinacea, Kapuzinerkresse und Co. ein gestärktes Immunsystem und weniger Infekte.

Lesen Sie mehr dazu im aktuellen DAP Dialog 54.

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DAZ.ONLINE INFORMIERT

Spahn lässt Aufgabe der Rx-Preisbindung erforschen

Mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz will die Bundesregierung Rx-Boni eigentlich verbieten – zumindest für den GKV-Bereich. Doch was aus dem Gesetz wird, ist unklar, da die EU-Kommission das Vorhaben derzeit prüft. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sucht derweil schon nach deregulierenden Alternativen: Nach Informationen von DAZ.online hat das Bundesgesundheitsministerium das IGES Institut damit beauftragt, die Auswirkungen einer (partiellen) Aufhebung der Rx-Preisbindung zu analysieren. Die Standesvertretung der Apotheker ist offenbar nicht eingebunden. Die Kosten des Gutachtens sollen bei etwa 140.000 Euro liegen.

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online

© DAZ/Schelbert

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