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KW 48 Donnerstag, 28. November 2019
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AKTUELLER RETAXFALL
Retaxationen: Verspätete Abrechnung
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Vermutlich ist es jeder Apotheke schon mal passiert, dass eine Verordnung wegen einer noch notwendigen Änderung aufgrund einer separierten Aufbewahrung aus der „normalen“ Abrechnung genommen wurde. Dies kann letztlich dazu führen, dass die Verordnung wegen Zeitüberschreitung nicht mehr abgerechnet werden kann.
Mittlerweile haben jedoch viele Ergänzungs- und Regionalverträge für diesen Fall besondere Vereinbarungen, sodass zumindest eine vollständige Erstattungskürzung bis zu einem akzeptablen Zeitraum nicht mehr möglich ist.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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„Ginkgo - 1 A Pharma“: Immer eine gute Wahl!
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Geistig aktiv bleiben und sein Gehirn immer wieder fordern – das hilft gegen Vergesslichkeit im Alter. Neben Gehirnjogging kann auch die Einnahme von Ginkgo biloba die Konzentrations- und Gedächtnisfähigkeit steigern.
1 A Pharma bietet rezeptfrei „Ginkgo - 1 A Pharma“. Das pflanzliche Arzneimittel gibt es in drei Dosierungen: 120 mg, 80 mg und 40 mg.
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© 1 A Pharma GmbH
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 53
Original und Import: Alles neu macht der neue Rahmenvertrag?
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Es wurde lange diskutiert, ob die Importförderklausel und damit die Importabgabeverpflichtung für Apotheken weiterhin Bestand hat oder abgeschafft wird. Sie wurde schließlich – in abgeänderter Form – im SGB V erhalten und auch im neuen Rahmenvertrag verankert. Dies führt nicht nur zu neuen Abgabeproblemen, offenbar hat sich seit Inkrafttreten des Rahmenvertrags auch der Absatz von Importen erhöht. Der Rx-Hauptbeitrag des aktuellen DAP Dialogs wirft einen Blick auf die aktuelle Importsituation.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag
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Sie geben in Ihrer Apotheke regelmäßig Antidepressiva ab und möchten zusätzliches Hintergrundwissen und weitere Informationen, die Sie Ihren Kunden mit an die Hand geben können? Dann fordern Sie jetzt die von Hormosan in Zusammenarbeit mit DAP erarbeitete Fortbildung „Depression in der Apotheke: Was Sie über depressive Erkrankungen wissen sollten“ an. Sie erhalten die Unterlagen kostenfrei per Post zugeschickt.
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Nahrungsergänzungsmittel
Was steckt hinter „RubaXX Cannabis“?
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„RubaXX Cannabis“ wird als Nahrungsergänzungsmittel in Apotheken vertrieben und groß beworben. Laut Hersteller handelt es sich dabei um ein „hochwertiges Cannabissamenöl“, für das auch ein stolzer Preis aufgerufen wird. Weitere Angaben zu Inhaltsstoffen sucht man allerdings vergeblich. Was unterscheidet RubaXX Cannabis nun aber von CBD-Ölen einerseits und von Hanfsamenölen für den Salat, wie es sie im Supermarkt gibt, andererseits?
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online
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Foto: DAZ.online
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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