|
KW 45 Donnerstag, 7. November 2019
|
|
AKTUELLER RETAXFALL
Kasse retaxiert auf AV-Arzneimittel
|
|
|
AV (außer Vertrieb) gemeldete Artikel sind im Gegensatz zu AH-Artikeln (außer Handel) oder RW-Artikeln (Rückruf) weiterhin bis zu ihrem Abverkauf zugelassen und abgabefähig. Daher musste und muss bei einer vorgeschriebenen Abgabe deren Nichtverfügbarkeit bzw. Nichtlieferbarkeit von der Apotheke dokumentiert und auf der Verordnung begründet werden.
Wenn den Apotheken diese Verpflichtung auferlegt wird, dann sollte dies auch im Umkehrfall für Krankenkassen gelten, wenn deren Rezeptprüfung auf einen AV-Artikel retaxiert, ohne nachzuweisen, dass dieser Artikel noch lieferbar gewesen wäre. Aber leider findet sich in unseren Versorgungsverträgen keine entsprechende Verpflichtung für die Krankenkassen.
Folgende Verordnung erreichte das DAP-Team:
» Lesen Sie hier weiter
|
|
Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anzeige
Einsparziel: Das muss die Apotheke beachten
Das Import-Einsparziel, das seit dem 1. Juli 2019 die alte Importquote ersetzt, ist immer noch Neuland. Apotheken müssen zwar weiterhin einen bestimmten Anteil an preisgünstigen Importen abgeben, die zugrundeliegende Berechnung ist aber eine ganz andere. Neu ist außerdem, dass preisgünstige Importe nur in das Einsparziel eingehen, wenn es sich um den „importrelevanten Markt“ handelt. Nicht preisgünstige Importe gehen nicht in das Einsparziel ein.
Relevant ist nur der importrelevante Markt
Im importrelevanten Markt ist nur die Auswahl zwischen Original und Importen oder Importen untereinander möglich. Das ist der Fall, wenn
- der Arzt ein Aut-idem-Kreuz gesetzt hat,
- zu einem Arzneimittel nur Importe im Handel sind (z. B. bei Patentschutz),
- es sich um ein Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste oder
- ein Biologikum handelt, das nicht von Anlage 1 des Rahmenvertrages erfasst ist.
Die Apotheke entscheidet selbst, mit welchen Verordnungen sie das Einsparziel erfüllt – nur der vom Arzt gesetzte Preisanker ist zu beachten. Für die Berechnung des Einsparziels nicht berücksichtigt werden abgegebene Rabattarzneimittel, Arzneimittel, zu denen es keine preisgünstigen Importe gibt, und Sonderfälle (Nichtverfügbarkeit, Pharm. Bedenken, Akutversorgung/Notdienst).
In Kürze: Einsparziel = 2 % des theoretischen Umsatzes*
Das Einsparziel entspricht 2 % des theoretischen Umsatzes.
Beispiel:
Theoretischer Umsatz mit einer Krankenkasse in sechs Monaten: 6.000 €
Einsparziel = 2 % = 120 € ➔ Apotheke muss ca. 20 € pro Monat durch Abgabe preisgünstiger Importe einsparen.
|
|
NEU: Arbeitshilfe zum Einsparziel
Viele weitere Informationen zum Einsparziel und ein praktisches Beispiel finden Sie in der neuen Arbeitshilfe zum Einsparziel, die DAP in Kooperation mit Pfizer zur Verfügung stellt.
» Zur DAP Arbeitshilfe „Einsparziel“
|
|
|
|
*Alle Abgaben im importrelevanten Markt werden monetär so bewertet, als wäre immer das Original abgegeben worden.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 53
Grippeimpfstoffe 2019/2020: neues Jahr, neues Glück
|
|
|
Im letzten Jahr machten Influenzaimpfstoffe vor allem Schlagzeilen, weil sie nicht mehr verfügbar waren. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) reagiert. Ob in dieser Saison genügend Impfstoff vorhanden ist, wird sich zeigen. Eine Übersicht aktueller Grippeimpfstoffe finden Sie ebenfalls in diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag (PDF)
|
|
|
|
|
|
|
|
Anzeige
Polisorb® – ideal für die Beratung in der Selbstmedikation
|
|
|
Polisorb® besteht aus reinem Siliziumdioxid, an dessen großer Oberfläche im Magen-Darm-Trakt schädliche Stoffe wie Bakterien, Viren, Toxine und Allergene gebunden werden können. Polisorb® hilft so bei der Behandlung unspezifischer Darmbeschwerden wie akutem Durchfall sowie bei Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Bauchschmerzen aufgrund von Lebensmittelunverträglichkeiten und Darminfektionen.
Einfache Anwendung
Das geruchs- und geschmacksneutrale Polisorb® Pulver lässt sich einfach und rückstandsfrei in Wasser oder das Lieblingsgetränk einrühren und trinken.
|
|
© Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
DAZ.ONLINE INFORMIERT
Tatort Münster
Zyankali: Gibt es die Tatort-„Mordwaffe“ in der Apotheke?
|
|
|
Im gestrigen Tatort (ARD) ging es um den Mord des Marktleiters Hannes Wagner. Der 65-Jährige wurde vergiftet, wie Tatort-Rechtsmediziner Professor Karl-Friedrich Boerne (Jan Josef Liefers) kurz darauf feststellte – mit Kaliumcyanid alias Zyankali. Im Verlauf des Krimis gerät auch ein ehemaliger Apothekenmitarbeiter ins Visier der Ermittler. Doch dürfen Apotheken Kaliumcyanid überhaupt beziehen und abgeben?
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online
|
|
cevahir87 – stock.adobe.com
|
|
|
|
|
|
|
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
|
|
|
|
|
|
|
|
Nützliche Links
|
|
|
|
|
|