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KW 45
Donnerstag, 7. November 2019

AKTUELLER RETAXFALL

Kasse retaxiert auf AV-Arzneimittel

AV (außer Vertrieb) gemeldete Artikel sind im Gegensatz zu AH-Artikeln (außer Handel) oder RW-Artikeln (Rückruf) weiterhin bis zu ihrem Abverkauf zugelassen und abgabefähig. Daher musste und muss bei einer vorgeschriebenen Abgabe deren Nichtverfügbarkeit bzw. Nichtlieferbarkeit von der Apotheke dokumentiert und auf der Verordnung begründet werden.

Wenn den Apotheken diese Verpflichtung auferlegt wird, dann sollte dies auch im Umkehrfall für Krankenkassen gelten, wenn deren Rezeptprüfung auf einen AV-Artikel retaxiert, ohne nachzuweisen, dass dieser Artikel noch lieferbar gewesen wäre. Aber leider findet sich in unseren Versorgungsverträgen keine entsprechende Verpflichtung für die Krankenkassen.

Folgende Verordnung erreichte das DAP-Team:

» Lesen Sie hier weiter

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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Einsparziel: Das muss die Apotheke beachten

Das Import-Einsparziel, das seit dem 1. Juli 2019 die alte Importquote ersetzt, ist immer noch Neuland. Apotheken müssen zwar weiterhin einen bestimmten Anteil an preisgünstigen Importen abgeben, die zugrundeliegende Berechnung ist aber eine ganz andere. Neu ist außerdem, dass preisgünstige Importe nur in das Einsparziel eingehen, wenn es sich um den „importrelevanten Markt“ handelt. Nicht preisgünstige Importe gehen nicht in das Einsparziel ein.

Relevant ist nur der importrelevante Markt

Im importrelevanten Markt ist nur die Auswahl zwischen Original und Importen oder Importen untereinander möglich. Das ist der Fall, wenn

  • der Arzt ein Aut-idem-Kreuz gesetzt hat,
  • zu einem Arzneimittel nur Importe im Handel sind (z. B. bei Patentschutz),
  • es sich um ein Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste oder
  • ein Biologikum handelt, das nicht von Anlage 1 des Rahmenvertrages erfasst ist.

Die Apotheke entscheidet selbst, mit welchen Verordnungen sie das Einsparziel erfüllt – nur der vom Arzt gesetzte Preisanker ist zu beachten. Für die Berechnung des Einsparziels nicht berücksichtigt werden abgegebene Rabattarzneimittel, Arzneimittel, zu denen es keine preisgünstigen Importe gibt, und Sonderfälle (Nichtverfügbarkeit, Pharm. Bedenken, Akutversorgung/Notdienst).

In Kürze: Einsparziel = 2 % des theoretischen Umsatzes*

Das Einsparziel entspricht 2 % des theoretischen Umsatzes.

Beispiel:

Theoretischer Umsatz mit einer Krankenkasse in sechs Monaten: 6.000 €

Einsparziel = 2 % = 120 € ➔ Apotheke muss ca. 20 € pro Monat durch Abgabe preisgünstiger Importe einsparen.

NEU: Arbeitshilfe zum Einsparziel

Viele weitere Informationen zum Einsparziel und ein praktisches Beispiel finden Sie in der neuen Arbeitshilfe zum Einsparziel, die DAP in Kooperation mit Pfizer zur Verfügung stellt.

» Zur DAP Arbeitshilfe „Einsparziel

*Alle Abgaben im importrelevanten Markt werden monetär so bewertet, als wäre immer das Original abgegeben worden.

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 53

Grippeimpfstoffe 2019/2020: neues Jahr, neues Glück

Im letzten Jahr machten Influenza­impf­stoffe vor allem Schlag­zeilen, weil sie nicht mehr verfügbar waren. Das Bundes­ministerium für Gesundheit (BMG) hat mit dem Termin­service- und Versorgungs­gesetz (TSVG) reagiert. Ob in dieser Saison genügend Impf­stoff vorhanden ist, wird sich zeigen. Eine Übersicht aktueller Grippe­impf­stoffe finden Sie ebenfalls in diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag (PDF)

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Polisorb® – ideal für die Beratung in der Selbstmedikation

Polisorb® besteht aus reinem Silizium­dioxid, an dessen großer Ober­fläche im Magen-Darm-Trakt schädliche Stoffe wie Bakterien, Viren, Toxine und Allergene gebunden werden können. Polisorb® hilft so bei der Behandlung unspezifischer Darm­beschwerden wie akutem Durch­fall sowie bei Übel­keit, Erbrechen, Blähungen und Bauch­schmerzen aufgrund von Lebens­mittel­unverträglichkeiten und Darm­infektionen.

Einfache Anwendung

Das geruchs- und geschmacks­neutrale Polisorb® Pulver lässt sich einfach und rückstands­frei in Wasser oder das Lieblings­getränk einrühren und trinken.

© Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH

Polisorb® lässt sich individuell nach Körper­gewicht dosieren und wird dreimal täglich angewendet. Polisorb® kann bereits bei Kindern ab einem Jahr (ab ca. 11 kg) angewendet werden.

» Zur Polisorb® Beratungskarte

» Weitere Informationen auf www.polisorb.de

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Tatort Münster

Zyankali: Gibt es die Tatort-„Mordwaffe“ in der Apotheke?

Im gestrigen Tatort (ARD) ging es um den Mord des Marktleiters Hannes Wagner. Der 65-Jährige wurde vergiftet, wie Tatort-Rechtsmediziner Professor Karl-Friedrich Boerne (Jan Josef Liefers) kurz darauf feststellte – mit Kaliumcyanid alias Zyankali. Im Verlauf des Krimis gerät auch ein ehemaliger Apothekenmitarbeiter ins Visier der Ermittler. Doch dürfen Apotheken Kaliumcyanid überhaupt beziehen und abgeben?

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online

cevahir87 – stock.adobe.com

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