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KW 44
Donnerstag, 31. Oktober 2019

AKTUELLER RETAXFALL

Wann muss eine Entlassverordnung als solche erkannt werden?

Im Oktober 2017 wurde für die reibungs­lose Anschluss­behandlung beim Übergang von der klinischen in die ambulante Weiter­behandlung das soge­nannte Entlass­management eingeführt. Dieses hat in der praktischen Umsetzung zu zahl­reichen neuen Vorschriften geführt, die dem grund­sätzlichen Ziel (reibungs­lose Anschluss­behandlung) leider häufig im Wege stehen.

Um einen reibungs­losen medika­mentösen Versorgungs­übergang von der klinischen in die haus­ärztliche medika­mentöse Betreuung zu ermöglichen, wurden auch zwei neue Versorgungs­verträge mit den Apotheken ge­schlossen. Auch diese erwiesen sich nicht als sehr hilf­reich, da sie leider nicht in allen Bereichen deckungs­gleiche Verein­barungen aufwiesen.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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Synbiotika bei Neurodermitis können Betroffenen den Winter erleichtern

Mit den nassen und kalten Herbsttagen beginnt für Neurodermitiker eine belastende Jahreszeit. Ihre Haut reagiert sehr empfindlich auf kühle Außentemperaturen und trockene Heizungsluft. Neurodermitis-Patienten quälen trockene und eingerissene Haut, gerötete, nässende Stellen und Juckreiz jetzt besonders. Das Kratzen der trockenen Haut verschlimmert oft den Juckreiz, was zu weiteren Hautverletzungen führt. Um sich selbst oder seinen Kindern solches Leiden möglichst zu ersparen, ist eine kontinuierliche Symptom-Behandlung bei einem Haut- oder Kinderarzt notwendig.

Quelle: Bencard Allergie GmbH/
Getty Images/Evgeny Atamanenko

Krankheitsschübe reduzieren

Noch besser ist es jedoch, die Krankheitsschübe möglichst zu reduzieren. Dabei können Synbiotika helfen. Die Kombination aus Probiotika (lebenden Mikroorganismen, die dem Menschen einen gesundheitlichen Nutzen bringen) und Präbiotika (unverdauliche Nahrungsbestanteile, die als Nahrungsgrundlage für Mikroorganismen dienen) kann sich günstig auf die Darmflora auswirken und darüber auch Hauterkrankungen wie Neurodermitis lindern. Kallergen D ist ein Synbiotikum mit spezifisch ausgewählten Bifido- und Lakto-Bakterienstämmen und enthält zusätzlich Vitamin D3, um das Immunsystem zu unterstützen.

Schon im Herbst vorbeugen

Eine Studie von Manzotti und Kollegen 2014 zeigte, dass Erkrankte bei täglicher Einnahme dieser Probiotika-Stämme nach vier Monaten deutlich weniger Medikamente benötigten und ein schöneres Hautbild sowie abgeschwächte Krankheitsschübe hatten.1 Kallergen D können Kinder ab einem Jahr und Erwachsene einnehmen. Es ist rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Am besten sollten Neurodermitiker mit einer Synbiotika-Kur schon im Herbst beginnen, um für den Winter gut gewappnet zu sein.

Mehr Informationen unter: www.kallergend.de

Möchten Sie Kallergen D kostenfrei testen? Dann melden Sie sich bei uns:
PROimmunics@bencard.com. Die ersten zehn Interessenten erhalten eine Monatspackung gratis.

1 G. Manzotti et al. Probiotics as a Novel Adjuvant Approach to Atopic Dermatitis, Columbia International Publishing Journal of Contemporary Immunology; Vol. 1 No. 2, 2014, S. 57–66

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Optimierungsbedarf für Biosimilar-Regelungen im GSAV

Bei der 8. Jahrestagung des House of Pharma & Healthcare in Frankfurt diskutierte ein interdisziplinäres Expertengremium über die inhaltliche Gestaltung des GSAV1 im Hinblick auf Biosimilars, rechtliche Aspekte zum Austausch sowie die Signalwirkung und mögliche Konsequenzen für Europa.

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© José Poblete

1 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags; Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung; Bundesrat Drucksache 254/19; abrufbar unter: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0201-0300/254-19.pdf, aufgerufen am 01.10.2019

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 53

Homöopathische Arzneimittel auf dem Rezept: Sind sie erstattungsfähig?

Die Erstattung homöopathischer Arzneimittel steht immer wieder unter Beschuss. Zuletzt hatte die französische Gesundheitsministerin Agnès Buzyn durchgesetzt, dass Homöopathika in Frankreich ab 2021 nicht mehr von Krankenkassen erstattet werden. Das Land folgt damit dem Vorbild Großbritanniens: Dort werden homöo­pathische Arzneimittel seit etwa zwei Jahren nicht mehr erstattet. Wie ist der aktuelle Stand in Deutschland? Lesen Sie mehr dazu in diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs.

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DAZ.ONLINE INFORMIERT

Kommentar

Fake News von der AOK

Es überrascht nicht, dass die großen Kassen­verbände die GKV-Versicherten am liebsten ohne Vor-Ort-Apotheken mit Arznei­mitteln versorgen würden. Die Aufwertung des Versand­handels, eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitz­verbotes und Honorar­streichungen – alles bekannte Forderungen der Kassen­verbände. Die jüngste Kommentierung aus der Versorgungs­abteilung (!) des AOK-Bundes­verbandes hat aber deswegen ein neues Niveau erreicht, weil in vielen Fällen Fakten verdreht werden, um einen Versorgungs­partner ins politische Abseits zu drängen. DAZ.online-Chefredakteur Benjamin Rohrer findet, damit ist der AOK-Bundes­verband einen Schritt zu weit gegangen.

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Tobias Arhelger – stock.adobe.com

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