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KW 44 Donnerstag, 31. Oktober 2019
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AKTUELLER RETAXFALL
Wann muss eine Entlassverordnung als solche erkannt werden?
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Im Oktober 2017 wurde für die reibungslose Anschlussbehandlung beim Übergang von der klinischen in die ambulante Weiterbehandlung das sogenannte Entlassmanagement eingeführt. Dieses hat in der praktischen Umsetzung zu zahlreichen neuen Vorschriften geführt, die dem grundsätzlichen Ziel (reibungslose Anschlussbehandlung) leider häufig im Wege stehen.
Um einen reibungslosen medikamentösen Versorgungsübergang von der klinischen in die hausärztliche medikamentöse Betreuung zu ermöglichen, wurden auch zwei neue Versorgungsverträge mit den Apotheken geschlossen. Auch diese erwiesen sich nicht als sehr hilfreich, da sie leider nicht in allen Bereichen deckungsgleiche Vereinbarungen aufwiesen.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Synbiotika bei Neurodermitis können Betroffenen den Winter erleichtern
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Mit den nassen und kalten Herbsttagen beginnt für Neurodermitiker eine belastende Jahreszeit. Ihre Haut reagiert sehr empfindlich auf kühle Außentemperaturen und trockene Heizungsluft. Neurodermitis-Patienten quälen trockene und eingerissene Haut, gerötete, nässende Stellen und Juckreiz jetzt besonders. Das Kratzen der trockenen Haut verschlimmert oft den Juckreiz, was zu weiteren Hautverletzungen führt. Um sich selbst oder seinen Kindern solches Leiden möglichst zu ersparen, ist eine kontinuierliche Symptom-Behandlung bei einem Haut- oder Kinderarzt notwendig.
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Quelle: Bencard Allergie GmbH/ Getty Images/Evgeny Atamanenko
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Krankheitsschübe reduzieren
Noch besser ist es jedoch, die Krankheitsschübe möglichst zu reduzieren. Dabei können Synbiotika helfen. Die Kombination aus Probiotika (lebenden Mikroorganismen, die dem Menschen einen gesundheitlichen Nutzen bringen) und Präbiotika (unverdauliche Nahrungsbestanteile, die als Nahrungsgrundlage für Mikroorganismen dienen) kann sich günstig auf die Darmflora auswirken und darüber auch Hauterkrankungen wie Neurodermitis lindern. Kallergen D ist ein Synbiotikum mit spezifisch ausgewählten Bifido- und Lakto-Bakterienstämmen und enthält zusätzlich Vitamin D3, um das Immunsystem zu unterstützen.
Schon im Herbst vorbeugen
Eine Studie von Manzotti und Kollegen 2014 zeigte, dass Erkrankte bei täglicher Einnahme dieser Probiotika-Stämme nach vier Monaten deutlich weniger Medikamente benötigten und ein schöneres Hautbild sowie abgeschwächte Krankheitsschübe hatten.1 Kallergen D können Kinder ab einem Jahr und Erwachsene einnehmen. Es ist rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Am besten sollten Neurodermitiker mit einer Synbiotika-Kur schon im Herbst beginnen, um für den Winter gut gewappnet zu sein.
Mehr Informationen unter: www.kallergend.de
Möchten Sie Kallergen D kostenfrei testen? Dann melden Sie sich bei uns:
PROimmunics@bencard.com. Die ersten zehn Interessenten erhalten eine Monatspackung gratis.
1 G. Manzotti et al. Probiotics as a Novel Adjuvant Approach to Atopic Dermatitis, Columbia International Publishing Journal of Contemporary Immunology; Vol. 1 No. 2, 2014, S. 57–66
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Optimierungsbedarf für Biosimilar-Regelungen im GSAV
Bei der 8. Jahrestagung des House of Pharma & Healthcare in Frankfurt diskutierte ein interdisziplinäres Expertengremium über die inhaltliche Gestaltung des GSAV1 im Hinblick auf Biosimilars, rechtliche Aspekte zum Austausch sowie die Signalwirkung und mögliche Konsequenzen für Europa.
» Lesen Sie hier mehr
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© José Poblete
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 53
Homöopathische Arzneimittel auf dem Rezept: Sind sie erstattungsfähig?
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Die Erstattung homöopathischer Arzneimittel steht immer wieder unter Beschuss. Zuletzt hatte die französische Gesundheitsministerin Agnès Buzyn durchgesetzt, dass Homöopathika in Frankreich ab 2021 nicht mehr von Krankenkassen erstattet werden. Das Land folgt damit dem Vorbild Großbritanniens: Dort werden homöopathische Arzneimittel seit etwa zwei Jahren nicht mehr erstattet. Wie ist der aktuelle Stand in Deutschland? Lesen Sie mehr dazu in diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag (PDF)
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Kommentar
Fake News von der AOK
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Es überrascht nicht, dass die großen Kassenverbände die GKV-Versicherten am liebsten ohne Vor-Ort-Apotheken mit Arzneimitteln versorgen würden. Die Aufwertung des Versandhandels, eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes und Honorarstreichungen – alles bekannte Forderungen der Kassenverbände. Die jüngste Kommentierung aus der Versorgungsabteilung (!) des AOK-Bundesverbandes hat aber deswegen ein neues Niveau erreicht, weil in vielen Fällen Fakten verdreht werden, um einen Versorgungspartner ins politische Abseits zu drängen. DAZ.online-Chefredakteur Benjamin Rohrer findet, damit ist der AOK-Bundesverband einen Schritt zu weit gegangen.
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Tobias Arhelger – stock.adobe.com
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