Seit der neue Rahmenvertrag zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten ist, hat sich für Apotheken einiges geändert – auch im Hinblick auf die Importquote, die nun Einsparziel heißt.
Einsparziel = 2 % des theoretischen Umsatzes
Das Einsparziel entspricht 2 % des theoretischen Umsatzes. Das ist der Umsatz, den eine Apotheke theoretisch generieren würde, wenn sie bei allen Verordnungen im importrelevanten Markt immer das Original abgegeben hätte. Um das Ziel zu erreichen, ist ein bestimmter Anteil an preisgünstigen Importen abzugeben. Zwar können auch nicht preisgünstige Importe abgegeben werden, diese werden für das Einsparziel aber nicht berücksichtigt.
Betrachtet werden die Einsparungen pro Krankenkasse und über einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Bonus-Malus-Regelung, wie sie schon bei der alten Importquote existierte, bleibt erhalten. Importguthaben, das mit der alten Quote erreicht wurde, ist nicht verfallen!
Wichtig: Die Apotheke entscheidet selbst, mit welchen Abgaben sie das Einsparziel erfüllt!
In Kürze: Ablauf und Bonus-Malus-Regelung
NEU: Arbeitshilfe zum Einsparziel
Viele weitere Informationen zum Einsparziel und ein praktisches Beispiel finden Sie auf der neuen Arbeitshilfe zum Einsparziel, die DAP in Kooperation mit Pfizer zur Verfügung stellt.
» Zur Arbeitshilfe „Einsparziel“