KW 42
Donnerstag, 17. Oktober 2019

AKTUELLER RETAXFALL

Billig, billiger, Apotheke. Was ist uns eine Rezepturabfüllung wert?

Wir alle mussten in den letzten Wochen lesen, welches Unglück sich kürzlich in einer Kölner Apotheke bei der Anfertigung von Glucose-Abfüllungen ereignete. Eine Schwangere und ihr per Notkaiser­schnitt entbundenes Baby mussten die Einnahme einer mit Lidocain­hydro­chlorid verunreinigten Glucose mit ihrem Leben bezahlen.

In den Medien­berichten wurde auch die Tatsache diskutiert, dass eine im Handel gelistete Fertig­arznei von den gesetzlichen Kranken­kassen nicht erstattet wird, da die Herstellung durch öffentliche Apotheken deutlich günstiger ist.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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Was ist das neue Import-Einsparziel?

Seit der neue Rahmenvertrag zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten ist, hat sich für Apotheken einiges geändert – auch im Hinblick auf die Importquote, die nun Einsparziel heißt.

Einsparziel = 2 % des theoretischen Umsatzes

Das Einsparziel entspricht 2 % des theoretischen Umsatzes. Das ist der Umsatz, den eine Apotheke theoretisch generieren würde, wenn sie bei allen Verordnungen im importrelevanten Markt immer das Original abgegeben hätte. Um das Ziel zu erreichen, ist ein bestimmter Anteil an preisgünstigen Importen abzugeben. Zwar können auch nicht preisgünstige Importe abgegeben werden, diese werden für das Einsparziel aber nicht berücksichtigt.

Betrachtet werden die Einsparungen pro Krankenkasse und über einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Bonus-Malus-Regelung, wie sie schon bei der alten Importquote existierte, bleibt erhalten. Importguthaben, das mit der alten Quote erreicht wurde, ist nicht verfallen!

Wichtig: Die Apotheke entscheidet selbst, mit welchen Abgaben sie das Einsparziel erfüllt!

In Kürze: Ablauf und Bonus-Malus-Regelung

NEU: Arbeitshilfe zum Einsparziel

Viele weitere Informationen zum Einsparziel und ein praktisches Beispiel finden Sie auf der neuen Arbeitshilfe zum Einsparziel, die DAP in Kooperation mit Pfizer zur Verfügung stellt.

» Zur Arbeitshilfe „Einsparziel“

DAZ.ONLINE INFORMIERT

KiGGS Welle 2 – DAZ.Online-Serie

Arzneimittel bei Kindern

36 Prozent der 3- bis 17-Jährigen haben in den letzten sieben Tagen mindestens ein Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel eingenommen – das ist nur eine der vielen Botschaften der neuen Ergebnisse der KiGGS 2, der Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Das klingt nach viel? Ein weiteres Ergebnis ist, dass Deutschlands Kinder und Jugendliche aktuell weniger Arzneimittel einnehmen als noch zwischen 2003 und 2006 und Mädchen mehr als Jungen. Welche Unterschiede es noch gibt, wie es um die Selbstmedikation steht und welche Arzneimittel am häufigsten eingenommen werden, hat sich DAZ.online in einer vierteiligen Serie genauer angeschaut.

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online

Tomsickova – stock.adobe.com

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STRATTERA®: Rabattverträge werden ausgebaut

STRATTERA® ist in Deutschland für viele GKV-Versicherte rabattiert, da Lilly Rabatt­verträge mit mehreren Kranken­kassen abge­schlossen hat. Unabhängig vom Patent­ablauf im Mai 2019 wird Lilly Rabatt­verträge mit weiteren Kranken­kassen abschließen. Die im Sinne der Kosten­träger wirtschaftliche Verordnung von STRATTERA® ist und bleibt daher möglich.

Darüber hinaus bleibt STRATTERA® in allen Wirk­stärken und Packungs­größen verfügbar.

Mit welchen Kranken­kassen Rabatt­verträge zu STRATTERA® vereinbart sind, können Sie hier nachschauen:

» Aktueller Stand der Rabattverträge

Mehr Informationen und Hinweise zur Rezeptbelieferung finden Sie hier:

» Abgabehilfe STRATTERA®

» Pflichttext STRATTERA®

PP-AT-DE-0016 Juli 2019

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Hydromorphon Aristo®: Rezeptbelieferung von retardierten Opioid-Analgetika

Bei der BtM-Rezept­belieferung von Opioid-Analgetika mit dem Wirkstoff Hydromorphon ist die Substitutions­aus­schluss­liste (Teil B der Anlage VII zur Arznei­mittel­Richtlinie) zu beachten. Dabei sind Darreichungs­formen mit unterschiedlicher Applikations­häufigkeit (z. B. retardierte Präparate mit 12 oder 24 Stunden Wirkdauer) nicht austauschbar. Laut DPhG (Deutsche Pharma­zeutische Gesellschaft) sollte für Opioid-Analgetika auch bei gleicher Wirkdauer kein Präparate­wechsel vor­ge­nommen werden. Aufgrund zahlreicher Rabatt­verträge (u. a. AOK bei long und akut) stellt Hydromorphon Aristo® eine wirtschaftliche Therapie­option dar.

Abb.: Aristo Pharma GmbH

Die Abgabehilfe zu Hydromorphon Aristo® gibt einen Überblick über die richtige Rezept­belieferung und stellt die breite Produkt­palette der Hydromorphon Aristo® Therapie­optionen zur patienten­individuellen Behandlung starker Schmerzen vor.

» Zur Abgabehilfe Hydromorphon Aristo® long

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