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KW 38
Donnerstag, 19. September 2019

AKTUELLER RETAXFALL

Datenproblem? Apotheke soll bezahlen!

Für die korrekte Umsetzung der zahlreichen rechtlichen und vertraglichen Vorschriften in der Versorgung ist die Apotheke auf rechtzeitige und zuverlässige Informationen aus ihrer EDV angewiesen, denn wir sind die letzten in der Kette von Herstellern, Krankenkassen, Behörden, Vertragspartnern, Datenzentren und EDV-Anbietern. Für diese Datenlieferung müssen wir monatlich erhebliche Beträge entrichten. Aber offenbar sind wir auch diejenigen, die in dieser Informations- und Vorschriftenkette am leichtesten zur Kasse gebeten werden können, wenn sich in diesem gewaltigen Informationsfluss mal Fehler einschleichen. Zudem haben wir kaum Möglichkeiten, uns mangels verbindlicher Informationen gegen Retaxationen dieser Art zu wehren.

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Dies zeigt in beeindruckender Art die nachfolgende Nullretaxation, die uns ein Mitglied des kostenlosen DAP Forums zukommen ließ. Die Apotheke soll 4.884 Euro für ein Datenproblem bezahlen:

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PARRAX® Läusemittel

PARRAX® von Altamedics ist mit seiner einfachen und unkomplizierten Anwendung der optimale Partner im Kampf gegen Kopfläuse.
PARRAX® setzt auf Biococidine®, einen innovativen Wirkstoff, der aus dem Öl der Kokospalme gewonnen wird. Die enthaltenen Fettsäuren dringen in die Atemsysteme der Läuse und Nissen ein und entziehen ihnen den Sauerstoff. Sie ersticken so innerhalb kürzester Zeit.

Kennen Sie schon das neue Anwendungsvideo zu PARRAX®?

» Hier geht’s zum Anwendungsvideo

» Weitere Informationen auf www.parrax.de

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NEU: Der wiederverwendbare1 RESPIMAT®

Seit dem 01.04.2019 steht mit dem wieder­verwendbaren1 RESPIMAT® eine Weiter­ent­wicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim zur Verfügung. Durch die Wieder­verwend­barkeit des Inhalators ist dieser jetzt nach­haltiger.

Auf der Abgabe­hilfe sind alle wichtigen Produkt­informationen sowie Eigen­schaften des neuen RESPIMAT® aufgeführt.

» Abgabehilfe

» Hier geht es zum Anwendungsvideo RESPIMAT®

1 Dhand R, et al. Int J Chron Obstruct Pulmon Dis 2019; 14: 509–523

© Boehringer Ingelheim

SERVICE

Abgabehilfe zu Blutzuckermessgeräten und -teststreifen

Bei der Abgabe von Blutzuckermessgeräten und -teststreifen zulasten der Ersatzkassen sind zahlreiche Regelungen zu beachten: Apotheken müssen Quoten erfüllen, Rabattverträge beachten und preisgünstige Messgeräte und Teststreifen auswählen. Die Abgabe von STADA GLUCO RESULT® Teststreifen und den entsprechenden Messgeräten ist in vielen Fällen möglich, da diese zur günstigen Preisgruppe 1 gehören und zusätzlich rabattiert sind.

Die Abgabehilfe zeigt schematisch, wie bei der Belieferung von Rezepten über Messgeräte und Teststreifen vorgegangen werden kann und was bei der Umstellung zu beachten ist.

» Zur Abgabehilfe „Blutzuckermessgeräte und -teststreifen“

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Influenzasaison 2019/20

Grippeimpfung für Schwangere: nur noch mit Vaxigrip Tetra?

Die STIKO am Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt Schwangeren die saisonale Grippeimpfung. Werdende Mütter sollten sich ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel vor Grippe schützen. Seit kurzem ist eine tetravalente Grippevakzine – Vaxigrip Tetra von Sanofi Pasteur – als einziger Impfstoff auch explizit für Schwangere zugelassen. Sollten Schwangere folglich nur mit Vaxigrip Tetra geimpft werden? Was raten RKI und PEI?

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online

VadimGuzhva – stock.adobe.com

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