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KW 37 Donnerstag, 12. September 2019
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AKTUELLER RETAXFALL
Retax wegen unwirtschaftlicher Importabgabe
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Zur wirtschaftlichen Versorgung sind alle Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet. Dies ergibt sich im Grundsatz hauptsächlich aus dem § 12 SGB V, der als regelungsbedürftiges Rahmenrecht in den Arzneimittel-Richtlinien des G-BA, dem Rahmenvertrag zwischen Apotheken und GKV-Kassen und den Arzneimittel-Lieferverträgen näher definiert wurde. Dennoch nehmen sich manche Krankenkassen das Recht, auch ohne nähere konkretisierende Vertragsvorschriften jede für sie unwirtschaftliche Versorgung zu retaxieren.
So auch in unserem heutigen Retaxfall:
» Lesen Sie hier weiter
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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FORSTEO® – Liefersicherheit und Service in gewohnter Qualität
Lilly stellt FORSTEO® auch nach dem Patentauslauf in gewohnter Qualität und Menge mit entsprechender Liefersicherheit zur Verfügung.
Ziel ist es außerdem, den Patientinnen und Patienten weiterhin die Therapie mit dem Originalpräparat und die Teilnahme an den bewährten Services (z. B. Pen-Schulung) zu ermöglichen.
» Zur Übersicht der Rabattverträge
Lilly – kompetenter Partner an Ihrer Seite
FORSTEO®-Patienten haben auch weiterhin die Möglichkeit, an einem speziellen Begleitprogramm teilzunehmen. Das Team von Lilly führt Schulungen zum Pen durch, die medizinische Information beantwortet außerdem alle Fragen zur FORSTEO®-Therapie.
Hilfreiche Informationen und Formulare zum Lilly Patientenservice Osteoporose finden Sie auf www.forsteo.de.
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Tipp für die Praxis
Der FORSTEO®-Pen wird mit Nadeln verwendet, die nicht in der Packung enthalten sind. Geeignet sind zum Beispiel BD Ultra-Fine™ Nadeln (5 mm, 6 mm, 8 mm). Da FORSTEO® ein Arzneimittel ist und die Nadeln ein Hilfsmittel, muss der Arzt getrennte Rezepte verwenden. Bei der Verordnung der Nadeln muss die „7“ für Hilfsmittel angekreuzt und die Diagnose auf dem Rezept vermerkt sein. Den Hilfsmittelempfang muss der Patient auf der Rezeptrückseite bestätigen.
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© Lilly Deutschland GmbH
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Mehr Tipps zur vertragskonformen Rezeptbelieferung finden Sie auf der neuen Abgabehilfe zu FORSTEO®.
» Zur Abgabehilfe FORSTEO®
» Pflichttext FORSTEO®
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 01/2019, in Kraft getreten zum 01.07.2019
PP-TE-DE-0388 August 2019
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Trazimera®: Das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar
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Das Biosimilar Trazimera® (Trastuzumab) ist seit März 2019 verfügbar und aktuell das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar.1,*
Da Biosimilars und ihre Referenzarzneimittel in der Apotheke nicht „aut idem“ austauschbar sind, muss der Arzt das Arzneimittel, welches abgegeben oder verwendet werden soll, eindeutig anhand des Produktnamens verordnen. Eine reine Wirkstoffverordnung (z. B. „X mg Trastuzumab in X ml NaCl 0,9 % zur i.v.-Infusion“) ist nicht möglich und birgt ein Retaxationsrisiko für die Apotheke.
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Weitere Informationen zu Trazimera® und der korrekten Rezeptbelieferung sind auf der DAP Abgabehilfe zum Arzneimittel zusammengefasst.
» Abgabehilfe Trazimera®
» Fachinformation Trazimera®
*bezogen auf den Apothekenverkaufspreis (AVP)
1 Lauer-Taxe online, Stand: 01.05.2019
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DAP ARBEITSHILFE ZUM NEUEN RAHMENVERTRAG
Thema: Nichtverfügbarkeit
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Die Definition für „Nicht verfügbar“ lautet nach § 2 (11) Rahmenvertrag wie folgt:
„Das Arzneimittel […] ist nicht verfügbar, wenn es innerhalb angemessener Zeit nicht beschafft werden kann.“
Seit dem Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrages hat sich an der Definition nichts geändert – allerdings gibt es Neuregelungen im Bereich Nichtverfügbarkeitsnachweis und Sonderkennzeichen.
Was sich genau geändert hat und worauf Apotheken achten müssen, zeigt die neue DAP Arbeitshilfe „Nichtverfügbarkeit“.
» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Nur die Spitze des Eisbergs?
Sartan-Skandal: FDA verhängt Importverbot gegen Lösungsmittelhersteller
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Mit dem GSAV und dem Eingang der Grenzwerte für die Nitrosamin-Verunreinigungen NDMA und NDEA ins Europäische Arzneibuch hat der Fall Valsartan des Sommers 2018 erste rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen. Man könnte zumindest die Ursachensuche für abgeschlossen halten. Ein Statement der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA zeigt aber, dass kanzerogene Verunreinigungen die Welt der Pharmazie noch länger beschäftigen werden – und das nicht nur in Bezug auf die Sartane. Zunehmend nimmt die FDA auch Substanzen wie Lösungsmittel und andere Wirkstoffe in den Fokus.
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.
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Grispb – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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