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KW 35 Donnerstag, 29. August 2019
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AKTUELLER RETAXFALL
Apothekenproblem: Austauschen oder nicht?
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Mag sein, dass der neue Rahmenvertrag viele neue Regelungen bietet, die bisher nicht ausdrücklich vereinbart waren. Dennoch bringt er für uns Apotheken eine Menge zusätzlichen Arbeitsaufwand, da nicht von uns verursachte Probleme letztlich durch die Apotheken mit erhöhtem Zeitaufwand gelöst werden müssen – zumindest, wenn wir nicht Gefahr laufen wollen, via Nullretax die Patientenversorgung aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.
Dies verursacht bei uns Präsenzapotheken nicht nur erhöhten Zeitaufwand, sondern auch Unsicherheit, ob die jeweils aktuell praktisch mögliche Versorgung tatsächlich mit allen theoretisch getroffenen Vereinbarungen vereinbar ist.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Dies zeigt auch die nachfolgende Anfrage eines geschätzten Kollegen aus dem DAP-Forum, der sich vertrauensvoll an den DAP Retax-Newsletter wandte, da ihm erhaltene Auskünfte seines Verbands und seines Softwarehauses für künftige Verordnungen leider nicht ausreichend begründet erschienen.
» Lesen Sie hier weiter
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Trazimera®: Das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar
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Das Biosimilar Trazimera® (Trastuzumab) ist seit März 2019 verfügbar und aktuell das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar.1,*
Da Biosimilars und ihre Referenzarzneimittel in der Apotheke nicht „aut idem“ austauschbar sind, muss der Arzt das Arzneimittel, welches abgegeben oder verwendet werden soll, eindeutig anhand des Produktnamens verordnen. Eine reine Wirkstoffverordnung (z. B. „X mg Trastuzumab in X ml NaCl 0,9 % zur i.v.-Infusion“) ist nicht möglich und birgt ein Retaxationsrisiko für die Apotheke.
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Weitere Informationen zu Trazimera® und der korrekten Rezeptbelieferung sind auf der DAP Abgabehilfe zum Arzneimittel zusammengefasst.
» Abgabehilfe Trazimera®
» Fachinformation Trazimera®
*bezogen auf den Apothekenverkaufspreis (AVP)
1 Lauer-Taxe online, Stand: 01.05.2019
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 52
Dosierungsangabe auf jedem Rezept:
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Entwurf zur 18. AMVV-Änderungsverordnung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant, die Angabe der Dosierung auf allen Rezepten, auf denen Arzneimittel verordnet sind, verpflichtend zu machen. Dies geht aus einem Referentenentwurf zur 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) hervor. Bisher müssen Ärzte die Gebrauchsanweisung nur auf Rezeptur- und Betäubungsmittelverordnungen angeben.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag
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Hydromorphon Aristo®: Rezeptbelieferung von retardierten Opioid-Analgetika
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Bei der BtM-Rezeptbelieferung von Opioid-Analgetika mit dem Wirkstoff Hydromorphon ist die Substitutionsausschlussliste (Teil B der Anlage VII zur ArzneimittelRichtlinie) zu beachten. Dabei sind Darreichungsformen mit unterschiedlicher Applikationshäufigkeit (z. B. retardierte Präparate mit 12 oder 24 Stunden Wirkdauer) nicht austauschbar. Laut DPhG (Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft) sollte für Opioid-Analgetika auch bei gleicher Wirkdauer kein Präparatewechsel vorgenommen werden. Aufgrund zahlreicher Rabattverträge (u. a. AOK bei long und akut) stellt Hydromorphon Aristo® eine wirtschaftliche Therapieoption dar.
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Abb.: Aristo Pharma GmbH
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Die Abgabehilfe zu Hydromorphon Aristo® gibt einen Überblick über die richtige Rezeptbelieferung und stellt die breite Produktpalette der Hydromorphon Aristo® Therapieoptionen zur patientenindividuellen Behandlung starker Schmerzen vor.
» Zur Abgabehilfe Hydromorphon Aristo® long
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Fallberichte der AkdÄ
Herpes-zoster-Erkrankungen nach Shingrix-Impfung
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Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) erinnert daran, Nebenwirkungen nach einer Shingrix-Impfung zu melden, denn der AkdÄ wurden Fälle berichtet, in denen Patienten in engem zeitlichem Zusammenhang mit einer Shingrix-Impfung an Herpes zoster (HZ) erkrankt sind. Ob tatsächlich ein kausaler Zusammenhang besteht, lässt sich laut AkdÄ derzeit noch nicht abschließend beurteilen. In der Fachinformation wird jedoch zur Vorsicht bei Herpes zoster in der Vorgeschichte geraten.
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.
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zlikovec – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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