KW 34
Donnerstag, 22. August 2019

AKTUELLER RETAXFALL

Nullretax wegen generischer Verordnung bei Biologicals

Gemäß Rahmenvertrag war und ist ein Austausch bei biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln nur unter sehr strengen Bedingungen möglich.

Sie unterliegen der Austauschpflicht, wenn

  • sie mit Bezug auf das Referenz-Biological zugelassen wurden,
  • sie sich in den Ausgangsstoffen und im Herstellungsprozess nicht unterscheiden,
  • sie in der Anlage 1 des Rahmenvertrags namentlich aufgeführt sind.

» Lesen Sie hier weiter

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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SANOFI PASTEUR INFORMIERT

Covaxis® und Repevax® vollumfänglich lieferfähig

Sanofi Pasteur möchte Apotheken darauf hinweisen, dass der 3-fach- sowie der 4-fach-Kombinationsimpfstoff vollumfänglich lieferfähig ist.

Damit ist die TdaP bzw. TdaP-IPV-Auffrischimpfung für alle Patienten sichergestellt.

» Impfkalender für Auffrischimpfungen

» Zur FI Covaxis®
» Zur FI Repevax®

Abb.: © Sanofi Pasteur

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LILLY INFORMIERT

FORSTEO® – Tipps für die Rezept­belieferung

Am 19. August 2019 ist das Patent des Biologikums FORSTEO® (Teriparatid) ausge­laufen und die ersten Nach­ahmer­produkte werden in Kürze erwartet. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was dann bei FORSTEO®-Verordnungen zu beachten ist:

© Lilly Deutschland GmbH

1. Keine Austausch­barkeit von FORSTEO® durch Biosimilars

Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel wie FORSTEO® dürfen nach § 9 Abs. 3 Rahmen­vertrag1 nur im Rahmen der Aut-idem-Regelung ausge­tauscht werden, wenn sie explizit in Anlage 1 des Rahmen­vertrags genannt sind. FORSTEO® ist dort nicht aufgeführt. Deshalb gilt: Ist FORSTEO® verordnet, darf es in der Apotheke nicht durch ein Biosimilar ausgetauscht werden.

2. Abgabe von Original- vs. Import­produkt

Original- und Import­arznei­mittel gelten als identisch, auch bei Biologika. Dementsprechend sind die Rabatt­verträge zu beachten. Ein rabattiertes Original- bzw. Import­produkt ist immer vorrangig vor nicht rabattierten Präparaten abzugeben. Sind mehrere Rabatt­arznei­mittel verfügbar, darf die Apotheke unter diesen frei wählen.

Zusatzinfo: Original und Import sind auch dann austauschbar, wenn der Arzt ein Aut-idem-Kreuz gesetzt hat (vgl. § 9 Abs. 1 RV).*

FORSTEO® ist deutschlandweit für eine Vielzahl der GK-Versicherten rabattiert.

» Zur Übersicht der Rabattverträge

3. Preisgrenze im import­relevanten Markt beachten

Sind keine Rabatt­arznei­mittel vorhanden bzw. verfügbar, darf die Apotheke laut § 13 Abs. 2 Rahmen­vertrag ein Original- oder Import­arzneimittel auswählen, das nicht teurer ist als das verordnete (bezogen auf den Verkaufs­preis abzüglich der gesetzlichen Rabatte).

Beispiel: Ist FORSTEO® von Lilly verordnet, darf die Apotheke dieses abgeben (oder einen preis­günstigeren Import).

Mehr Tipps zur vertragskonformen Rezept­belieferung finden Sie auf der neuen Abgabe­hilfe für FORSTEO®.

» Zur Abgabehilfe FORSTEO®

» Zur Kurzanleitung für den FORSTEO® Fertigpen

» Pflichttext FORSTEO®

*Ausnahme: Der Arzt hat zusätzlich vermerkt, dass der Original-Import-Austausch aus medizinisch-therapeutischen Gründen untersagt ist (gilt für Ersatz­kassen lt. § 4 Abs. 12 vdek-AVV).
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittel­versorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 01/2019, in Kraft getreten zum 01.07.2019

PP-TE-DE-0388 August 2019

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 52

OTC-Schwerpunkt DAP Dialog 52

Sommerzeit ist Zeckenzeit: Krankheiten, Prophylaxe und wie der Klimawandel neue Probleme verursacht

Kaum wird es warm, sind sie schon da: Zecken. Die kleinen Blutsauger können schwere Krankheiten wie Lyme-Borreliose und FSME übertragen. Durch die Zuwanderung neuer Arten kommen neue Probleme hinzu. Repellentien und lange Kleidung können Zecken jedoch fernhalten. Der OTC-Schwerpunkt des aktuellen DAP Dialogs greift dieses Thema auf und liefert die wichtigsten Informationen.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag

DAZ.ONLINE INFORMIERT

E-Rezept-Themenwoche

Wie ist der aktuelle Stand beim E-Rezept?

Für die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes gibt es noch keinen festen Termin. Allerdings kristallisiert sich anhand mehrerer Fristen und Marktentwicklungen immer mehr heraus, wie der Fahrplan auf dem Weg zu digitalen Verordnungen ist. In der aktuellen DAZ.online-Themenwoche zum E-Rezept sind wir grundlegenden Fragen nachgegangen: Wie funktioniert das E-Rezept überhaupt? Wie ist der aktuelle Stand beim E-Rezept? Und was muss noch passieren, damit flächendeckend E-Rezepte ausgestellt werden können?

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.

WavebreakMediaMicro – stock.adobe.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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