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KW 32
Donnerstag, 8. August 2019

AKTUELLER RETAXFALL

Kein „Augenmaß“ bei Nullretax einer offensichtlich falsch datierten PC-Verordnung?

Erinnern Sie sich an unseren Retax-Newsletter vom 18.07.19 „Nichtlieferbarkeitsfaktor weist auf falsche Zeile: Nullretax“? Da im Zusammenhang mit ihrer Ablehnung einer einmonatigen Friedenspflicht zur Einführung des neuen Rahmenvertrags zum 01.07.19 manche Kassen selbstbewusst darauf hinwiesen, dass ihre Retaxationen ohnehin stets mit „Augenmaß“ durchgeführt würden, hatten wir anhand einer Formretax aufgezeigt, dass dies häufig nicht der Realität des Apothekenalltags entspricht.

In diesem Fall freut es mich, mitteilen zu können, dass die betroffene Apotheke gar keinen Einspruch mehr absenden musste, da die Retaxstelle der BARMER – offenbar aufgrund einer Intervention der BARMER – die Retaxation von sich aus zurückgenommen hat.

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Als Datum des virtuellen Einspruchs wurde das Veröffentlichungsdatum unseres Retax-Newsletters 18.07.19 genannt. Dafür möchten wir uns bei der BARMER ausdrücklich bedanken.

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Trazimera®: Das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar

Das Biosimilar Trazimera® (Trastuzumab) ist seit März 2019 verfügbar und aktuell das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar.1,*

Da Biosimilars und ihre Referenzarzneimittel in der Apotheke nicht „aut idem“ austauschbar sind, muss der Arzt das Arzneimittel, welches abgegeben oder verwendet werden soll, eindeutig anhand des Produktnamens verordnen. Eine reine Wirkstoffverordnung (z. B. „X mg Trastuzumab in X ml NaCl 0,9 % zur i.v.-Infusion“) ist nicht möglich und birgt ein Retaxationsrisiko für die Apotheke.

Weitere Informationen zu Trazimera® und der korrekten Rezeptbelieferung sind auf der DAP Abgabehilfe zum Arzneimittel zusammengefasst.

» Abgabehilfe Trazimera®

» Fachinformation Trazimera®

*bezogen auf den Apothekenverkaufspreis (AVP)
1 Lauer-Taxe online, Stand: 01.05.2019

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 51

Neuer Rahmenvertrag seit 1. Juli 2019 – Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis

Seit dem 1. Juli ist der neue Rahmenvertrag in Kraft. Dieser beinhaltet verschiedene neue Regelungen, die in der Apotheke umgesetzt werden müssen. Zwei Neuerungen werden nachfolgend im Detail betrachtet: die Unterscheidung zwischen eindeutig bestimmter und nicht eindeutig bestimmter Verordnung sowie die neuen Vorgaben zum Aut-idem-Austausch. Bringen Sie sich mit diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs 51 auf den neuesten Stand.

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HORMOSAN INFORMIERT

NEU von Ihrem ZNS-Spezialisten: Agomelatin Hormosan 25 mg

Hormosan bietet Ihnen mit Agomelatin Hormosan 25 mg dank einer deutlichen Preisersparnis und der gut dokumentierten Bioäquivalenz eine hervorragende Alternative zum Original. Für eine optimale Therapieunterstützung und Anwenderfreundlichkeit sorgen die dem Original nahen Tabletten, das moderne Packungsdesign sowie das behördlich genehmigte Schulungsmaterial und die gut lesbaren Gebrauchsinformationen.

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Quelle: Hormosan Pharma GmbH

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Diskussion um Förderfähigkeit

TI-Hardware: Jetzt zuschlagen oder abwarten?

Bis 30. September 2020 müssen Apotheken sich an die Telematikinfrastruktur anbinden. Dazu benötigen sie unter anderem Konnektoren und Kartenlesegeräte. Einige Anbieter dieser Hardware bewerben derzeit massiv „Frühbucherangebote“. Der Deutsche Apothekerverband rät den Apothekern hingegen noch zu warten. Die derzeit verkauften Geräte seien nicht für den Zuschuss der GKV qualifiziert, heißt es. Laut dem Hersteller CompuGroup Medical (CGM) und GKV-Spitzenverband lässt sich dieses „Manko“ aber mit einem Update beheben.

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Foto: Schelbert

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