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KW 30
Donnerstag, 25. Juli 2019

AKTUELLER RETAXFALL

Hilfsmittel + Hilfsmittel auf einer Verordnung = Retax?

Dass Apotheken „gerne“ den Kranken­kassen die Rezept­abrechnung erleichtern, wenn sich sonst niemand vertraglich dazu verpflichten lässt, ist seit (leider) vielen Jahren bekannt. Eines der ältesten Beispiele sind die sogenannten Misch­rezepte, bei denen z. B. Arznei­mittel (oder andere Nichthilfs­mittel) und Hilfsmittel zusammen auf einer Verordnung verschrieben wurden.

Da Hilfs- und Arzneimittel getrennte Abrechnungs­wege und somit erhöhten Aufwand auf Kassen­seite erfordern würden, wurde Apotheken je nach Regional­vertrag auferlegt, entweder das Arzneimittel oder das Hilfs­mittel zu streichen – ansonsten muss mit einer Retaxation gerechnet werden.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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PFIZER INFORMIERT

Trazimera®: Das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar

Das Biosimilar Trazimera® (Trastuzumab) ist seit März 2019 verfügbar und aktuell das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar. Es bietet einen Preisvorteil von 10 Prozent gegenüber dem Referenzarzneimittel Herceptin®.1,*

In Kürze: Was ist ein Biosimilar?

Biosimilars weisen die identische Aminosäuresequenz auf wie das zugrundeliegende Biologikum, können sich aber z. B. im Glykosylierungsprofil geringfügig von ihrem Referenzarzneimittel unterscheiden.2 Die Zulassung eines Biosimilars durch die EMA erfordert den Nachweis der qualitativen, nichtklinischen und klinischen Vergleichbarkeit mit dem Referenzarzneimittel.2

Biosimilars und „aut idem“

Der Aut-idem-Austausch von Biologika ist in der Apotheke streng reglementiert: Es dürfen nur Bioidenticals ausgetauscht werden, die in Anlage 1 des Rahmenvertrages explizit aufgeführt sind. Trazimera® ist hier nicht genannt.3

Das bedeutet: Ist Trazimera® verordnet, darf nur dieses abgegeben bzw. verarbeitet werden.

Wichtig: Eindeutige Verordnung

Da Biosimilars und ihr Referenzarzneimittel in der Apotheke nicht „aut idem“ austauschbar sind, muss der Arzt das Arzneimittel, welches abgegeben oder verwendet werden soll, eindeutig anhand des Produktnamens verordnen. Eine reine Wirkstoffverordnung (z. B. „X mg Trastuzumab in X ml NaCl 0,9 % zur i.v.-Infusion“) ist nicht möglich und birgt ein Retaxationsrisiko für die Apotheke.

Deshalb ist bei einer reinen Wirkstoffverordnung eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich, um das verordnete Produkt zu konkretisieren. Die entsprechende Ergänzung sollte der Arzt mit Datum und Unterschrift bestätigen.

Auf einen Blick: Trazimera®

  • ist in der Wirkstärke 150 mg als Pulver zur Herstellung eines Infusionslösungs­konzentrats (PIK) erhältlich (PZN 14219570).4
  • wird von Pfizer in Deutschland hergestellt.5
  • ist aktuell das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar.1
  • kann in der ungeöffneten Durchstechflasche einmalig bis zu drei Monate bei bis zu 30 °C aufbewahrt werden.4

NEU: Abgabehilfe Trazimera®

Weitere Informationen zu Trazimera® und der korrekten Rezeptbelieferung sind auf der DAP Abgabehilfe zum Arzneimittel zusammengefasst.

» Abgabehilfe Trazimera®

» Fachinformation Trazimera®

*bezogen auf den Apothekenverkaufspreis (AVP)

1 Lauer-Taxe online, Stand: 01.05.2019
2 European Medicines Agency, 2017; Biosimilars in the EU: Information guide for healthcare professionals
3 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016
4 Fachinformation Trazimera® 150 mg, Stand: Juli 2018
5 European Medicines Agency; Trazimera EPAR Product information; https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/trazimera-epar-product-information_en.pdf (accessed January 8, 2019)

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 51

Reiseapotheke

Woran zu denken ist

Die Urlaubszeit gehört für die meisten Menschen zur schönsten Zeit des Jahres. Damit diese nicht durch Beschwerden, Krankheiten und Wehwehchen getrübt wird, ist es wichtig, eine individuell zusammengestellte Reiseapotheke dabeizuhaben. Eine Übersicht zu diesem Thema sowie eine „Checkliste Reiseapotheke“ für Ihre Kunden finden Sie in diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs 51.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag

NEUE DAP-ARBEITSHILFEN

Ausdrückliche Importverordnung nach dem neuen Rahmenvertrag

Der neue Rahmenvertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft.
Was muss ausgehend von einer eindeutigen Import­verordnung beachtet werden? Was bewirkt das Aut-idem-Kreuz? Diese neue Arbeits­hilfe des DeutschenApothekenPortals zeigt die richtige Rezept­belieferung anhand eines Beispiels.

» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Einfach machen! BAV wirbt für Türöffner-Tag

Seit dem Jahr 2011 öffnen sich am 3. Oktober überall in Deutschland Türen, die sonst verschlossen sind und hinter denen sich etwas Interes­santes verbirgt – darunter auch die Türen von Apotheken. In der aktuellen Mitglieder­info informiert der Bayerische Apotheker­verband seine Mitglieder über den soge­nannten Türöffner-Tag und weist auf das große Potenzial dieser Aktion hin.

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.

Bildquelle: Johannes Apotheke

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