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KW 29
Donnerstag, 18. Juli 2019

AKTUELLER RETAXFALL

Nichtlieferbarkeitsfaktor weist auf falsche Zeile: Nullretax

Wenn man die derzeitigen Statements einiger vdek-Kassen zur eingeschränkten „Friedenspflicht“ zum neuen Rahmenvertrag liest, dass man die Rezeptprüfungen mit Augenmaß durchführen werde, dann kommt das den Präsenz-Apotheken fast schon ironisch vor.

Eigentlich sollten sogenannte Formfehler ohne wirtschaftliche oder pharmazeutische Nachteile bereits seit der letzten Neufassung des bis 30.06.2019 gültigen alten Rahmenvertrags nicht mehr retaxiert werden – besonders wenn der Formfehler so offensichtlich ist wie der nachfolgende. Aber vermutlich hat es immer noch Vorrang, zuerst auf den eigenen finanziellen Vorteil und nicht auf einen partnerschaftlichen Umgang mit dem Vertragspartner Apotheke zu achten.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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LILLY INFORMIERT

STRATTERA®: Rabattverträge werden ausgebaut

STRATTERA® ist in Deutschland für viele GKV-Versicherte rabattiert, da Lilly Rabatt­verträge mit mehreren Kranken­kassen abge­schlossen hat. Unabhängig vom Patent­ablauf im Mai 2019 wird Lilly Rabatt­verträge mit weiteren Kranken­kassen abschließen. Die im Sinne der Kosten­träger wirtschaftliche Verordnung von STRATTERA® ist und bleibt daher möglich.

Zuverlässige Versorgung mit dem Original bleibt erhalten

Lilly möchte Apotheken anlässlich des Patentablaufs informieren, dass STRATTERA® in allen Wirkstärken und Packungsgrößen in Deutschland verfügbar bleibt, damit eine zuverlässige Versorgung der Patienten sichergestellt ist. STRATTERA® ist weiterhin uneingeschränkt lieferbar.

ADHS: Eine sensible Indikation

Atomoxetin wird zur Behandlung der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei Kindern ab sechs Jahren, bei Jugendlichen und bei Erwachsenen als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramm eingesetzt.

Die meisten Patienten, die mit STRATTERA® behandelt werden, sind Kinder. Da ADHS eine Indikation ist, die eine individuelle Einstellung und eine konstante Therapie erfordert, und Kinder zudem eine besondere Patientengruppe sind, ist die Aut-idem-Substitution in der Apotheke in jedem Einzelfall zu prüfen.

Bestehen Bedenken gegen eine Aut-idem-Substitution, hat die abgebende Person die Möglichkeit, Pharma­zeutische Bedenken geltend zu machen und den Austausch auf ein anderes Präparat zu verhindern.

Neu: Abgabehilfe STRATTERA®

Mehr Informationen zu STRATTERA® sowie Hinweise zur Rezeptbelieferung finden Sie auf der aktuellen Abgabehilfe zum Arzneimittel.

» Abgabehilfe STRATTERA®

» Pflichttext STRATTERA®

PP-AT-DE-0015 Mai 2019

MEDIEN

Jetzt in der Apotheke:

DAP Dialog 51 – das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Themen der aktuellen Ausgabe:

  • Rx-Schwerpunkt: Hormonelle Kontrazeptiva auf Rezept
  • OTC-Schwerpunkt: Schwangerschaft und Stillzeit
  • Rezept & Retax: Abgabeprobleme – das DAP-Team antwortet, Einspruch stattgegeben mit Hilfe des DAP
  • Aktuelles: Grippeimpfstoffe, Neuer Rahmenvertrag, AMVV-Änderungen
  • Beratung: TTS, Reiseapotheke, Levocetirizin ohne Rezept
  • Übersichtsposter:
    „Blutzuckermessgeräte & Zubehör“
    „Trockenes Auge“
  • Weitere Beilagen: FAQ-Folder „Rahmenvertrag“, DAP Beratungskarten

» Zum Download des DAP Dialogs

» Zum Download der Übersichtsposter

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 51

Schwangerschaft und Stillzeit

Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln

GKV-versicherte Frauen haben während der Schwangerschaft sowie zu und nach der Geburt Anspruch auf ärztliche Betreuung und auch auf die Versorgung mit bestimmten Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Dabei gibt es einige Besonderheiten und Vorschriften bei der Abgabe und Abrechnung zu beachten, die – zum Beispiel bei Hilfsmitteln – zudem von Kasse zu Kasse unter­schiedlich sein können. In diesem Beitrag des DAP Dialogs 51 finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag

DAZ.ONLINE INFORMIERT

PRAC-Empfehlungen zu Methotrexat

Wöchentliche MTX-Tabletten nur noch im Blister

Der Pharmakovigilanzausschuss (PRAC) der EMA hat seit einiger Zeit ein Auge auf Methotrexat. Der Grund: schwere Überdosierungen, da manche Patienten MTX fälschlicherweise täglich statt nur wöchentlich angewendet haben. Der PRAC empfiehlt nun Maßnahmen, um diese Dosierfehler künftig zu vermeiden – so sollen nur noch bestimmte Ärzte MTX verordnen und die wöchentlich einzunehmenden Tabletten nur noch in Blister verpackt werden.

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.

lantapix – stock.adobe.com

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