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KW 28 Donnerstag, 11. Juli 2019
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AKTUELLER RETAXFALL
26.400 Euro teure Rezeptur-Retax wegen fehlender Anwendungsanweisung?
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Sicherlich haben Sie mitbekommen, dass im Referentenentwurf zur 18. Änderungsverordnung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) die Vorschrift enthalten ist, dass auf jeder Arzneimittelverordnung künftig eine Dosierungsangabe enthalten sein muss.
Diese Angabe ist derzeit nur bei Rezepturverordnungen und BtM-Verschreibungen Vorschrift, aber bereits deren Fehlen führte in der Vergangenheit zu zahlreichen Retaxationen der Apotheken.
Grundsätzlich ist die Angabe der Dosierungsanweisung häufig eine wichtige Voraussetzung für die korrekte Arzneimittelversorgung. Man denke beispielsweise nur an die mitunter erforderliche Teilbarkeit von festen Arzneimittelformen, über die die Apotheke keinerlei Information hat, wenn diese nicht auf der Verordnung vermerkt ist. Daher haben die „Retaxfallen“ des DAV diese Information bereits seit vielen Jahren mehrfach gefordert.
» Lesen Sie hier weiter
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Trazimera®: Das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar
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Das Biosimilar Trazimera® (Trastuzumab) ist seit März 2019 verfügbar und aktuell das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar.1,*
Da Biosimilars und ihre Referenzarzneimittel in der Apotheke nicht „aut idem“ austauschbar sind, muss der Arzt das Arzneimittel, welches abgegeben oder verwendet werden soll, eindeutig anhand des Produktnamens verordnen. Eine reine Wirkstoffverordnung (z. B. „X mg Trastuzumab in X ml NaCl 0,9 % zur i.v.-Infusion“) ist nicht möglich und birgt ein Retaxationsrisiko für die Apotheke.
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Weitere Informationen zu Trazimera® und der korrekten Rezeptbelieferung sind auf der DAP Abgabehilfe zum Arzneimittel zusammengefasst.
» Abgabehilfe Trazimera®
» Fachinformation Trazimera®
*bezogen auf den Apothekenverkaufspreis (AVP)
1 Lauer-Taxe online, Stand: 01.05.2019
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 51
Hormonelle Kontrazeptiva auf Rezept
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Welche Besonderheiten sind zu beachten?
Hormonelle Kontrazeptiva sind rezeptpflichtig und es gibt eine Vielzahl von Präparaten auf dem Markt. Hier sollte bei der Beratung bekannt sein, welche Varianten es gibt, welche Besonderheiten zu beachten sind und welche Probleme bei der Abgabe zulasten der GKV auftreten können. Der Rx-Schwerpunktbeitrag des aktuellen DAP Dialogs gibt einen Überblick über dieses Thema.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag
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NEUE DAP-ARBEITSHILFEN
Sonderkennzeichen nach dem neuen Rahmenvertrag
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Der neue Rahmenvertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft. Bei Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels bzw. eines Imports muss auf dem Rezept dokumentiert werden, aus welchem Grund die Importregelung bzw. die Rabattverträge missachtet wurden. Hierfür wird das Sonderkennzeichen 02567024 mit einem entsprechenden Faktor aufgedruckt. Die 3-seitige Arbeitshilfe „Sonderkennzeichen richtig anwenden“ des DeutschenApothekenPortals gibt eine Anleitung zur retaxsicheren Anwendung des Sonderkennzeichens und zeigt auf, in welchen Fällen eine zusätzliche Begründung auf das Rezept muss.
» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
PUMA-Arzneimittel: Melatonin für Kinder
Slenyto überzeugt G-BA
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Der G-BA hat anders entschieden, als das IQWiG empfahl – und erkennt in dem speziell zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom entwickelten Slenyto einen „Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen“. Auch interessant: Wovon leitet sich der Fertigarzneimittelname „Slenyto“ eigentlich ab?
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.
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Foto: Infectopharm
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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DeutschesApothekenPortal
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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
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