KW 28
Donnerstag, 11. Juli 2019

AKTUELLER RETAXFALL

26.400 Euro teure Rezeptur-Retax wegen fehlender Anwendungsanweisung?

Sicherlich haben Sie mitbekommen, dass im Referenten­entwurf zur 18. Änderungs­verordnung der Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung (AMVV) die Vorschrift enthalten ist, dass auf jeder Arznei­mittel­verordnung künftig eine Dosierungs­angabe enthalten sein muss.
Diese Angabe ist derzeit nur bei Rezeptur­verordnungen und BtM-Verschreibungen Vorschrift, aber bereits deren Fehlen führte in der Vergangenheit zu zahlreichen Retaxationen der Apotheken.
Grundsätzlich ist die Angabe der Dosierungs­anweisung häufig eine wichtige Voraussetzung für die korrekte Arzneimittel­versorgung. Man denke beispiels­weise nur an die mitunter erforderliche Teilbarkeit von festen Arznei­mittel­formen, über die die Apotheke keinerlei Information hat, wenn diese nicht auf der Verordnung vermerkt ist. Daher haben die „Retax­fallen“ des DAV diese Information bereits seit vielen Jahren mehr­fach gefordert.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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Trazimera®: Das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar

Das Biosimilar Trazimera® (Trastuzumab) ist seit März 2019 verfügbar und aktuell das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar.1,*

Da Biosimilars und ihre Referenzarzneimittel in der Apotheke nicht „aut idem“ austauschbar sind, muss der Arzt das Arzneimittel, welches abgegeben oder verwendet werden soll, eindeutig anhand des Produktnamens verordnen. Eine reine Wirkstoffverordnung (z. B. „X mg Trastuzumab in X ml NaCl 0,9 % zur i.v.-Infusion“) ist nicht möglich und birgt ein Retaxationsrisiko für die Apotheke.

Weitere Informationen zu Trazimera® und der korrekten Rezeptbelieferung sind auf der DAP Abgabehilfe zum Arzneimittel zusammengefasst.

» Abgabehilfe Trazimera®

» Fachinformation Trazimera®

*bezogen auf den Apothekenverkaufspreis (AVP)
1 Lauer-Taxe online, Stand: 01.05.2019

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 51

Hormonelle Kontrazeptiva auf Rezept

Welche Besonderheiten sind zu beachten?

Hormonelle Kontrazeptiva sind rezeptpflichtig und es gibt eine Vielzahl von Präparaten auf dem Markt. Hier sollte bei der Beratung bekannt sein, welche Varianten es gibt, welche Besonderheiten zu beachten sind und welche Probleme bei der Abgabe zulasten der GKV auftreten können. Der Rx-Schwerpunktbeitrag des aktuellen DAP Dialogs gibt einen Überblick über dieses Thema.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag

NEUE DAP-ARBEITSHILFEN

Sonderkennzeichen nach dem neuen Rahmenvertrag

Der neue Rahmen­vertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft. Bei Nichtabgabe eines Rabatt­arznei­mittels bzw. eines Imports muss auf dem Rezept dokumentiert werden, aus welchem Grund die Import­regelung bzw. die Rabatt­verträge miss­achtet wurden. Hierfür wird das Sonder­kenn­zeichen 02567024 mit einem entsprechenden Faktor aufgedruckt. Die 3-seitige Arbeits­hilfe „Sonder­kenn­zeichen richtig anwenden“ des DeutschenApothekenPortals gibt eine Anleitung zur retaxsicheren Anwendung des Sonder­kenn­zeichens und zeigt auf, in welchen Fällen eine zusätzliche Begründung auf das Rezept muss.

» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe

DAZ.ONLINE INFORMIERT

PUMA-Arzneimittel: Melatonin für Kinder

Slenyto überzeugt G-BA

Der G-BA hat anders entschieden, als das IQWiG empfahl – und erkennt in dem speziell zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom entwickelten Slenyto einen „Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen“. Auch interessant: Wovon leitet sich der Fertigarzneimittelname „Slenyto“ eigentlich ab?

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.

Foto: Infectopharm

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