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KW 27 Donnerstag, 4. Juli 2019
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AKTUELLER RETAXFALL
Sichtvergabe und BtM-Doku weiterhin zum Spartarif?
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Dass GKV-Kassen sparsam mit den ihnen anvertrauten Versichertenbeiträgen umgehen müssen, ist selbstverständlich und unbestritten, aber dass manche Kassen dies bei den Apotheken tun, die freiwillig ihre Zeit und ihr Personal in den aufwendigen Dienst der gesellschaftlich und politisch gewollten BtM-Sichtvergabe stellen, ist eigentlich nur noch beschämend.
Aufgrund der aktuellen Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) wurde die Dokumentationsvergütung je BtM-Abgabe von zuvor 26 Cent auf 2,91 Euro in § 7 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) erhöht.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Aber offensichtlich sind manche Krankenkassen trotz nunmehr eindeutiger Vorschriften weiterhin der Meinung, dass auch mehrfach durchgeführte und zu dokumentierende Sichtabgaben mit lediglich einmalig 2,91 Euro ausreichend vergütet sind, denn immer noch erreichen uns Retaxationen zu diesem Vorgehen:
» Lesen Sie hier weiter
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Trazimera®: Das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar
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Das Biosimilar Trazimera® (Trastuzumab) ist seit März 2019 verfügbar und aktuell das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar.1,*
Da Biosimilars und ihre Referenzarzneimittel in der Apotheke nicht „aut idem“ austauschbar sind, muss der Arzt das Arzneimittel, welches abgegeben oder verwendet werden soll, eindeutig anhand des Produktnamens verordnen. Eine reine Wirkstoffverordnung (z. B. „X mg Trastuzumab in X ml NaCl 0,9 % zur i.v.-Infusion“) ist nicht möglich und birgt ein Retaxationsrisiko für die Apotheke.
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Weitere Informationen zu Trazimera® und der korrekten Rezeptbelieferung sind auf der DAP Abgabehilfe zum Arzneimittel zusammengefasst.
» Abgabehilfe Trazimera®
» Fachinformation Trazimera®
*bezogen auf den Apothekenverkaufspreis (AVP)
1 Lauer-Taxe online, Stand: 01.05.2019
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 51
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Neuer Rahmenvertrag seit 1. Juli 2019 – Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis
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Seit dem 1. Juli ist der neue Rahmenvertrag in Kraft. Dieser beinhaltet verschiedene neue Regelungen, die in der Apotheke umgesetzt werden müssen. Zwei Neuerungen werden nachfolgend im Detail betrachtet: die Unterscheidung zwischen eindeutig bestimmter und nicht eindeutig bestimmter Verordnung sowie die neuen Vorgaben zum Aut-idem-Austausch. Bringen Sie sich mit diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs 51 auf den neuesten Stand.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag
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DAP INFORMIERT
Aktualisierter PZN-Checkplus
Einfach Verordnung prüfen und Retaxierungen vermeiden!
Der PZN-Checkplus wurde aufgrund des am 1. Juli in Kraft getretenen neuen Rahmenvertrages aktualisiert und berücksichtigt die neuen Regelungen für die Rezeptbelieferung in der Apotheke.
Das kann der PZN-Checkplus ab sofort:
- Einordnung in die Packungsgrößenverordnung
- Handlungsempfehlungen zu Packungen ohne N-Kennzeichen
- Identifizierung von nicht erstattungsfähigen Jumbopackungen
- Handlungsempfehlungen zu Mehrfachverordnungen
- Recherche alternativer Stückelungsmöglichkeiten
Für die Nutzung des PZN-Checkplus ist eine kostenfreie Registrierung bei „Mein DAP“ erforderlich.
» Zum PZN-Checkplus
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Neue Regeln für die Präqualifizierung
Keine Hilfsmittel mehr in der Apotheke – aber das mit hoher Qualität …
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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