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KW 26
Donnerstag, 27. Juni 2019

AKTUELLER RETAXFALL

Falsche Kassen-IK: weitere Probleme

Da die neue 9-stellige Krankenkassen-IK bereits seit Oktober 2014 gilt, war eigentlich nicht zu erwarten, dass dem Retax-Newsletter weitere Probleme zu diesem Thema bekannt werden.
Dennoch gibt es offenbar noch weitere Variations-  und Retaxmöglichkeiten in diesem Zusammenhang, wie folgendes Beispiel zeigt.

Die betroffene Apotheke erreichten kürzlich mehrere Retaxationen einer Krankenkasse, bei der als Retaxgrund die Nichtbeachtung der bei der Abgabe gültigen Rabattverträge beanstandet wurde.
Nun ist kaum anzunehmen, dass das pharmazeutische Personal und die kontrollierenden Apothekenmitarbeiter gleich mehrfach die gültigen Rabattverträge übersehen.

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Die Überprüfung der beanstandeten Verordnungen führte zunächst auf eine falsche Spur:

» Lesen Sie hier weiter

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LILLY INFORMIERT

Zuverlässigkeit und Patientensicherheit an erster Stelle

Lilly möchte Apotheken im Zusammenhang mit dem Patentablauf von Atomoxetin im Mai 2019 informieren, dass STRATTERA® in allen Wirkstärken und Packungsgrößen in Deutschland erhältlich bleibt. Das Originalarzneimittel, das nach den hohen Qualitätsstandards von Lilly in Europa produziert wird, ist weiterhin uneingeschränkt lieferbar. Damit ist die zuverlässige Versorgung der Patienten sichergestellt.

Die Behandlung von Menschen mit psychiatrischen oder neurologischen Erkrankungen ist Lilly seit langem ein großes Anliegen. Im Bereich ADHS stellt Lilly für Fachkreise, aber auch für Betroffene und Angehörige viele Informationen und Materialien zur Verfügung.

» Informationen zu ADHS für Betroffene und Angehörige

» Informationsmaterialien für Betroffene und Angehörige

Mehr Informationen und Hinweise zur Rezeptbelieferung finden Sie hier:

» Abgabehilfe STRATTERA®

» Pflichttext STRATTERA®

PP-AT-DE-0017 Juni 2019

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BOEHRINGER INGELHEIM INFORMIERT

RESPIMAT® – Rabattverträge bleiben erhalten

Die Einführung des neuen RESPIMAT® bringt neben den weiterentwickelten Eigenschaften auch neue PZN und Packungsgrößen für die Produkte SPIOLTO® RESPIMAT®, SPIRIVA® RESPIMAT® und STRIVERDI® RESPIMAT® mit sich. Es stehen jeweils eine

  • Einmonatspackung mit Inhalator und einer Patrone und
  • eine Dreimonatspackung mit Inhalator und 3 Patronen zur Verfügung.

Die zahlreichen Rabattverträge für den SPIOLTO® RESPIMAT® und den SPIRIVA® RESPIMAT® bleiben erhalten. Rabattarzneimittel sind – auch im Vergleich von Original und Importen – vorrangig abzugeben.

Importe nicht wiederverwendbar

RESPIMAT®-Produkte von Importeuren sind aktuell nicht wiederverwendbar. Findet daher ein Austausch auf einen nichtwiederverwendbaren Import statt, so ist der Kunde darüber aufzuklären, dass er die Patronen nicht austauschen kann.

Ist das Originalpräparat von Boehringer Ingelheim auf dem Rezept verordnet und es existieren keine Rabattverträge, so kann das Original auch abgegeben werden. Das verordnete Präparat kennzeichnet die Preisgrenze und ist damit im Auswahlbereich für die Apotheke entsprechend aktuellem Rahmenvertrag mit den Krankenkassen enthalten.1

Der Arzt kann den Austausch auch komplett unterbinden, indem er das Aut-idem-Kreuz setzt und vermerkt, dass der Austausch aus medizinisch-therapeutischen Gründen untersagt ist (gilt für Ersatzkassen gemäß vdek-Arzneiversorgungsvertrag).*

NEU: Abgabehilfe zum RESPIMAT®

Um Sie zu unterstützen, sind auf der neuen Abgabehilfe „RESPIMAT®“ noch einmal alle apothekenrelevanten Fakten zusammengefasst.

» Anwendungsvideo

» Abgabehilfe RESPIMAT®

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung: www.gkv-spitzenverband.de/…­/20190101_AM_Rahmenvertrag_129_Absatz-2_SGB-V.pdf (19.06.2019)
*Bei Rezepten zulasten der Primärkassen ist der regionale Arzneiliefervertrag auf ähnliche Regelungen zu prüfen.

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Alarm im Darm? – Polisorb® bei Darmbeschwerden

Polisorb® ist ein multi­funktionales Adsorptions­mittel mit exzellenten stoff­bindenden und entgiftenden Eigenschaften. Das ultrafeine Pulver aus Silizium­dioxid bindet im Magen-Darm-Trakt schädliche Stoffe wie Bakterien, Viren, Toxine und Allergene.

Polisorb® entgiftet den Darm und ist geeignet zur Behandlung von unspezifischen Darm­beschwerden wie:

  • akutem Durchfall
  • Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Bauchschmerzen bei Lebens­mittel­unverträglichkeit und Darm­infektionen

© Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH

Ideal für die Hausapotheke

Polisorb® lässt sich einfach und individuell nach Körper­gewicht dosieren und kann bei Erwachsenen und Kindern ab einem Jahr (ab ca. 11 kg) angewendet werden. Es eignet sich somit optimal als Empfehlung für die Hausapotheke.

» Zur Polisorb® Beratungskarte

» Weitere Informationen auf www.polisorb.de

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Gesetzliche Lücke im AMG

Zoely zentral zugelassen – ist ein Import nach § 73 Abs. 3 überhaupt erlaubt?

Zoely ist nicht lieferbar. Die Engpässe treffen jedoch nicht alle europäischen Länder. Und Apotheken können die Antibabypille importieren. Sicher? Denn Zoely wurde EU-weit zentral zugelassen, § 73 Absatz 3 AMG regelt jedoch nur den Einzelimport in Deutschland nicht zugelassener Fertigarzneimittel. Dieses Dilemma hat auch die Länderaufsicht erreicht, doch dort ist man sich uneinig. Eine heikle Sache – findet auch der Verband der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel. DAZ.online hat mit der Vorsitzenden Sabine Fuchsberger-Paukert gesprochen. Sie sagt: „Deutsche Kleinstaaterei blockiert eine sichere Arzneimittelversorgung.“

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.

nmann77 – stock.adobe.com

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