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KW 25
Donnerstag, 20. Juni 2019

AKTUELLER RETAXFALL

Vorsicht bei Abweichung von Krankenkasse und Kostenträgernummer

Der Kostenträger einer Verordnung muss auf dem Rezept genannt sein, um eine Verordnung korrekt abrechnen zu können. Die Angabe des Kostenträgers ist jedoch auf jedem Muster-16-Formular zweimal vorhanden.

Zum einen ganz oben links auf der Verordnung und zum anderen drei Felder tiefer im Feld „Kosten­träger­kenn­zeichnung“ findet sich die neunstellige Kranken­kassen­nummer, die zur eindeutigen Fest­stellung des Kosten­trägers und seiner Rabatt­verträge unerlässlich ist. Da große Kranken­kassen bei gleicher EDV-Bezeichnung häufig mehrere numerische IK (= Institutions­kenn­zeichen) haben, ist ausschließlich die von der Arztpraxis aufgedruckte „Kassen­nummer“ eindeutig kenn­zeichnend und für die Abrechnung verbindlich.

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Was aber, wenn ein von der Arztpraxis aufgedrucktes Institutions­kennzeichen nicht dem namentlichen Aufdruck der „Krankenkasse bzw. Kostenträger“ entspricht?

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SERVICE

DAP Arbeitshilfen zum Thema Rezeptur

Mit der Rezepturherstellung leisten Apotheken einen bedeutenden Beitrag zur Arzneimittelversorgung. Umso wichtiger ist es, dass sich das ganze Apothekenteam mit dem Thema Rezeptur gut auskennt, denn die gesetzlichen Vorschriften rund um Erstellung und Berechnung von Rezepturen sind vielfältig.

Worauf Sie bei Rezepturverordnungen und der korrekten Taxierung achten müssen, zeigen die rezepturrelevanten DAP Arbeitshilfen.

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 51

Schwangerschaft und Stillzeit

Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln

GKV-versicherte Frauen haben während der Schwangerschaft sowie zu und nach der Geburt Anspruch auf ärztliche Betreuung und auch auf die Versorgung mit bestimmten Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Dabei gibt es einige Besonderheiten und Vorschriften bei der Abgabe und Abrechnung zu beachten, die – zum Beispiel bei Hilfsmitteln – zudem von Kasse zu Kasse unter­schiedlich sein können. In diesem Beitrag des DAP Dialogs 51 finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.

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DAP LEXIKON

DDRockstar – stock.adobe.com

„Rezeptfälschung“

„Gefälschte Verordnungen oder Verordnungen auf missbräuchlich benutzten Verordnungsblättern dürfen nicht beliefert werden, wenn die Apotheke die Fälschung oder den Missbrauch erkennt oder hätte erkennen müssen.“ (Vgl. § 4 Abs. 5 vdek-AVV.)

Häufig ist jedoch schwierig festzustellen, in welchen Fällen der Apotheker eine Fälschung im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht hätte erkennen müssen. Es ist wichtig, die Merkmale zu kennen, die auf ein gefälschtes Rezept hindeuten.

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DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Wirkstofflexikon mit Podcast: PDE-5-Hemmer

PDE-5-Hemmer – der bekannteste Vertreter ist wohl Sildenafil – haben die Therapie der erektilen Dysfunktion revolutioniert. Die Selbstinjektion von vasoaktiven Substanzen in den Schwellkörper war bis dahin die gebräuchlichste Methode. Und nicht nur die Männer profitierten. So gilt Sildenafil als derjenige Wirkstoff, der als erster dazu beigetragen hat, den internationalen Artenschutz zu verbessern. Warum das so ist und alles, was es über PDE-5-Hemmer sonst noch zu wissen gibt, erfahren Sie in der nächsten Folge unseres Wirkstoff­lexikons – im Text oder, wenn Sie mögen, auch als kurzer Podcast (jetzt übrigens auch zum Download). Schauen bzw. hören Sie rein!

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Abb.: DAZ.online

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