KW 23
Donnerstag, 6. Juni 2019

AKTUELLER RETAXFALL

Dauerärgernis: Kassenmisstrauen bei Verwendung der Sonderpharmazentralnummern

Weshalb müssen eigentlich bestimmte Retaxationen/Mahn­briefe mit schöner Regel­mäßigkeit von einigen Kranken­kassen aus deren Retax­kisten geholt werden, um erneut den Apotheken und damit auch sich selbst unnötige Arbeit zu verur­sachen?

Derzeit ist es die – zufälliger­weise ziemlich zeit­gleich aufgetretene – Meinung einiger Kranken­kassen, dass die Sonder-Pharma­zentral­nummern von vielen Apotheken nicht vertrags­gemäß verwendet würden. Apotheken wurden deshalb vertrags­widrig retaxiert, wie wir in unserem Retax-Newsletter letzte Woche berichten mussten, oder „nur“ schriftlich abge­mahnt bzw. „erinnert“, wie wir in Reaktion auf unseren Beitrag erfahren mussten.

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Da diese Retaxationen bzw. „Ermahnungen“ einen der wenigen ver­bleibenden Grund­pfeiler der Versorgungs­ver­antwortung von Apothekern in Frage stellen, sorgte dieses Vorgehen für erheblichen Ärger in der Apotheker­schaft. Mittler­weile wurde dieses unerfreuliche Thema auch zum Dauer­thema in unserer Fach­presse.

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 50

Entlassmanagement: Hilfsmittel, Medizinprodukte, Verbandstoffe und Rezepturen

Für Entlassrezepte gelten besondere Regeln bei der Rezeptbelieferung, die sich je nach verordnetem Produkt (Arznei-, Hilfsmittel, Medizinprodukt, Verbandstoffe, Teststreifen) unterscheiden. Bei Nicht-Arzneimitteln und Rezepturen ist besonders auf die begrenzte Reichdauer zu achten. Wie diese in der Apotheke im Einzelnen beurteilt werden soll, ist häufig unklar. Der OTX-Schwerpunktbeitrag des aktuellen DAP-Dialogs beschäftigt sich mit diesem Thema.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag

SAVE THE DATE

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LILLY INFORMIERT

STRATTERA®: Zuverlässige Versorgung bleibt erhalten

Lilly möchte Apotheken im Zusammenhang mit dem Patentablauf von Atomoxetin im Mai 2019 informieren, dass STRATTERA® in allen Wirkstärken und Packungsgrößen in Deutschland erhältlich bleibt. Das Originalarzneimittel ist weiterhin uneingeschränkt lieferbar. Damit ist die zuverlässige Versorgung der Patienten sichergestellt.

Lilly strebt die Erneuerung von Rabattverträgen bzw. den Abschluss von weiteren Rabattverträgen zu STRATTERA® mit den gesetzlichen Krankenkassen an. Die im Sinne der Kostenträger wirtschaftliche Verordnung von STRATTERA® ist und bleibt daher möglich.

Mit welchen Krankenkassen Rabattverträge zu STRATTERA® vereinbart sind, können Sie hier nachschauen:

» Aktueller Stand der Rabattverträge

Mehr Informationen und Hinweise zur Rezeptbelieferung finden Sie hier:

» Abgabehilfe STRATTERA®

» Pflichttext STRATTERA®

PP-AT-DE-0016 Juli 2019

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IPSEN INFORMIERT

Schritt für Schritt zur Injektion mit der neuen Somatuline Autogel® (Lanreotid)-Fertigspritze

Durch die Selbst-/Partnerinjektion können Patienten den Vorteil genießen, für die Verabreichung der Somatuline Autogel®-Fertigspritze keine Arztpraxis bzw. kein Krankenhaus aufsuchen zu müssen. Zur richtigen Anwendung der tief subkutanen Injektion werden Patienten von medizinischem Fachpersonal geschult.

Zusätzlich zu den Informationen der Packungsbeilage unter dem Punkt „Gebrauchsinformation: Information für Anwender“ ist auch die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Injektion mit der neuen Somatuline Autogel® (Lanreotid)-Fertigspritze eine anschauliche Unterstützung für Ihre Patienten.

» Hier können Sie die Broschüre für Ihre Kunden herunterladen.

» Link zur Fachinformation

SOM-DE-000384 04/19

DAZ.ONLINE INFORMIERT

DAZ.online-Serie: Wirkstofflexikon – ASS

Welches Enzym? Welcher Rezeptor? Antagonist oder Agonist? Mist, wie war das nochmal? Ist man zu Zeiten des zweiten Staats­examens eine Art wandelndes Lexikon, schwindet dieses mühsam angehäufte Wissen mit der Zeit oder wird schritt­weise von Rahmen­verträgen, der Apotheken­betriebs­ordnung und Secur­pharm verdrängt. Aber alles kein Problem – mit dem DAZ.online-Wirkstoff­lexikon. Wir starten mit leichter Kost: ASS. Übrigens, das DAZ.online-Wirkstoff-Lexikon gibt's auch als Podcast.

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.

Abb.: DAZ.online

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