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KW 21 Donnerstag, 23. Mai 2019
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AKTUELLER RETAXFALL
Gilt der Rahmenvertrag nur für Apotheken?
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Eine unnötige Frage werden Sie jetzt mit Recht denken, denn würde die Überschrift zutreffen, dann könnten wir uns die mühevollen und häufig langwierigen Vertragsverhandlungen zur praktikablen und zeitnahen Versorgung der GKV-Patienten getrost sparen.
Die Arzneimittel-Lieferverträge auf regionaler und Bundesebene werden zwischen den, durch ihre jeweiligen Mitglieder (Apotheker und GKV-Kassen), legitimierten Verhandlungsführern einvernehmlich vereinbart. Da bei diesen Verhandlungen immer ein Kompromiss zwischen den häufig gegensätzlichen Meinungen gefunden werden muss, ist unabdingbare Grundlage natürlich anschließend der allgemeine Rechtsgrundsatz „pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten). Wenn nachträglich einer der Vertragspartner – zu seinem Vorteil – mit ständig abweichenden Vertragsinterpretationen die praktische Umsetzung störte, dann gäbe es für derartige Verträge und auch für die beteiligten Vertragsverbände nämlich keine Notwendigkeit mehr.
» Lesen Sie hier weiter
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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JENAPHARM INFORMIERT
Leitlinienbasierte Neurodermitistherapie bei Kindern – ein Expertengespräch
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STRAGEN® INFORMIERT
Jetzt Einführungsrabatt für SniZtop® sichern!
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SniZtop®, zur natürlichen und schnellen Unterstützung des Immunsystems bei Umwelt- und saisonalen Überempfindlichkeiten, bietet bis zum 31.05.2019 einen exklusiven Einführungsrabatt.
» Hier geht’s zum Bestellformular
Die gluten- und laktosefreien Tabletten können bei Bedarf bis zu fünfmal täglich einfach und ohne Zugabe von Wasser im Mund zerkaut werden und zeigen bereits nach 5–15 Minuten einen Effekt. Sie sind für Kinder ab 6 Jahren, Erwachsene und Schwangere geeignet und haben einen angenehmen Geschmack nach Orangen.
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Abb.: STRAGEN Pharma GmbH
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Letzte Chance: Noch bis zum 31.05.2019 teilnehmen!
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IPSEN INFORMIERT
Schritt für Schritt zur Injektion mit der neuen Somatuline Autogel® (Lanreotid)-Fertigspritze
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Durch die Selbst-/Partnerinjektion können Patienten den Vorteil genießen, für die Verabreichung der Somatuline Autogel®-Fertigspritze keine Arztpraxis bzw. kein Krankenhaus aufsuchen zu müssen. Zur richtigen Anwendung der tief subkutanen Injektion werden Patienten von medizinischem Fachpersonal geschult.
Zusätzlich zu den Informationen der Packungsbeilage unter dem Punkt „Gebrauchsinformation: Information für Anwender“ ist auch die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Injektion mit der neuen Somatuline Autogel® (Lanreotid)-Fertigspritze eine anschauliche Unterstützung für Ihre Patienten.
» Hier können Sie die Broschüre für Ihre Kunden herunterladen.
» Link zur Fachinformation
SOM-DE-000384 04/19
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
DAZ.online-Geschichtentaxi mit Michael Hennrich (CDU)
„Anfangs waren auch einige SPD-Parlamentarier für das Rx-Versandverbot“
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Das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung vom 19. Oktober 2016 hat die apothekenpolitischen Diskussionen der vergangenen zweieinhalb Jahre geprägt. Aber was genau passierte eigentlich in den Stunden und Tagen nach der Urteilsverkündung in der Berliner Gesundheitspolitik? Wie wurde die Debatte auf das Rx-Versandverbot gelenkt? In einem neuen Interviewformat, dem DAZ.online-Geschichtentaxi, erklärt der CDU-Arzneimittelexperte, was nach dem Urteil vor sich ging und warum er unbedingt der Erste sein wollte, der sich für das Rx-Versandverbot ausspricht.
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.
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Foto: bro/DAZ.online
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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