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KW 19
Donnerstag, 9. Mai 2019

AKTUELLER RETAXFALL

BtM-Tropfen im Abgabebeleg stückweise dokumentieren

Mitunter werden im DAP Probleme ange­fragt, die im DAP Forum bereits früher schon diskutiert wurden, aber vermutlich allgemein in unseren Apotheken nur wenig bekannt sind. Eines dieser Probleme ist die korrekte Ab- bzw. Rückgabe von dokumentations­pflichtigen Betäubungs­­mitteln in flüssiger Zubereitung an den Groß­handel oder an eine Filial­apotheke.

Eine Mitglieds­apotheke des DAP Forums erkundigte sich bei ihren Kollegen, wie diese Abgabe korrekt zu doku­mentieren sei, da bei einer Apotheken­revision bean­standet wurde, dass die Doku­mentation einer BtM-Tropflasche in „ml“ geführt wurde und dies nicht zulässig sei, sondern der Abgabe­beleg und die Apotheken­doku­mentation in „Stück“ geführt werden müsse.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

BUNDESWEITE APOTHEKENAKTION

„Gut beraten bei Blasenentzündung!“

Beratungskompetenz zeigen und Belohnung sichern

Etwa jede dritte Frau erleidet ein Mal pro Jahr einen Harnwegsinfekt, bei bis zu 20 % der Betroffenen tritt er immer wieder auf. In der bundesweiten Apothekenaktion „Gut beraten bei Blasenentzündung!“ wird untersucht, wie Patienten ihre Erkrankung bevorzugt therapieren und welchen Einfluss die Beratung der Apotheke hat. Machen auch Sie bei dieser Aktion (Teilnahmezeitraum: 15.06.–15.07.) mit und zeigen Sie Ihre Beratungskompetenz zu diesem Thema!

Sie erhalten ein umfangreiches Paket mit Informationsmaterialien zur Unterstützung Ihrer Beratung. Als Dankeschön für die Rücksendung des vollständig ausgefüllten Protokollbogens erhalten die Teilnehmer 200 DAPs. Unter allen Teilnehmern wird zudem nach Einsendeschluss eine Hängematte verlost (Einsendeschluss: 15.07.2019).

» Hier können Sie sich für die Teilnahme registrieren

Letzte Chance: Noch bis zum 31.05.2019 teilnehmen!

SERVICE

Abgabehilfe zu Blutzuckermessgeräten und -teststreifen

Bei der Abgabe von Blutzuckermessgeräten und -teststreifen zulasten der Ersatzkassen sind zahlreiche Regelungen zu beachten: Apotheken müssen Quoten erfüllen, Rabattverträge beachten und preisgünstige Messgeräte und Teststreifen auswählen. Die Abgabe von STADA GLUCO RESULT® Teststreifen und den entsprechenden Messgeräten ist in vielen Fällen möglich, da diese zur günstigen Preisgruppe 1 gehören und zusätzlich rabattiert sind.

Die Abgabehilfe zeigt schematisch, wie bei der Belieferung von Rezepten über Messgeräte und Teststreifen vorgegangen werden kann und was bei der Umstellung zu beachten ist.

» Zur Abgabehilfe „Blutzuckermessgeräte und -teststreifen“

DAP ARBEITSHILFE

„Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel“

Ob und welche Prüfpflichten die Apotheke hinsichtlich der Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse hat, muss im jeweiligen Arzneiliefervertrag nachgelesen werden. Hier können vor allem die Regionalverträge der Primärkassen voneinander abweichende Formulierungen enthalten, die es vor Abgabe gesondert zu prüfen gilt.

Eine Übersicht der verschiedenen Ver­ord­nungs­ein­schränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel zur Abgabe zulasten einer Ersatzkasse finden Sie auf der entsprechenden DAP Retax-Arbeitshilfe klar und verständlich dargestellt.

» Zur DAP Retax-Arbeitshilfe

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DAZ.ONLINE INFORMIERT

DAV startet eigene Patienten-App für das E-Rezept

Im Markt der Vorbestell-Apps für Patienten gibt es nun einen dritten großen Anbieter: Nach dem Noweda/Burda-Pakt und der Initiative „Pro AvO“ hat nun auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) eine eigene App für Patienten ins Leben gerufen, die Ende dieses Jahres online gehen soll. Der Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Anbietern: Patienten können die DAV-App in Zukunft auch nutzen, um ihr E-Rezept bei der Apotheke ihrer Wahl einzureichen.

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.

Abb.: Screenshot www.dav-app.de

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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