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KW 14
Donnerstag, 4. April 2019

AKTUELLER RETAXFALL

Retaxationen wegen angeblich unwirtschaftlicher PC-Versorgungen

Die Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch die Apotheken liegt im gemeinsamen Interesse von Patienten, Krankenkassen und Apotheken. Daher hat der Gesetzgeber die grundsätzliche Wirtschaftlichkeitsverpflichtung auch ins Sozialgesetzbuch SGB V aufgenommen.
Nun ist es aber vernünftigerweise nicht so, dass die Vertragspartner GKV und Apotheken stets nur die preisgünstigste Versorgung aufspüren müssten, um der Wirtschaftlichkeit zu entsprechen, denn eine Reihe weiterer Kriterien bestimmen ebenfalls, ob eine Versorgung „wirtschaftlich“ im Sinne der §§ 12 und 70 SGB V ist.

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Daher mussten sich die Spitzenverbände der GKV und der Apotheken auf zahlreiche Vereinbarungen einigen, die näher definieren, ob eine Versorgung „wirtschaftlich“ ist oder nicht. Sowohl im Rahmenvertrag als auch in den Regionalverträgen steht daher einleitend, dass die nachfolgenden Vereinbarungen die Wirtschaftlichkeit der Versorgung näher regeln.
Diese Vereinbarungen berücksichtigen neben der Verfügbarkeit und Qualität auch einen vereinbarten Durchschnittspreis aller in Frage kommenden Anbieter, da es nicht durchführbar wäre, stets tagesaktuell nur den günstigsten Hersteller herauszusuchen.

Ärgerlich wird es für die Apotheken immer dann, wenn eine Rezeptprüfstelle Monate nach der erfolgten Versorgung genau dieses verlangt und die taxierten Vertragspreise entsprechend kürzt. Dies betrifft naturgemäß oft Versorgungen des ärztlichen Praxisbedarfs im Verbandstoff- und Hilfsmittelbereich, in dem die benötigten Mittel meist in größeren Mengen benötigt werden und Retaxationen häufig höhere Beträge betreffen. 

Nachfolgend beispielhaft drei PC-Verordnungen zulasten der AOK Bayern, die dem DAP-Team zugesandt wurden:

Retax 1: Verordnungsmenge retaxiert

Obwohl hier sowohl der Arztpraxis als auch der Apotheke klar war, dass mit den verordneten „Pck“- Mengen nicht nur Stückzahlen sondern die entsprechenden Packungszahlen gemeint waren und diese auch geliefert wurden, wurden nur Stückzahlen erstattet.

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Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Rezeptbelieferung

Die Umsetzung des Wirtschaftlich­keits­gebots ist immer wieder Streit­thema zwischen gesetzlichen Kranken­kassen und Apotheken. Was mit dem „Wirtschaftlich­keits­gebot“ gemeint ist und wie es praktisch umgesetzt wird, zeigt die DAP Arbeitshilfe zum Wirtschaftlich­keits­gebot anhand eines Fließ­schemas.

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BOEHRINGER INGELHEIM INFORMIERT

Der wiederver­wendbare RESPIMAT® 1

Ab sofort steht mit dem wieder­ver­wendbaren RESPIMAT® 1 eine Weiter­ent­wicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim zur Verfügung.

Ein ideales Inhalations­gerät – Griffig und wieder­verwendbar

Der neue RESPIMAT® zeichnet sich durch seine verbes­serten Eigenschaften aus.1,2 So wurde nicht nur die Les­barkeit der Dosis­anzeige optimiert, sondern auch die Farb­anzeige des Füllungs­standes. Diese zeigt den Verbrauch eindeutig an: Ein Wechsel zu gelb signalisiert, dass das Medikament fast verbraucht ist. Wechselt die Farb­anzeige zu rot, ist ein Austausch der Patrone notwendig. Der neue RESPIMAT® ist besonders griffig. Zudem lässt er sich gut für die Inhalation vorbereiten und erleichtert somit die tägliche Anwendung. Anwender beschreiben einen einfachen Austausch der Patrone.1 Dies sorgt für mehr Nach­haltigkeit3 durch Wieder­verwend­barkeit.1

Quelle: Boehringer Ingelheim

Um Sie zu unterstützen, sind auf der neuen Abgabe­hilfe „RESPIMAT®“ noch einmal alle apotheken­relevanten Fakten zusammen­gefasst.

» Abgabehilfe RESPIMAT®

1 Dhand R, et al. Int J Chron Obstruct Pulmon Dis 2019; 14: 509–523.
2 Dalby RN, et al. Medical Devices: Evidence and Research 2011; 4: 145–155.
3 Haensel M, Bambach T, Wachtel H. Reduced environmental impact of a reusable soft mist inhaler. ERS Paris 2018; Poster PA1021.

DAZ.ONLINE INFORMIERT

EU-Zulassung von Fremanezumab

Migräne-Antikörper nur alle drei Monate

Die Pipeline der Migräne-Antikörper leert sich – denn sie werden sukzessive zugelassen. Das jüngste Familien­mitglied der in der EU zugelassenen Antikörper im CGRP-System ist nach Erenumab (Aimovig®) und Galcanezumab (Emgality®) nun Fremanezumab (Ajovy®). Was ist der Vorteil von Fremanezumab?

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.

peterschreiber.media – stock.adobe.com

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