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KW 12
Donnerstag, 21. März 2019

AKTUELLER RETAXFALL

Wann ist eine Verordnung eindeutig?

Wir hatten schon mehrmals darauf hingewiesen, dass es nicht von Verträgen mit den GKV-Kassen abhängen sollte, ob die Apotheke eine ärztliche Verordnung, wie vom Arzt gewünscht und therapeutisch benötigt, versorgen darf. Nicht die Krankenkasse sollte die Menge des Arzneimittels bestimmen, sondern die Entscheidung des verordnenden Arztes.
Zudem ist die bisherige Regelung des § 6 Rahmenvertrag, dass bei höheren Verordnungsmengen lediglich Vielfache der durch die größte Messzahl der Packungsgrößenverordnung bestimmte Menge oder Stückzahl abgegeben werden dürfen, auch keineswegs immer wirtschaftlich. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Arzt ein Vielfaches der Nmax verordnen muss, obwohl die Stückelung einer Nmax zusammen mit einer kleineren N-Größe therapeutisch durchaus ausreichen würde.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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SERVICE

Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Rezeptbelieferung

Die Umsetzung des Wirtschaftlich­keits­gebots ist immer wieder Streit­thema zwischen gesetzlichen Kranken­kassen und Apotheken. Was mit dem „Wirtschaftlich­keits­gebot“ gemeint ist und wie es praktisch umgesetzt wird, zeigt die DAP Arbeitshilfe zum Wirtschaftlich­keits­gebot anhand eines Fließ­schemas.

» Zur DAP Retax-Arbeitshilfe

Letzte Chance: Noch bis zum 21.04.2019 teilnehmen!

SERVICE

Heuschnupfenzeit:

Neue Arbeitsmaterialien pünktlich zu Saisonbeginn

Um Sie bei der Beratung Ihrer Allergiepatienten sowie zu Cross-Selling-Möglichkeiten im Themenbereich „Heuschnupfen“ zu unterstützen, stehen Ihnen aktuell folgende Service- und Übungsmaterialien, die in Kooperation mit Bausch + Lomb entstanden sind, zur Verfügung:

» Beitrag im DAP Dialog 49: „Was blüht denn da? – Mögliche Zusatzverkäufe zur Heuschnupfenzeit“

» Beratungshilfe Cross-Selling „Heuschnupfen“

» Cross-Selling-Übungskarten „Heuschnupfen“

» Wissens-Check „Heuschnupfen“

Sandor Jackal – stock.adobe.com

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 49

Was blüht denn da?

Mögliche Zusatzverkäufe zur Heuschnupfenzeit

Im Frühjahr, wenn die ersten Pollen wieder fliegen, leiden Allergiker unter tränenden Augen und verstopfter Nase. Egal, ob Patienten dann mit einer ärztlichen Verordnung in die Apotheke kommen oder konkret nach einem nicht verschreibungspflichtigem Mittel gegen ihre Beschwerden verlangen: Durch gezielte Fragen können Apothekenmitarbeiter einen Mehrbedarf feststellen und sinnvolle Therapieergänzungen in Form von möglichen Zusatzverkauf empfehlen. Lesen Sie mehr dazu im folgenden Beitrag aus dem aktuellen DAP Dialog 49.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag.

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Botanicals und „sonstige Stoffe“

Nahrungsergänzungsmittel für Männer – nur Hokuspokus?

Nahrungsergänzungsmittel gehören nicht zu den Lieblingen der Apotheker. Wenn sie dann noch mit Namen wie „Penisso forte“ daherkommen, wird man sie kaum im Sortiment einer Apotheke wiederfinden. Über das Internet kommen Patienten dennoch damit in Kontakt und immer wieder mit ihren Fragen dazu in die Apotheke. Wie kann man überzeugend be- oder abraten, wenn es keine entsprechende Literatur gibt? Auf der Interpharm hat Professor Dr. Martin Smollich die Ursachen der Trends im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel für Männer beleuchtet: Nicht alles ist „Hokuspokus“.

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.

Foto: Prof. Dr. Martin Smollich

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