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KW 07 Donnerstag, 14. Februar 2019
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AKTUELLER RETAXFALL
Verbandstoff als nicht gelistetes Medizinprodukt retaxiert (2019)
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Eigentlich hatten wir gehofft, dass es sich nach unserem Retax-Newsletter vom 13.06.2013 „Verbandstoff als nicht gelistetes Medizinprodukt retaxiert“ auch bei den zertifizierten Rezeptprüfstellen herumgesprochen hat, dass nicht alle Medizinprodukte in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinien (AM-RL) gelistet sein müssen, um eine Erstattung der GKV-Kassen zu begründen.
Dass dem leider nicht so ist, zeigt der heutige Retaxfall, der dem DAP-Team mitgeteilt wurde. Zwar sind Medizinprodukte grundsätzlich nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig, das am 01.07.2008 in Kraft getretene Medizinproduktegesetz (MPG) weist dem G-BA (Gemeinsamen Bundesausschuss) jedoch die Aufgabe zu, in einer Art „Positivliste“ festzulegen, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Medizinprodukte ausnahmsweise doch in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden.
» Lesen Sie hier weiter
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Letzte Chance: Noch bis zum 21.04.2019 teilnehmen!
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DAP INFORMIERT
Neuer Rahmenvertrag ab 01.07.2019:
DAP steht in den Startlöchern
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Der neue Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung, der ab Juli 2019 gültig sein wird, bringt einige Änderungen bezüglich der Arzneimittelabgabe mit sich. Ist zum Beispiel eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Fertigarzneimittel nicht möglich, kommen ab Juli nur noch die vier preisgünstigsten Fertigarzneimittel zur Abgabe in Frage. Auch die Importquote wird durch ein Einsparziel ersetzt, welches ganz anderen Rechenregeln folgt als die altbekannte Quote. Ebenfalls wird eine Abgaberangfolge unter den Neuerungen des Rahmenvertrags zu beachten sein, die in insgesamt vier Paragraphen erläutert wird.
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stadtratte – stock.adobe.com
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DAP lässt die Apotheken dabei nicht im Regen stehen, sondern wird Sie rechtzeitig umfassend mit einem FAQ-Folder, aktualisierten und neuen Arbeitshilfen, Wissens-Checks sowie vielen weiteren Hilfen in bekannter Weise unterstützen. Wir stehen in den Startlöchern – seien Sie gespannt!
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Letzte Chance: Noch bis zum 30.04.2019 teilnehmen!
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DAP in Kooperation mit Zentiva
Der Startschuss für das securPharm-System und die Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie ist am 9. Februar 2019 gefallen. Seitdem muss jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel vor der Abgabe an den Patienten einer Echtheitsprüfung unterzogen werden.
DAP hat in Kooperation mit Zentiva einen FAQ-Folder entwickelt, der übersichtlich die häufigsten Fragen zum Thema securPharm beantwortet sowie Tipps für die Apothekenpraxis gibt.
» Hier geht es zum FAQ-Folder
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Anzeige
Hydromorphon Aristo®: Rezeptbelieferung von retardierten Opioid-Analgetika
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Bei der BtM-Rezeptbelieferung von Opioid-Analgetika mit dem Wirkstoff Hydromorphon ist die Substitutionsausschlussliste (Teil B der Anlage VII zur ArzneimittelRichtlinie) zu beachten. Dabei sind Darreichungsformen mit unterschiedlicher Applikationshäufigkeit (z. B. retardierte Präparate mit 12 oder 24 Stunden Wirkdauer) nicht austauschbar. Laut DPhG (Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft) sollte für Opioid-Analgetika auch bei gleicher Wirkdauer kein Präparatewechsel vorgenommen werden. Aufgrund zahlreicher Rabattverträge (u. a. AOK bei long und akut) stellt Hydromorphon Aristo® eine wirtschaftliche Therapieoption dar.
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Abb.: Aristo Pharma GmbH
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Die Abgabehilfe zu Hydromorphon Aristo® gibt einen Überblick über die richtige Rezeptbelieferung und stellt die breite Produktpalette der Hydromorphon Aristo® Therapieoptionen zur patientenindividuellen Behandlung starker Schmerzen vor.
» Zur Abgabehilfe Hydromorphon Aristo® long
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Grünen-Vorsitzender
Robert Habeck will sich mit Amazon und DocMorris anlegen
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Die Grünen machen sich mit ihrer Apothekenpolitik nicht viele Freunde im Apothekerlager. Auf viele Probleme wollen zumindest die Gesundheitspolitiker der Grünen mit Deregulierung reagieren. Könnte sich das unter Robert Habeck ändern? In seiner jüngsten thematischen Ausrichtung richtet sich der Grünen-Chef ausdrücklich gegen die Macht der Großkonzerne. Kürzlich soll sich Habeck auch ausdrücklich über die Ungleichbehandlung von Vor-Ort-Apotheken gegenüber EU-Versendern beschwert haben. Schaut man sich Habecks Biografie an, ist das auch nicht überraschend.
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.
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monropic – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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