Sollte dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.

KW 07
Donnerstag, 14. Februar 2019

AKTUELLER RETAXFALL

Verbandstoff als nicht gelistetes Medizinprodukt retaxiert (2019)

Eigentlich hatten wir gehofft, dass es sich nach unserem Retax-News­letter vom 13.06.2013 „Verband­stoff als nicht gelistetes Medizin­produkt retaxiert“ auch bei den zertifi­zierten Rezept­prüfstellen herum­ge­sprochen hat, dass nicht alle Medizin­produkte in der Anlage V der Arznei­mittel-Richt­linien (AM-RL) gelistet sein müssen, um eine Erstattung der GKV-Kassen zu begründen.

Dass dem leider nicht so ist, zeigt der heutige Retax­fall, der dem DAP-Team mitgeteilt wurde. Zwar sind Medizin­produkte grund­sätzlich nicht zulasten der gesetzlichen Kranken­kassen verordnungs­fähig, das am 01.07.2008 in Kraft getretene Medizin­produktegesetz (MPG) weist dem G-BA (Gemeinsamen Bundes­ausschuss) jedoch die Aufgabe zu, in einer Art „Positivliste“ festzulegen, in welchen medizinisch not­wendigen Fällen Medizin­produkte ausnahms­weise doch in die Arznei­mittel­ver­sorgung einbe­zogen werden.

» Lesen Sie hier weiter

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Letzte Chance: Noch bis zum 21.04.2019 teilnehmen!

DAP INFORMIERT

Neuer Rahmenvertrag ab 01.07.2019:

DAP steht in den Startlöchern

Der neue Rahmen­vertrag über die Arznei­mittel­ver­sorgung, der ab Juli 2019 gültig sein wird, bringt einige Änderungen bezüglich der Arznei­mittel­abgabe mit sich. Ist zum Beispiel eine vor­rangige Abgabe rabatt­be­günstigter Fertig­arznei­mittel nicht möglich, kommen ab Juli nur noch die vier preis­günstigsten Fertig­arznei­mittel zur Abgabe in Frage. Auch die Import­quote wird durch ein Einspar­ziel ersetzt, welches ganz anderen Rechen­regeln folgt als die alt­bekannte Quote. Ebenfalls wird eine Abgabe­rangfolge unter den Neuerungen des Rahmen­ver­trags zu beachten sein, die in insgesamt vier Paragraphen erläutert wird.

stadtratte – stock.adobe.com

DAP lässt die Apotheken dabei nicht im Regen stehen, sondern wird Sie recht­zeitig umfassend mit einem FAQ-Folder, aktualisierten und neuen Arbeits­hilfen, Wissens-Checks sowie vielen weiteren Hilfen in bekannter Weise unterstützen. Wir stehen in den Start­löchern – seien Sie gespannt!

Letzte Chance: Noch bis zum 30.04.2019 teilnehmen!

SERVICE

FAQ – securPharm

DAP in Kooperation mit Zentiva

Der Startschuss für das securPharm-System und die Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie ist am 9. Februar 2019 gefallen. Seitdem muss jedes ver­schreibungs­pflichtige Arznei­mittel vor der Abgabe an den Patienten einer Echtheits­prüfung unterzogen werden.

DAP hat in Kooperation mit Zentiva einen FAQ-Folder entwickelt, der übersichtlich die häufigsten Fragen zum Thema securPharm beantwortet sowie Tipps für die Apotheken­praxis gibt.

» Hier geht es zum FAQ-Folder

Anzeige

Hydromorphon Aristo®: Rezeptbelieferung von retardierten Opioid-Analgetika

Bei der BtM-Rezept­belieferung von Opioid-Analgetika mit dem Wirkstoff Hydromorphon ist die Substitutions­aus­schluss­liste (Teil B der Anlage VII zur Arznei­mittel­Richtlinie) zu beachten. Dabei sind Darreichungs­formen mit unterschiedlicher Applikations­häufigkeit (z. B. retardierte Präparate mit 12 oder 24 Stunden Wirkdauer) nicht austauschbar. Laut DPhG (Deutsche Pharma­zeutische Gesellschaft) sollte für Opioid-Analgetika auch bei gleicher Wirkdauer kein Präparate­wechsel vor­ge­nommen werden. Aufgrund zahlreicher Rabatt­verträge (u. a. AOK bei long und akut) stellt Hydromorphon Aristo® eine wirtschaftliche Therapie­option dar.

Abb.: Aristo Pharma GmbH

Die Abgabehilfe zu Hydromorphon Aristo® gibt einen Überblick über die richtige Rezept­belieferung und stellt die breite Produkt­palette der Hydromorphon Aristo® Therapie­optionen zur patienten­individuellen Behandlung starker Schmerzen vor.

» Zur Abgabehilfe Hydromorphon Aristo® long

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Grünen-Vorsitzender

Robert Habeck will sich mit Amazon und DocMorris anlegen

Die Grünen machen sich mit ihrer Apothekenpolitik nicht viele Freunde im Apothekerlager. Auf viele Probleme wollen zumindest die Gesundheitspolitiker der Grünen mit Deregulierung reagieren. Könnte sich das unter Robert Habeck ändern? In seiner jüngsten thematischen Ausrichtung richtet sich der Grünen-Chef ausdrücklich gegen die Macht der Großkonzerne. Kürzlich soll sich Habeck auch ausdrücklich über die Ungleichbehandlung von Vor-Ort-Apotheken gegenüber EU-Versendern beschwert haben. Schaut man sich Habecks Biografie an, ist das auch nicht überraschend.

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.

monropic – stock.adobe.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Abmeldung: Wenn Sie unsere Newsletter abbestellen möchten, dann klicken Sie bitte auf diesen Link: https://www.deutschesapothekenportal.de/fileadmin/nl/newsletter-apo.php?Action=unsubscribe&EMail=[EMail]