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KW 05
Donnerstag, 31. Januar 2019

AKTUELLER RETAXFALL

Cannabis-Vaporizer nur mit Genehmigung und Präqualifizierung?

Fragen zur Versorgung mit medizinischem Cannabis gehören für die Mitglieder des kostenlosen DAP Forums zu den bevorzugten Themen. Daher möchten wir heute auf ein Problem aufmerksam machen, von dem uns ein Mitglied des Forums berichtete, nämlich das Vorgehen bei Erhalt einer Verordnung von Cannabis-Vaporizern.

Da temperaturgeregelte Vaporizer durch direkte Verdampfung, also ohne Verbrennung, zu einer schonenden Behandlung der verwendeten Blüten führen, bewirken sie zudem eine effizientere Wirkstoffausbeute im Inhalat. Die bei der Verbrennung und beim Rauchen entstehenden Giftstoffe werden ebenfalls vermieden.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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Merck Serono GmbH informiert

Euthyrox®: Neue Faltschachtel, Inhalt unverändert!

Umsetzung der EU-Fälschungsschutz-Richtlinie

Das Pharmaunternehmen Merck setzt die Anforderungen der EU-Fälschungsschutzrichtlinie um und hat im Januar 2019 das Schilddrüsenhormon Euthyrox® mit einer neuen Faltschachtel in den Verkehr gebracht. Diese neue Arzneimittelpackung verfügt über die durch die Richtlinie geforderten Sicherheitsmerkmale, die es erlauben, die Packung eindeutig zu identifizieren und somit den Patienten vor gefälschten Arzneimitteln zu schützen. Zusätzlich ist auf der Umverpackung das neue Merck-Firmenlogo abgebildet. Die vorgenommenen Änderungen betreffen ausschließlich die Umverpackung – die Zusammensetzung der Euthyrox®-Tabletten sowie die PZN bleiben trotz neuer Faltschachtel unverändert.

Euthyrox®-Faltschachtel – das Wichtigste in Kürze:

  • Unveränderte Zusammensetzung des Arzneimittels
  • Gleiche PZN
  • Umsetzung der geforderten Sicherheitsmerkmale
  • Aufnahme des neuen Firmen-Logos


Hinweis: Alle bis zum 09.02.2019 im Handel befindlichen Arzneimittelpackungen bleiben uneingeschränkt bis zum Erreichen ihres Verfalldatums weiterhin abgabefähig.

Bildquelle: Merck Serono GmbH

Umsetzung der Fälschungsschutz-Richtlinie

Ab dem 9. Februar 2019 müssen verschreibungspflichtige Humanarzneimittel1, die in der EU für den Verkehr freigegeben werden, gemäß der Richtlinie über gefälschte Arzneimittel2 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 der Kommission3 zusätzliche Sicherheitsmerkmale und eine Vorrichtung zum Erkennen einer möglichen Manipulation aufweisen. Dabei dürfen alle vor diesem Stichtag freigegebenen Arzneimittelpackungen noch ohne Sicherheitsmerkmale in den Verkehr gebracht werden.

Geforderte Sicherheitsmerkmale

Jede Arzneimittelpackung (bis auf einige Ausnahmen nur verschreibungspflichtige Arzneimittel), die nach dem 9. Februar 2019 neu für den Verkehr freigegeben wird, muss zwei Sicherheitsmerkmale aufweisen:

  • Individuelles Erkennungsmerkmal (Seriennummer)
  • Originalitätsverschluss („Siegel“)

Die elektronische Überprüfung der individuellen Packungsinformationen wird durch den 2D-Data-Matrix-Barcode ermöglicht, über den jede Arzneimittelpackung als Informationsträger verfügt. Er speichert die Seriennummer, den Produktcode, welcher die PZN enthält, sowie die Charge und das Verfallsdatum in einem Code.

Vom Hersteller bis zum Patienten

Jede Arzneimittelpackung erhält eine individuelle und weltweit eindeutige Seriennummer, die das pharmazeutische Unternehmen korrekt in das Herstellerdatenbanksystem (nationaler und europäischer Hub) hochladen muss und der Hersteller versiegelt das Produkt. Die Apotheke gleicht die Seriennummer im Datenbanksystem („nationaler Hub“ = National Medicines Verfication System) durch Scannen des Data-Matrix-Barcodes ab, prüft das „Siegel“ und kann so die Echtheit des Arzneimittels feststellen. Vor der Abgabe der Arzneimittelpackung an den Patienten wird die Seriennummer deaktiviert und die Packung aus der Datenbank ausgebucht. Sinn und Zweck des Fälschungsschutzes ist u. a., dass eine einmal abverkaufte Packung aus dem System herausgebucht ist bzw. nicht mehr zurück in die „Warenkette“ gelangen kann.

Damit sind die Voraussetzungen gegeben, das End-to-End-Überprüfungssystem zum Schutz der legalen Arzneimittel-Lieferkette vom pharmazeutischen Unternehmen bis zur Abgabe des Arzneimittels an den Patienten umzusetzen. In Deutschland werden die Vorgaben der EU-Fälschungsrichtlinie durch securPharm e. V.* umgesetzt.

Im Handel: Euthyrox® 25, 50, 75, 100, 125, 150, 175, 200 µg mit jeweils 50 Tabletten N2 und 100 Tabletten N3 sowie Euthyrox® 88, 112, 137 µg mit 100 Tabletten N3

» Pflichttext Euthyrox®

* Zusammenschluss der ABDA, der Bundesverbände der Arzneimittelhersteller und der pharmazeutischen Industrie, des Verbands der forschenden Pharmaunternehmen und des Verbands des pharmazeutischen Großhandels

1 Sofern nicht ausdrücklich ausgenommen („whitelisted“), wie z. B. Homöopathika, Radionuklide, medizinische Gase, Röntgenkontrastmittel
2 Richtlinie 2011/62/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette (AB1. L 174 vom 1.7.2011, S. 74).
3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 der Kommission vom 2. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln (AB1. L 32 vom 9.2.2016, S. 1).

DAP LEXIKON

DAP UND EUMARA INFORMIEREN

Kundenzufriedenheitsmessung in der Apotheke

Mit systematischer Befragung lässt sich Kundenzufriedenheit der Apothekenkunden messen und auch beweisen. Schon die Existenz einer Kundenbefragung macht deutlich, dass Sie auf Zufriedenheit Ihrer Kunden großen Wert legen. Uns würde nun interessieren, ob Sie regelmäßig die Kundenzufriedenheit überprüfen und wenn ja, wie Sie dies in der Praxis durchführen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren kurzen Online-Fragebogen beantworten würden.

» Hier geht es zur Befragung

Coloures-Pic – stock.adobe.com

Für Pharmazeuten und PTA im Praktikum

SERVICE

FAQ – securPharm

DAP in Kooperation mit Zentiva

Der Startschuss für das securPharm-System und die Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie ist am 9. Februar 2019 gefallen. Seitdem muss jedes ver­schreibungs­pflichtige Arznei­mittel vor der Abgabe an den Patienten einer Echtheits­prüfung unterzogen werden.

DAP hat in Kooperation mit Zentiva einen FAQ-Folder entwickelt, der übersichtlich die häufigsten Fragen zum Thema securPharm beantwortet sowie Tipps für die Apotheken­praxis gibt.

» Hier geht es zum FAQ-Folder

DAP FORUM – DISKUTIEREN SIE MIT!

DAZ.ONLINE INFORMIERT

„In Sachen Außenwahrnehmung der Apotheke hat Spahn Recht“

Philipp Kircher ist das gelungen, was viele Apotheker gerne gemacht hätten: Der Pharmazeut aus Oberbayern hatte die Möglichkeit, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu seinen Ansichten und Plänen im Apothekenmarkt zu befragen. Und er machte es gut: Mit pfiffigen Argumenten setzte er den Minister unter Druck. Im Interview mit DAZ.online erzählt Kircher nun mehr zur Genese des Interviews, zu seinen eigenen Ansichten in Sachen Berufspolitik und dazu, ob Spahn und er nochmals einen Kaffee trinken gehen wollen.

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.

Foto: BAV

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