KW 03
Donnerstag, 17. Januar 2019

AKTUELLER RETAXFALL

Dronabinoltropfen-Herstellungsset retaxiert

Seit März 2017 sind Cannabis und cannabis­haltige Zubereitungen unter bestimmten Voraus­setzungen für medizinische Zwecke verordnungs- und erstattungs­fähig.
Vor Versorgungs­beginn durch die Apotheke ist allerdings vom behandelnden Vertrags­arzt eine Genehmigung der zuständigen Kranken­kasse einzuholen, die diese nur in begründeten Ausnahme­fällen verweigern darf.

Die gesetzliche Voraus­setzung zur Genehmigungs­erteilung ist im § 31 Abs. 6 SGB V geregelt:

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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SERVICE

Abgabehilfe zu Blutzuckermessgeräten und -teststreifen

Bei der Abgabe von Blutzuckermessgeräten und -teststreifen zulasten der Ersatzkassen sind zahlreiche Regelungen zu beachten: Apotheken müssen Quoten erfüllen, Rabattverträge beachten und preisgünstige Messgeräte und Teststreifen auswählen. Die Abgabe von STADA GLUCO RESULT® Teststreifen und den entsprechenden Messgeräten ist in vielen Fällen möglich, da diese zur günstigen Preisgruppe 1 gehören und zusätzlich rabattiert sind.

Die Abgabehilfe zeigt schematisch, wie bei der Belieferung von Rezepten über Messgeräte und Teststreifen vorgegangen werden kann und was bei der Umstellung zu beachten ist.

» Zur Abgabehilfe „Blutzuckermessgeräte und -teststreifen“

COOP-STUDY 2019

Expertenbefragung zur Apothekenkooperation

Nachbefragung

Die „Coop-Study“, eine Experten­befragung zu Apotheken­kooperationen, wird in diesem Jahr wieder von DAP in Zusammen­arbeit mit IQVIA (ehemals QuintilesIMS) durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der BVDAK-Veranstaltung „Kooperations­gipfel“ im Februar 2019 in München vorgestellt.

Da es sich um eine Nach­befragung handelt, besteht die Befragung nur aus zwei Fragen.

Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Apothekeninhaber/in oder Leiter/in einer Apotheke oder Filiale sein.

Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Insofern Sie sich über Ihren „Mein DAP“- oder „DAP Premium“-Account angemeldet haben, erhalten Sie für die Teilnahme 20 DAPs-Punkte.

» Hier geht es zur Nachbefragung der Coop-Study 2019

Letzte Chance:

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 48

Fehler melden und aus ihnen lernen: Fehlerdatenbanken für Apotheken

Fehler können durch sorgfältiges Arbeiten weitest­gehend vermieden werden. Dennoch können sie passieren. „Errare humanum est – Irren ist menschlich“, das sagten schon Hieronymus, Seneca und Cicero. Fehler sollten dann als Chance genutzt werden, um aus ihnen zu lernen und andere vor ihnen zu warnen. Dieser Beitrag stellt die Datenbank CIRS-Pharmazie vor, in der über Fehler berichtet werden kann.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag

DAP PZN-Checkplus

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Irrtümer zu Antibiotika

Bild-Zeitung spielt Apotheker – und kooperiert mit Dobendan

Die Bild-Zeitung ist mal wieder in gesundheitlicher Mission unterwegs: Das Boulevardblatt klärt die Bundesbürger über „7 gefährliche Irrtümer über Antibiotika“ auf, wie etwa, dass eine Erkältung mit Antibiotika schneller vorbei sei. Bei Halsschmerzen hat die Bild-Zeitung gar einen konkreten Präparate-Tipp: Dobendan. Warum? Reckitt-Benckiser, der Hersteller der Halsschmerz-Klassiker, kooperiert wohl mit der Zeitung.

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.

© DAP Networks

DAP ARBEITSHILFE

„Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel“

Ob und welche Prüfpflichten die Apotheke hinsichtlich der Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse hat, muss im jeweiligen Arzneiliefervertrag nachgelesen werden. Hier können vor allem die Regionalverträge der Primärkassen voneinander abweichende Formulierungen enthalten, die es vor Abgabe gesondert zu prüfen gilt.

Eine Übersicht der verschiedenen Ver­ord­nungs­ein­schränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel zur Abgabe zulasten einer Ersatzkasse finden Sie auf der entsprechenden DAP Retax-Arbeitshilfe klar und verständlich dargestellt.

» Zur DAP Retax-Arbeitshilfe

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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