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KW 03 Donnerstag, 17. Januar 2019
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Dronabinoltropfen-Herstellungsset retaxiert
Seit März 2017 sind Cannabis und cannabishaltige Zubereitungen unter bestimmten Voraussetzungen für medizinische Zwecke verordnungs- und erstattungsfähig.
Vor Versorgungsbeginn durch die Apotheke ist allerdings vom behandelnden Vertragsarzt eine Genehmigung der zuständigen Krankenkasse einzuholen, die diese nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern darf.
Die gesetzliche Voraussetzung zur Genehmigungserteilung ist im § 31 Abs. 6 SGB V geregelt:
» Lesen Sie hier weiter
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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SERVICE
Abgabehilfe zu Blutzuckermessgeräten und -teststreifen |
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Bei der Abgabe von Blutzuckermessgeräten und -teststreifen zulasten der Ersatzkassen sind zahlreiche
Regelungen zu beachten: Apotheken müssen Quoten erfüllen, Rabattverträge beachten und preisgünstige Messgeräte und Teststreifen auswählen. Die Abgabe von STADA GLUCO RESULT® Teststreifen und den entsprechenden Messgeräten ist in vielen Fällen möglich, da diese zur günstigen Preisgruppe 1 gehören und zusätzlich rabattiert sind.
Die Abgabehilfe zeigt schematisch, wie bei der Belieferung von Rezepten über Messgeräte und Teststreifen vorgegangen werden kann und was bei der Umstellung zu beachten ist.
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COOP-STUDY 2019
Expertenbefragung zur Apothekenkooperation
Nachbefragung
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Die „Coop-Study“, eine Expertenbefragung zu Apothekenkooperationen, wird in diesem Jahr wieder von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA (ehemals QuintilesIMS) durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der BVDAK-Veranstaltung „Kooperationsgipfel“ im Februar 2019 in München vorgestellt.
Da es sich um eine Nachbefragung handelt, besteht die Befragung nur aus zwei Fragen.
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Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Apothekeninhaber/in oder Leiter/in einer Apotheke oder Filiale sein.
Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Insofern Sie sich über Ihren „Mein DAP“- oder „DAP Premium“-Account angemeldet haben, erhalten Sie für die Teilnahme 20 DAPs-Punkte.
» Hier geht es zur Nachbefragung der Coop-Study 2019
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Letzte Chance:
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 48
Fehler melden und aus ihnen lernen: Fehlerdatenbanken für Apotheken
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Fehler können durch sorgfältiges Arbeiten weitestgehend vermieden werden. Dennoch können sie passieren. „Errare humanum est – Irren ist menschlich“, das sagten schon Hieronymus, Seneca und Cicero. Fehler sollten dann als Chance genutzt werden, um aus ihnen zu lernen und andere vor ihnen zu warnen. Dieser Beitrag stellt die Datenbank CIRS-Pharmazie vor, in der über Fehler berichtet werden kann.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag
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DAP PZN-Checkplus
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Irrtümer zu Antibiotika
Bild-Zeitung spielt Apotheker – und kooperiert mit Dobendan
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Die Bild-Zeitung ist mal wieder in gesundheitlicher Mission unterwegs: Das Boulevardblatt klärt die Bundesbürger über „7 gefährliche Irrtümer über Antibiotika“ auf, wie etwa, dass eine Erkältung mit Antibiotika schneller vorbei sei. Bei Halsschmerzen hat die Bild-Zeitung gar einen konkreten Präparate-Tipp: Dobendan. Warum? Reckitt-Benckiser, der Hersteller der Halsschmerz-Klassiker, kooperiert wohl mit der Zeitung.
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.
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© DAP Networks
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DAP ARBEITSHILFE
„Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel“
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Ob und welche Prüfpflichten die Apotheke hinsichtlich der Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse hat, muss im jeweiligen Arzneiliefervertrag nachgelesen werden. Hier können vor allem die Regionalverträge der Primärkassen voneinander abweichende Formulierungen enthalten, die es vor Abgabe gesondert zu prüfen gilt.
Eine Übersicht der verschiedenen Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel zur Abgabe zulasten einer Ersatzkasse finden Sie auf der entsprechenden DAP Retax-Arbeitshilfe klar und verständlich dargestellt.
» Zur DAP Retax-Arbeitshilfe
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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