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KW 02
Donnerstag, 10. Januar 2019

AKTUELLER RETAXFALL

„Nicht plausible Abrechnung“ nicht plausibel retaxiert

Ausgehend von der ursprünglichen Bedeutung des lateinischen Adjektivs „plausibilis“ ist die nachfolgende Retaxation weder einleuchtend und nachvollziehbar noch überzeugend oder verständlich. Schon gar nicht ist sie „plausibilis“ im Sinne von „beifallswürdig“. Ganz im Gegenteil ist es schlicht und ergreifend nicht akzeptabel, wenn eine Apotheke Zeit und Geld verschwenden muss, um die nachfolgende Retaxation einer angeblich „nicht plausiblen Abrechnung“ nachvollziehen zu können:

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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ABBVIE INFORMIERT

HUMIRA®: Kein Austausch durch Adalimumab-Biosimilars

Biologika wie HUMIRA® (Adalimumab) dürfen nur dann im Rahmen der Aut-idem-Regelung substituiert werden, wenn Wirkstoff(e), Ausgangsstoffe und Herstellungsprozess vollkommen identisch sind.1 Diese identischen Biologika nennt man Bioidenticals. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Biosimilars um Nachahmerpräparate, die in Bezug auf ein Referenzarzneimittel (z. B. HUMIRA®) lediglich wirkstoffähnlich – und nicht identisch – sind.

Eine Liste der austauschbaren Bioidenticals findet sich in Anlage 1 des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung. HUMIRA® ist dort nicht gelistet.1

Deshalb gilt: HUMIRA® darf nicht durch Adalimumab-Biosimilars ausgetauscht werden.

Vorsicht bei Wirkstoffverordnung

Die reine Wirkstoffverordnung eines Biologikums entspricht einer unklaren Verordnung, wenn sowohl Originatorprodukt (HUMIRA®) als auch Biosimilars im Handel sind, da diese untereinander nicht ausgetauscht werden dürfen. Deshalb muss der Arzt ein bestimmtes Präparat verordnen – nicht zuletzt damit die Apotheke ausgehend davon ein Rabattarzneimittel auswählen kann.

HUMIRA®: Zahlreiche Rabattverträge

Das Original HUMIRA® von AbbVie ist aktuell deutschlandweit für eine Vielzahl der GKV- und PKV-Versicherten rabattiert und darüber hinaus bei vielen Krankenkassen von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

» Übersicht der Rabattverträge

Jetzt aktualisiert: Abgabehilfe zu HUMIRA®

Die aktualisierte DAP Abgabehilfe zu HUMIRA® bietet anhand eines übersichtlichen Fließschemas schnelle Hilfe bei vielen Abgabefragen, zum Beispiel zum Thema Original vs. Import.

» Abgabehilfe HUMIRA®

» Fachinformation HUMIRA®

» Pflichttext HUMIRA®

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016

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SEBAPHARMA INFORMIERT

NEU: Professionelle sebamed® Sonnenpflege

Mit 4-fach-Schutz!

Auf Basis von über 50 Jahren Erfahrung in der medizinischen Haut­pflege wurden die sebamed® Sonnen­schutz­produkte nach dermato­logischen und pharma­zeutischen Kriterien für empfindliche Haut entwickelt. Sie zeichnen sich durch sorgfältig abgestimmte Rezepturen aus und garantieren höchste Haut­verträglichkeit. sebamed® SONNE bietet ein sicheres und modernes System von medizinischen Sonnen­schutz­produkten – optimal abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse sonnen­bestrahlter Haut. Alle Produkte sind derma­tologisch beziehungs­weise klinisch getestet, frei von flüssigen Kunststoffen (nach B.U.N.D., Stand 06/2018) und bieten einen 4-fach-Schutz:

  1. UV-A-Schutz gegen Sonnenallergien und vorzeitige Hautalterung
  2. UV-B-Schutz gegen Sonnenbrand
  3. Vitamin E neutralisiert freie Radikale und trägt zum Schutz gegen vorzeitige Hautalterung bei
  4. pH-Wert 5,5 stabilisiert den Hautschutzmantel

 

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© Sebapharma GmbH & Co. KG

Für eine prominente und attraktive Platzierung bietet Sebapharma® – nur solange der Vorrat reicht – exklusive HV- und Bodendisplays in Strandkorboptik an. Bestellen Sie jetzt und sichern Sie sich die sebamed® Fachhandelsinnovation inkl. umfangreichem Proben- und Dekopaket.

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DAP ARBEITSHILFE

„Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel“

Ob und welche Prüfpflichten die Apotheke hinsichtlich der Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse hat, muss im jeweiligen Arzneiliefervertrag nachgelesen werden. Hier können vor allem die Regionalverträge der Primärkassen voneinander abweichende Formulierungen enthalten, die es vor Abgabe gesondert zu prüfen gilt.

Eine Übersicht der verschiedenen Ver­ord­nungs­ein­schränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel zur Abgabe zulasten einer Ersatzkasse finden Sie auf der entsprechenden DAP Retax-Arbeitshilfe klar und verständlich dargestellt.

» Zur DAP Retax-Arbeitshilfe

DAP FORUM – DISKUTIEREN SIE MIT!

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Die Interpharm auch auf dem Smartphone

Die Interpharm wird in diesem Jahr 30. Anlässlich ihres runden Geburtstags kehrt sie sozusagen zu ihren Wurzeln zurück – nach Stuttgart. Dort fand 1989 die erste Interpharm statt. Und auch zum Jubiläum am 15. und 16. März trifft man sich dort. Neben vielen altbewährten Highlights, wie dem wissenschaftlichen Kongress oder dem ApothekenRechtTag, gibt es in diesem Jahr auch ein paar Neuerungen. Eine davon ist die Interpharm-App.

» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.

Foto: bongkarn / stock.adobe.com | INTERPHARM-Logo: DAV

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