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KW 51 Donnerstag, 20. Dezember 2018
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AKTUELLER RETAXFALL
Alle Jahre wieder
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Da ich während des Jahres meist nur über Retaxationen zu Ungunsten der Apotheken berichten kann, suchen wir wenigstens zum Jahresende gerne nach Fällen, in denen zugunsten der Apotheke entschieden wurde.
Obwohl für Krankenkassen beziehungsweise deren Rezeptprüfstellen auch Prüfungen zugunsten der Apotheken verpflichtend sind, findet sich dies als vertragliche Verpflichtung zunehmend seltener in unseren regionalen Versorgungsverträgen. Lediglich der Versorgungsvertrag der vdek-Kassen hält dankenswerterweise an der Gepflogenheit fest, dieses eigentlich selbstverständliche Gebot partnerschaftlicher Zusammenarbeit auch vertraglich zu fixieren:
» Lesen Sie hier weiter
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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COOP-STUDY 2019
Jetzt an der Coop-Study 2019 teilnehmen und einen Aufenthalt im Panoramahotel Oberjoch gewinnen!
Die „Coop-Study“, eine Expertenbefragung für Apothekeninhaber und Filialleiter zu Apothekenkooperationen, wird in diesem Jahr wieder von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA (ehemals QuintilesIMS) durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der BVDAK-Veranstaltung „Kooperationsgipfel“ im Februar 2019 in München vorgestellt.
Quelle: Panoramahotel Oberjoch GmbH
Wir freuen uns auf Ihre Meinung und wünschen Ihnen viel Glück beim Gewinnspiel!
» Hier geht es zur Coop-Study 2019
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Letzte Chance: Noch bis zum 28.12.2018 teilnehmen!
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DAP ARBEITSHILFE
„Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel“
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Ob und welche Prüfpflichten die Apotheke hinsichtlich der Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse hat, muss im jeweiligen Arzneiliefervertrag nachgelesen werden. Hier können vor allem die Regionalverträge der Primärkassen voneinander abweichende Formulierungen enthalten, die es vor Abgabe gesondert zu prüfen gilt.
Eine Übersicht der verschiedenen Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel zur Abgabe zulasten einer Ersatzkasse finden Sie auf der entsprechenden DAP Retax-Arbeitshilfe klar und verständlich dargestellt.
» Zur DAP Retax-Arbeitshilfe
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SERVICE
Praktische Hilfe: Arztinformation zu Valsartan
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Seit Juli 2018 wurden zahlreiche Arzneimittel mit dem Wirkstoff Valsartan zurückgerufen, zuletzt die valsartanhaltigen Arzneimittel der Mylan dura GmbH.
Für eine reibungslose Kommunikation mit dem Arzt stellt das DeutscheApothekenPortal speziell zum Thema Valsartan eine Arztinformation zur Verfügung. Diese kann bei notwendigen Rezeptänderungen als Faxvorlage genutzt oder den betroffenen Patientinnen und Patienten für den Arztbesuch mitgegeben werden.
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made_by_nana – stock.adobe.com
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Die Arztinformation enthält eine Übersicht, welche Arzneimittel nicht von den Rückrufen betroffen waren bzw. wieder mit neuer Formulierung im Handel sind. Diese Liste kann von den Apotheken fortlaufend ergänzt werden.
» Zur Arztinformation
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Influenzasaison 2018/19
Wer ist schuld am Grippeimpfstoffmangel?
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Nützliche Links
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